(lf) Wie wir in Heft 2/02 erfahren
haben, übernimmt die CSS weder eine ärztlich empfohlene
Amalgam-Sanierung noch zahlt sie die biologischen Präparate zur
Schwermetallausleitung.
Weil Z. die Prämienverbilligung verweigert wurde, er
sämtliche medizinischen Kosten (bis auf eine einzige Rechnung)
aus dem eigenen Sack bezahlen musste, ist er es ihm seit September
'01 nicht mehr möglich, die Krankenkassenprämien zu
bezahlen.
Vergleich mit der CSS gesucht,
aber auf Granit gestossen
Extra arbeitete Z. einen Vorschlag zur Güte aus. Statt auf
diesen Vorschlag einzugehen oder auch nur Stellung zu beziehen,
bekommt er vom Betreibungsamt Schwyz am 6.2.02 völlig
überraschend einen eingeschriebenen Zahlungsbefehl. Absender
für den Zahlungsbefehl ist die CSS-Regionalagentur
Einsiedeln.
Am Nachmittag des 6.2. nimmt er Kontakt mit der Regionalagentur
Einsiedeln auf und frägt, wer für dieses Schreiben
verantwortlich sei. Er wird mit Frau F. verbunden. Diese gibt
freundlich und korrekt Auskunft. Den Auftrag, das Betreibungsamt zu
avisieren, habe sie von einer Angestellten der Regionalgentur Schwyz.
Ob man seinen Brief an die Agentur Schwyz nicht gelesen habe,
frägt Z. Und ob es bei der CSS keine dritte, eingeschriebene
Mahnung gebe bzw. ob man die Sache nicht mit einem Telefonanruf
hätte klären können. Frau F. von der Regionalagentur
Einsiedeln entschuldigte sich für das Vorgehen. Normalerweise
sei es tatsächlich so, dass man mit den Versicherten vorher
Kontakt aufnehme.
CSS zahlt selber nicht, hält
aber dennoch an eigenen Forderungen stur fest
Obwohl die Krankenkasse trotz Alternativversicherung die Kosten
für eine Ursachenbehebung (Amalgam-Sanierung) sowie die
Präparate zur Schwermetallausleitung nicht übernimmt, ist
sie - so macht es hier den Eindruck - knallhart, wenn es darum geht,
eigene Forderungen durchzusetzen.
Z. meint dazu: "Obwohl ich ein sehr niedriges Einkommen habe,
bekam ich von der Ausgleichskasse im Jahre 2001 kein Formular betr.
Prämienverbilligung (siehe Mythen-Post 12/01). Weil ich nicht
wusste, dass ich bis zum 30.4.01 ein Formular um
Prämienverbilligung hätte einreichen müssen, erlosch
mein Anspruch (siehe Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts in
Heft 2/02). Sämtliche medizinische Leistungen (bis auf eine) des
Jahres 2001 musste ich aus dem eigenen Sack bezahlen. Zusätzlich
verlangt man mir noch, dass ich Krankenkassenprämien zahle
für eine Versicherung, die selber nicht zahlt.
Verrückt!"
So funktioniert eben die Schweizer
Bürokratie...
Z.'s Unmut ist verständlich und verdeutlicht, in welche
sozialen Lücken jemand unverschuldet geraten kann. Wenn einer
über ein Viertel seines Einkommens für
Krankenkassenprämien aufbringen muss, so ist das
"behördlich in Ordnung". Und wenn eine Krankenkasse wichtige
medizinische Leistungen nicht übernimmt, ist das - laut Gesetz -
auch in Ordnung. Der Patient muss alles (bis auf eine Rechnung im
Betrag von Fr. 180.-) selber bezahlen. Und in Ordnung und
obligatorisch ist nach Bürokratenlogik ebenfalls, Prämien
für eine Krankenkasse zahlen zu müssen, die selber nicht
zahlt...
Wie diese Geschichte weiter geht, erfahren Sie in einer der
nächsten Ausgaben der Mythen-Post.
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