Urs Beeler Kantonsgericht Schwyz Kollegiumstrasse 4 z.H. Herrn
Kantonsgerichtspräsident Postfach 7 Postfach 2265 6431 Schwyz 6431 Schwyz Tel./Fax 041 811 20 77 EINSCHREIBEN
Schwyz, den 10.12.04
In Sachen:
Fässler Walter, Perfidenstrasse 10, 6432 Rickenbach bei Schwyz,
Kläger (vertreten durch RA lic. jur.
Theo Kuny, Postplatz 6, 6430 Schwyz), Kläger
gegen:
Urs Beeler, Kollegiumstrasse 4, 6430 Schwyz, Beklagter
betr. Befehlsbegehren auf Eigentum/Besitzesherausgabe
Rekurs gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Schwyz vom 12. November 2004 / [II. Versand 24.11.2004 (Prozess-Nr. SV 2004 126 /izu)]
Sehr geehrter Herr
Kantonsgerichtspräsident
Sehr geehrte Frau Kantonsgerichtsvizepräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren Richter
Beiliegende eingeschriebene Verfügung des Bezirksgericht Schwyz
wurde von mir am 1. Dezember 2004 auf dem Postamt Schwyz in Empfang
genommen. Die Rekurs-Frist beträgt 10 Tage.
Hiermit erhebe ich fristgerecht Rekurs gegen die
Verfügung des Bezirksgerichts Schwyz (Prozess-Nr. SV 2004
126/izu) vom 12. November 2004 / II. Versand 24. November
2004.
Anträge:
1. Das Urteil des Bezirksgerichts (Prozess-Nr. SV 2004 126/izu)
Schwyz vom 12. November 2004 / II. Versand 24.11.2004 sei
aufzuheben.
2. Dem Beklagten, Urs Beeler, Kollegiumstrasse 4, Postfach 7, 6431
Schwyz, sei als MCS-Betroffener gestattet, die Liegenschaft GB 845
noch so lange zu bewohnen, bis er selbst, die Gemeinde Schwyz oder
Drittpersonen geeigneten MCS-gerechten, schadstofflosen,
geruchsneutralen, baubiologischen Wohn-/Büroraum mit sep.
Waschmaschine/Trockenraum sowie separatem Eingang als Ersatz gefunden
hat/haben. (Was MCS - Multiple Chemikaliensensibilität -
bedeutet und welche speziellen Anforderungen zum Schutz des
Immunsystems resp. der Gesundheit nötig sind, geht aus der
Begründung sowie den beigelegten Unterlagen hervor.)
3. Daraus folgt: Speziell seien deshalb aufzuheben Ziff. 1 und Ziff.
2 auf Seite 8 der Verfügung, da diese eine unzumutbare
Härte, evtl. sogar eine direkte weitere
Gesundheitsschädigung zur Folge hätte. (Desinfektionsmittel
in Gefängnissen; standardmässig mit parfümierten,
allergie- und MCS-auslösenden Waschmitteln gewaschene
Gefängniswäsche; Verwendung parfümierter Putz- und
Reinigungsmittel; parfümierter WC-Reiniger usw.) >
Diesbezügliche Auskunftspersonen/Fachleute: Silvia Müller,
Chemical Sensitivity Network, Deutschland; Prof. Dr. med. J.-O.
Gebbers, Chefarzt, Kantonsspital Luzern.)
4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des
Klägers
Begründung:
Dass ich seit Jahren an MCS leide, ist mittlerweile
gerichtsnotorisch und aus den Medien bekannt. Weil ich mir in den
vergangenen Jahren meine Umgebung schadstofffrei, d.h. MCS-gerecht
einrichtete, konnte ich trotz Krankheit weiter "funktionieren". In
unzähligen redaktionellen Artikeln greife ich Hersteller
allergie- und MCS-verursachender Produkte an. Diese wiederum
fühlen sich betroffen und klagen dann gegen mich wegen angeblich
"unlauterem Wettbewerb". Ich klage in solchen Fällen meinerseits
gegen die Kläger, weil diese mit ihren Produkten nachweislich
und völlig unnötig für die Ausbreitung allergischer
und MCS-Erkrankungen sorgen. Weiter greife ich journalistisch
medizinische Fakultäten an, deren Professoren sich einseitig
für medizinische Symptombekämpfung (Geld verdienen) stark
machen, statt für die umweltmedizinische Ursachenerkennung und
-bekämpfung. Statt unnötige Krankheiten zu verhüten,
geht es heute leider in der Medizin allzu oft nur noch darum, an
Krankheiten Geld zu verdienen. Ich lehne das konsequent ab.
Bedauerlicherweise gibt es in der Schweiz nur wenige Mediziner, die
sich in Umweltmedizin auskennen. Einer, der hochintelligent und auch
kompetent ist, ist Prof.
Dr. med. J.-O. Gebbers, Chefarzt am
Kantonsspital Luzern. Wenn das Gericht Fragen betr. der Multiplen
Chemikaliensensibilität (MCS) hat, ist Prof. Gebbers (E-Mail:
JanOlaf.Gebbers@ksl.ch)
eine kompetente Auskunftsperson und kann als Gutachter beigezogen
werden. [Informationen
über MCS finden Sie in der Beilage, vgl. Dokumente 1-12
- Arbeitsgebiet
und Forderungen des Chemical Sensitivity Networks, Dokument
1
- Epidemiologie bei MCS, Dokument 2
- Der NEJAC (Nationaler Umwelt Justiz Beratungsausschuss) genehmigt
am 26. Mai 2000 einen MCS Anerkennungsbeschluss, Dokument 3
- Eine
Proklamation des Gouverneurs des Staates North Carolina, Dokument
4
- Leitfaden
zur Wohnungssuche, Dokument 5
- Anforderungen
an das Schlafzimmer MCS-Betroffener, Dokument
6
- Reisen
mit Chemikaliensensibilität, Dokument
7
- Wie
wird mein Auto safe? - Dokument 8
- Ohne Duft - Bessere Luft, Dokument 9
- Duft-
und Aromastoffe nicht unüberlegt in Innenräumen einsetzen
(Pressemitteilung des Deutschen Umweltbundesamtes vom 14.04.2000),
Dokument 10
- Duftstoffe
nicht wahllos einsetzen (Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom
15.07.2004), Dokument 11
- Rechtliches & Gesetze aus den USA, Dokument
12]
Unter Punkt 3 heisst es in der Verfügung
des Bezirksgerichts: "Der Kläger beantragte, diese
unaufgeforderte Eingabe des Beklagten vom 11.11.04 aus dem Recht zu
weisen. Gleichzeitig änderte er sein Rechtsbegehren Ziff. 3 wie
folgt ab (act. 11):
'3. Gleichzeitig sei der Kläger im Widerhandlungsfall für
berechtigt zu erklären, die Liegenschaft GB 845 Schwyz
unter Beizug polizeilicher Hilfe selbst oder
durch Dritte auf Kosten des Beklagten zu räumen und in Besitz zu
nehmen, wobei die polizeiliche Hilfe notfalls auch direkte
körperliche Zwangsmassnahmen gegenüber dem
Beklagten für die Freigabe der Liegenschaft umfasse,
und das Bezirsksamt Schwyz mit der Ersatzvornahme und dem
Zwangsvollzug zu beauftragen sei.' (§ 235 ZPO)"
Dazu folgendes:
Würde mir geeigneter MCS-gerechter Wohnraum als Ersatz zur
Verfügung stehen, müsste ich die Alte Brauerei nicht
"besetzt" halten! Es ist hier für
den Kläger äusserst einfach, ohne weitere Gedanken auf
Zwangsräumung zu beharren. Für mich stellt sich das Problem
ganz anders: Bevor ich ausziehen kann, muss ich anderswo einziehen
können! Neben der elterlichen rund 100 m2 grossen
5 1/2 Zimmer-Wohnung (in der sich u.a. Möbel und
Antiquitäten befinden, die gemäss Erbvertrag aus dem Jahre
1999 meinen Geschwistern gehören), muss ein komplettes fast 40
m2 grosses Büro (1 1/2 Zi-Whg./Mythen-Post), ein
Kopierraum (Lädeli über 20 m2) sowie ein Lager
(2 grosse Räume), 1 Garage sowie ein grosser Estrich
geräumt werden. Sämtliche Wohnmöbel sind
Erbstücke, die (wie bereits erwähnt) zwar nicht mir
gehören, aber die sich bis zum heutigen Tag in meiner Obhut
befinden und für die ich Verantwortung trage. Antiquitäten
aus dem Jahre 1893 können/dürfen Sie nicht einfach auf die
Strasse stellen, ebenso wenig wie ein komplettes Büro mit
Archiv. Ich habe Herrn RA Kuny bereits vor Wochen den Vorschlag
gemacht, anstatt zu drohen, mir gescheiter anderswo MCS-gerechten
Wohn-, Büro- und Lagerraum finden zu helfen.
Fässler/Kuny verweigerten diesbezüglich leider aber bis
heute die positive Mithilfe.
Ich habe mitte September 2004 zusätzlich
Frau Iris Mulle (E-Mail: iris.mulle@gemeindeschwyz.ch)
vom Sozialamt Schwyz gebeten, für mich nach passendem
MCS-gerechten Raum bzw. einem Objekt Ausschau zu halten. Bis heute
wurde - selbst von Behörden! - nichts Geeignetes gefunden!
Zusätzlich betrieb ich Medienarbeit: 3 Beiträge in
"Tele Tell" (durchschnittlich 150'000 Zuschauer), ferner gab es
Artikel/Leserbriefe von mir in folgenden Zeitungen: "Neue Luzerner
Zeitung" (über 100'000 Auflage), "Bote der Urschweiz", "Neue
Schwyzer Zeitung", "20 Minuten" (700'000 Leser). All das brachte
leider überhaupt keinen Erfolg bei der Wohnungssuche! Frau Mulle
vom Sozialamt Schwyz erklärte mir gegenüber, dass es
bereits schon schwierig sei, im Talkessel Schwyz konventionellen
Wohnraum zu finden (ganz zu schweigen von MCS-gerechtem!).
Redaktor Bert Schnüriger von der Neuen Schwyzer Zeitung meinte,
es würde heutzutage im Talkessel Schwyz lieber Stockwerkeigentum
verkauft. Das aktuelle Mietrecht gelte für Investoren und
Hausbesitzer als abschreckend (Slogan: "Der Mieter hat heute mehr
Recht als der Vermieter.")
Mir ist nicht klar, weshalb das Bezirksgericht
auf Seite 3 der Verfügung mein Nichterscheinen kritisiert. Ich
habe mich ja ausdrücklich sowohl per Brief (Post) wie per Fax
für mein Nichterscheinen entschuldigt. Ein Erscheinen an der
Verhandlung schätzte ich aufgrund der gegebenen Umstände
als zu riskant ein. Ferner hätte ich an der Verhandlung am
12.11.04 inhaltlich kaum mündlich mehr vortragen können,
als was ich in schriftlicher Form festhielt. Ausserdem wusste ich als
juristischer Laie nicht, dass persönliche Anwesenheit zwingende
Voraussetzung ist.
Einzelrichter lic. jur. Peter Linggi hält auf Seite 3 der
Verfügung unten fest: "Diese schriftliche Abmeldung des
Beklagten vermag den Eintritt der Säumnisfolgen nicht zu
verhindern. Weder sind dem Einzelrichter entschuldbare Gründe
für ein Fernbleiben bekannt noch wurden solche vom Beklagten
erwähnt. Es ist demnach androhungsgemäss Anerkennung der
klägerischen Sachdarstellung und Einredeverzicht
anzunehmen." - Das sehe ich überhaupt nicht so! Wäre
ich mit dem, was die Kläger am 12. Oktober 2004 einreichten,
einverstanden gewesen, hätte ich am 11.11.04 garantiert nicht
eine diesbezügliche Eingabe/Einsprache an das Bezirksgericht
Schwyz per Post und Fax geschickt!
Wie erwähnt schaute ich das persönliche Erscheinen
weder als zwingend notwendig noch unter den gegebenen Umständen
als ratsam an. Faktisch machte es meiner Meinung nach auch kaum einen
Unterschied, ob ich nun persönlich anwesend sein würde oder
nur durch besagte schriftliche Stellungnahme/Klageantwort vertreten.
Vom Schwyzer Verwaltungsgericht her weiss ich, dass es dort auch so
funktioniert: die Parteien werden zur schriftlichen Stellungnahme
gebeten und das Gericht entscheidet dann aufgrund der Akten. Ich habe
bis heute noch nie eine Vorladung vom Schwyzer Verwaltungsgericht
bekommen, wo ich persönlich hätte erscheinen müssen.
Dass das beim Bezirksgericht anders gehandhabt wird, konnte ich als
juristischer Laie nicht wissen. Ich dachte, eine schriftliche
Entschuldigung kombiniert mit einer Eingabe genüge.
Auf Seite 4 der Verfügung heisst es:
"Der Kläger beantragt, dem Beklagten zu befehlen, die in
seinem Eigentum stehende Liegenschaft GB 854 Schwyz zu räumen,
zu verlassen, unter Aushändigung aller Schlüssel." -
Gegen die Räumung der Liegenschaft GB 854 (ich weiss nicht, wem
sie gehört), wehre ich mich nicht explizit, hingegen gegen eine
Zwangsräumung von GB 845.
Auf Seite 4 wird ferner § 176 Ziff. 2 ZPO erwähnt. Dagegen
erhebe ich Einspruch. In der Praxis ist die Situation unter den
gegebenen Umständen eben überhaupt nicht so, dass man
"schnelle Handhabung klaren Rechts" vollziehen kann. Hier ist
meiner Meinung nach eine eingehende und sorgfältige
Güterabwägung vorzunehmen. Für mich hat die
Gesundheit, die Gesundheitsprophylaxe und die Respektierung der
Menschenwürde einen höheren Wert als die Durchsetzung
irgendwelcher durch Zufälle und unglückliche Umstände
entstandene "Besitzansprüche".
§ 176 Ziff. 2 ZPO darf nicht zu "Dirty Harry"- oder
"Rambo"-Rechtssprechung führen, sondern es muss auch hier sehr
differenziert geurteilt werden.
Einzelrichter lic. jur. Peter Linggi schreibt weiter auf Seite 4
unten: "Vom Beklagten zu verlangen, dass er seine Vorbringen nur
glaubhaft zu machen habe, ist mit den gesetzlichen Anforderung nicht
vereinbar." - Dieses Argument leuchtet ein. Wenn Einzelrichter
Linggi jedoch meine jahrelange publizistische Arbeit kennt, weiss er,
dass es mir resp. in meiner Arbeit noch nie um "Vermutungen" etc.
gegangen ist bzw. geht, sondern immer um handfeste Sachen, die sich
widerspruchsfrei beweisen lassen.
Punkt 4 auf Seite 6: "Der Kläger hat beantragt, dem Beklagten
zum Verlassen der Liegenschaft eine Frist von 10 Tagen, eventuell
innert welcher Frist, einzuräumen".
a) Um dem in der
Praxis entsprechen zu können, muss zuerst MCS-gerechter Ersatz
zur Verfügung gestellt sein.
b) Ich wohne seit über 39 Jahren
in der Alten Brauerei und diese gestattet mir ein MCS-gerechtes
Leben. Im Gegensatz dazu hat Walter Fässler die Liegenschaft
GB 845 ersteigert, welche er im Grunde gar nicht braucht. Die
Alte Brauerei ist für ihn nicht lebenswichtig, weder
gesundheitlich noch finanziell. Bei mir jedoch sieht der Fall ganz
anders aus!
c) Jeder Tag, in dem die Alte Brauerei im IST-Zustand verharren
darf, ist baugeschichtlich ein gewonnener Tag für Schwyz. Es ist
kein Vorteil für GB 845, wenn Fässler/BSS-Architekten
[Anmerkung der Mythen-Post: Letzteres sind Fässlers
beauftragte Architekten im aktuellen "Drei Königen" Um- und
Erweiterungsprojekt.], welche weder von der Geschichte noch
von Architektur und der Bausubstanz der Alten Brauerei effektiv eine
Ahnung haben, kopflos möglichst schnell Beschlag nehmen. Wie
sagte doch schon Bruder Klaus und lehrte mich der legendäre
Lehrer Ernst Trütsch im Herrengasse-Schulhaus, Schwyz:
"Stecked den Zun nid z'wiit!" Aber genau das macht
Fässler in untypischer Schwyzer Art! Und wie heisst es doch: Wo
viel passiert, passieren viele Fehler. Allein für das Umbau- und
Erweiterungsprojekt "Drei Königen", das ich trotz anderer
Auffassung als "sein" Projekt respektiere, soll nun auch noch die
schöne Alte Brauerei darin eingebunden werden. Die ganze
Geschichte erinnert mich irgendwie an einen Jeremias-Gotthelf-Film.
Nur glaube ich, dass die Geld- und Raffgier im Gegensatz zu
früher noch grösser und stärker geworden ist. Oder
wird sich Walter Fässler doch noch eines Klügeren,
Menschlicherem, Besseren belehren lassen und im nachhinein einem
Rückkauf zustimmen? Zu hoffen wär's! Sowohl für
die tolle Liegenschaft GB 845, für mich und nicht zuletzt auch
für den Charakter des Dorfes Schwyz. Aber heutzutage werden ja
Entscheide nicht mehr nach Herz, Vernunft und guter Gesinnung
entschieden, sondern der einzige Entscheidungsfaktor heisst Geld!
Obwohl Geld allein nie glücklich machen kann! Eine alte
Weisheit!
Auf Seite 6 heisst es unter Punkt 4 weiter: "Wird die Ausweisung
des unrechtmässigen Besitzers angeordnet, so wird
üblicherweise eine Frist angesetzt, innert welcher die
Liegenschaft zu verlassen ist. Bei
der Festlegung einer solchen Frist sind die gesamten Umstände
des Falles zu berücksichtigen."
- Das tönt gerecht und ich schildere im folgenden die "gesamten
Umstände des Falles":
Was ist MCS (Multiple Chemical
Sensitivity)?
MCS ist keine "normale" Allergie, welche über
IgE-Antikörper abläuft. Eine Kombination mit einer
IgE-anzeigenden Allergie ist möglich, muss aber nicht sein.
Schwere Fälle von MCS treten heutzutage im Verhältnis zur
Gesamtbevölkerung noch verhältnismässig selten auf.
Weil Umweltmedizin an den Schweizer medizinischen Fakultäten
nicht auf dem Lehrplan steht, sind die meisten Allgemeinmediziner in
unserem Land betr. MCS restlos überfordert, ebenso z.B. auch die
Mediziner der Dermatologischen/Allergologischen Uniklinik Zürich
(> vgl. veröffentlichte Korrespondenz im Internet und die
seinzerzeitige Stellungnahme von Prof. Dr. med. Brunello
Wüthrich: "MCS überfordert uns alle!").
Leider haben manche Schweizer Dermatologen/Allergologen und
Allgemeinmediziner in der Praxis immer noch das Gefühl, man
könne Betroffene einfach mit Cortison, Antihistaminika,
Antibiotika etc. vollpumpen und damit sei dann das Problem
gelöst. IST ES NICHT! Bei MCS nützen alle schul- und
alternativmedizinischen Medikamentierungen und Therapien einen alten
Hut! (von Prof. Wüthrich schriftlich bestätigt, siehe
weiter auch Beilage CSN-Deutschland.) Was
einzig hilft, ist ein EXPOSITIONSSTOPP gegenüber den MCS- resp.
allergieverursachenden Substanzen.
Nur in einem MCS-gerechten
Umfeld kann der Betroffene trotz Krankheit "funktionieren".
MCS-gerecht bedeutet: Keine parfümierten Waschmittel,
keine parfümierten Weichspüler, keine
parfümierten Duschmittel, kein Haarspray, keine
parfümierten Deos, keine parfümierten Cremen,
kein parfümierter Rasierschaum, keine
parfümierten Seifen, keine ätherischen Öle,
keine Duftlämpchen, keine WC-Steine, keine
parfümierten Putz- und Reinigungsmittel, keine
Holzfeuerungen etc. Das ganze Umfeld muss duftstoff- und
schadstoffrei eingerichtet sein. Erst dann ist ein "Normalleben" mit
dieser Immunsystemerkrankung möglich.
Genau aus diesem Grund kämpfe ich
journalistisch seit vielen Jahren gegen Produzenten allergie- und
MCS-verursachender Produkte und setze mich mit meiner Kritik dem
Vorwurf des "unlauteren Wettbewerbes" aus. Meine Gesundheit und
diejenige anderer MCSler ist mir jedoch wichtiger als der Schutz von
Sondermüll-Produzenten und Hersteller MCS- resp.
allergieauslösender Produkte vor Kritik. Wenn ich mich nicht
wehre, macht es niemand für mich!
Das Problem, MCS-gerechten Wohnraum zu
finden - Pionierarbeit ist nötig!
Die Immunsystemerkrankung MCS setzt voraus, dass der Betroffene
sich eine geruchsneutrale und möglichst schadstofffreie Umgebung
schafft, in der er "funktionieren" kann. Im Prinzip eine völlig
einfache und logische Sache. Doch das heutige System ist damit noch
offensichtlich absolut überfordert!
Krebs oder AIDS sind schlimme Erkrankungen - aber darauf ist unser
Gesundheitswesen vorbereitet, weil es von A-Z auf
Symptombekämpfung ausgelegt ist. Ob nun eine Behandlung Fr.
50'000.-- oder Fr. 100'000.-- kostet, spielt keine Rolle. Ich
kritisiere das nicht. Was ich kritisiere, ist, dass dieselbe
Gesellschaft, die für zehntausende von Franken pro Patient
problemlos medizinische Symptombekämpfung betreiben kann,
heutzutage noch absolut unfähig ist, geruchsneutralen,
schadstofflosen, MCS-gerechten Wohnraum zur Verfügung zu
stellen.
Wenn sich einer aus Verzweiflung eine Kugel in den Kopf schiesst,
die aber nicht tödlich ist, wird unser
Symptombekämpfungs-Gesundheitswesen alles daran setzten - koste
es, was es wolle - den Betreffenden am Leben zu erhalten. Keine
Aufwendungen werden gescheut. Dies auch, wenn sich einer aus
Verzweiflung oder Protest mit Benzin übergiesst, anzündet,
aber an den Verletzungsfolgen nicht stirbt. Kostet die Behandlung
(Hauttransplantationen, plastische Chirurgie) auch Fr. 100'000.--,
Fr. 200'000.-- oder Fr. 300'000.-- - es wird alles bezahlt, bis der
Betreffende wieder bestmöglich instandgestellt ist. Grund: Wir
haben hier ein eingespieltes Spital-, Ärzte- und Pharmawesen,
das Behandlungen nicht bloss wegen dem hypokratischen Eid und
Nächstenliebe macht, sondern nicht zuletzt auch deswegen, weil
es daran VERDIENT. Da ist die bis heute noch relativ unbekannte
Immunsystemerkrankung MCS eine "Randerscheinung". Medizinisch
uninteressant, weil damit kein grosses Geld verdient werden kann! Im
Gegenteil: Wer MCS als Mediziner ernst nimmt, muss sich mit
Ursachenerkennung auseinandersetzen und gerät so automatisch in
Konflikt mit den Verursachern (Wasch- und Reinigungsmittelindustrie,
Kosmetikhersteller, Baustoffproduzenten usw.) Und hier kommt dann das
nächste (juristische) Problem, saubere, hieb- und stichfeste
Kausalzusammenhänge zwischen Erkrankung und Auslöser
herzustellen.
Das Immunsystem eines MCSlers macht keine
Kompromisse!
Ich bin auf
MCS-gerechten, schadstofflosen Wohnraum absolut angewiesen und werde
die Alte Brauerei deshalb solange besetzt halten (müssen), bis
mir solcher zur Verfügung gestellt wird.
Dass Walter Fässler heute
"Eigentümer" der Alten Brauerei ist, hat mit Gerechtigkeit
nichts zu tun, sondern ist einzig und allein fast nicht zu glaubenden
Umständen zurückzuführen.
Das Desaster um die schöne Alte Brauerei ist nicht zuletzt der
Schwyzer Kantonalbank zuzuschreiben, welche wegen einer
Schuldbriefzins-Differenz von gerade mal 2,5% (!) [Der
Schuldbrief lautete auf Fr. 1,225 Mio. Rechnet man vom Schuldentotal
im Betrag von Fr. 1'283'070.30 (siehe S. 2
Lastenverzeichnis,
Dokument
Nr. 13) das
Mietguthaben von Fr. 27'863.75 ab, kommt man auf eine effektive
Schuld von Fr. 1'255'206.55. Das ergibt eine Differenz zum
Schuldbrief von Fr. 30'206.55, was betragsmässig gerade mal 2,5%
des Schuldbriefes entspricht.] stur
an der Zwangsversteigerung festhielt. Dies u.a. mit der
Begründung, ich sei halt schon "zu vielen Leuten auf die
Füsse getreten."
Fakt ist, dass die Belehnungsgrenze von 80% oder Fr. 1,28 Mio.
nicht ausgeschöpft war und es lediglich guten Willen von Seiten
der SKB-Verantwortlichen gebraucht hätte zur Rettung resp.
für eine Neufinanzierung. [Die
rund Fr. 30'000.-- Differenz zum Schuldbrief entsprechen gerade mal
den Einnahmen von 4 Monaten bei Vollvermietung,
siehe Mieteinnahmen
(PDF-Datei)]
Fakt ist ferner, dass die tags
(Tagesschule Schwyz) [Verkaufsverhandlungen
mit der tags, siehe Dokument
14]
für die Liegenschaft schriftlich und offiziell (es war auch in
den Lokalzeitungen zu lesen) über Fr. 1,52 Mio. bot, aber dann
völlig unerwartet ausstieg, ebenso, wie
Josef Camenzind, Schwyz, mit seinem Angebot von Fr. 1,6 Mio. resp.
Kauf von Stockwerkeigentum. (...)
[Anmerkung der Mythen-Post: Trotz dieser Situation zog die
Schwyzer Kantonalbank die Zwangsverwertung durch. Obwohl eine
Rettung/Neuvermietung durchaus möglich gewesen
wäre!]
Dass Interessenten trotz
mündlichen und schriftlichen Angeboten/Zusagen im nachhinein
abspringen, betrachte ich als "nicht normal". Wie ich jedoch leider
feststellen musste, bildet heutzutage solche Rückgratlosigkeit
die Norm.
Hätten die Verantwortlichen der
Schwyzer Kantonalbank so etwas wie Verantwortungsgefühl und
guten Willen besessen, hätte man zur Neufinanzierung ja gesagt
und ich hätte auf GB 845 im Nordostteil eine separate,
MCS-gerechte Behausung aufstellen können sowie eine
Vollvermietung des Objektes vornehmen, was wie früher garantiert
funktioniert hätte. Aber wo bei der SKB kein Wille war, da
war eben auch kein Weg. Dafür bekommt von der SKB derjenige ein
Zins-Geschenk, der sein Haus mit KMF-Sondermüll isoliert (siehe
Beitrag "Die
Schwyzer Kantonalbank fördert falsches Bauen mit 0,5%
Zins-Vergünstigung!"). Dies unter
dem Zauberwort "Minergie". "Umweltschutz" und "Energiesparen" dank
Einbau von Sondermüll! Und als Referent zum Thema
Wärmedämmung erscheint am SKB-Eigenheimseminar ein
Verkaufsberater der Firma Flumroc. (siehe Beitrag "Warnung
vor dem bevorstehenden Eigenheimseminar der Schwyzer
Kantonalbank") Leider alles
Realität - man findet die zugehörigen Dokumente im
Internet.
Und wer Missstände in der Schwyzer Schweinehaltung
journalistisch aufdeckt, wird von der Marketing-Abteilung der
Schwyzer Kantonalbank mit Inserate-Boykott belegt. (siehe Beitrag
"Warum
inseriert die Schwyzer Kantonalbank nicht mehr in der
Mythen-Post?") Alles hieb- und
stichfeste Fakten, dokumentiert unter www.mythen-post.ch/ Wahrheiten,
welche die meisten Leute im "heilen Talkessel Schwyz" aber nicht
wissen wollen.
Die ungewisse Zukunft der Alten Brauerei
Wenn ich in einer Sache nicht hundertprozentig sicher bin, mache
ich besser nichts. Die Alte Brauerei ist ein architektonisch
anspruchsvolles Objekt. Wenn Sie einen Mercedes aus dem Jahre 1936
restaurieren bzw. instandstellen wollen, benötigen Sie dazu
Kenner/Fans und können nicht junge, unerfahrene VW- oder
Opel-Mechaniker ans Werk lassen. Bei meiner Kritik geht es -
wohlgemerkt - nicht darum, Leute "schlecht" zu machen, sondern auf
(mögliche) Fehler hinzuweisen, damit die Betroffenen daraus
lernen.
Beispiel: Walter Fässlers Wohnblock an der Grundstrasse 7,
Schwyz, wurde bereits vor vielen Jahren mit KMF-Sondermüll
"wärmesaniert". Dass eine solche nachträgliche
Fassadendämmung neben einer unnötigen Isolations-Altlast
bauphysikalischer Unsinn darstellt, belegen die diesbezüglichen
empirischen Untersuchungen resp. wissenschaftlichen Experimente von
Dipl.-Ing. Paul Bossert
(siehe Beitrag "Wer
Wärmedämmstoffe für Fassaden propagiert, begeht
vorsätzliche Irreführung <
Betrug!"), Oetwil an der Limmat, sowie
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier (siehe Beitrag "Neue
Erkenntnisse mit dem Lichtenfelser Experiment"),
Nürnberg. Das Flachdach eines weiteren Fässler-Wohnhauses
an der Rickenbachstrasse, Schwyz, wurde vor Jahren - trotz
diesbezüglicher Warnung - mit Glaswolle isoliert (Bilder davon
im Internet). Aktuell wurden anlässlich der "Drei Königen"
Sanierung Unmengen berüchtigter alter ISOVER-Glaswolle-Matten
(die bis 1996 hergestellten Erzeugnisse gelten heute offiziell als
krebsverdächtig und dürfen nicht mehr eingebaut werden!)
entsorgt.
Wenn ich schon die Alte Brauerei - ein
bauliches Bijou mit einmaliger Atmosphäre - hätte fortgeben
müssen, hätte ich mir gewünscht, dass sie jemand
erhält, der etwas von alter Baukunst und Baubiologie versteht.
Sorry, aber weder Walter Fässler noch die BSS-Architekten Alfred
Suter/Karl Schönbächler haben eine Ahnung von echter
Baukunst und Baubiologie. Allein der missglückte
Kino-Schwyz-Umbau, welche letztere Herren seinerzeit ihrer Meinung
"erfolgreich" vollzogen und zum BSS-Büro umfunktionierten,
lässt mich erschaudern! Aber es ist sinnlos, mit solchen Leute
über Baukunst, Baubiologie etc. zu reden. Diese Leute hören
zwar, aber sie verstehen nicht.
Aktuelles, grosses, unter Mitwirkung von BSS-Architekten entstandenes
Objekt ist z.B. der neue Coop-Markt in Seewen - tonnenweise
wärmegedämmt mit Steinwolle-Sondermüll. Nach Meinung
von Architekt Karl Schönbächler eine tolle Sache.
Federführend bei diesem Projekt war ferner die
Generalunternehmung W. Thommen AG, zufällig jene Firma, welche
u.a. auch die durch die Medien bekannt gewordene Tiefgarage in
Gretzenbach geplant hatte, die kürzlich einstürzte und
sieben Feuerwehrmänner begrub. Man lernt ja immer erst, wenn es
zu spät ist.
Als ich die W. Thommen AG vor Monaten schriftlich anfragte, wieso das
Coop-Center in Seewen mit juckendem Steinwolle-Isolationsmüll
isoliert werde, erhielt ich keine Antwort. Klar, weil man eine solche
KMF-Scheissdämmung weder bauphysikalisch, baubiologisch noch
umweltmedizinisch vernünftig begründen kann! (Man verzeihe
meine Ausdrucksweise)
Walter Fässler wird sich wohl nun aber gerade auf solche und
ähnliche "Baufachleute" verlassen. Klar: sie schieben seinem
Heizung- und Sanitär-Geschäft Aufträge zu und er
revanchiert sich dafür mit eigenen Aufträgen. Ich habe
nichts dagegen, wenn man sich Kunden gegenüber revanchiert. Aber
sie sollten etwas von der Materie verstehen, sonst schneidet man sich
bei deren Berücksichtigung nämlich ins eigene Fleisch. Wenn
BSS-Architekten bei der Alten Brauerei "ans Werk" gehen - dann gute
Nacht! Denn sie haben von historischen Gebäuden Null
Ahnung!
Der geschickte Schachzug von Walter
Fässler
Für mich völlig überraschend stellte trotz
laufenden Verhandlungen die Schwyzer Kantonalbank das
Verwertungsbegehren für GB 845 und dies wurde dann anfangs Juni
in der Schwyzer Lokalpresse publik gemacht. Die öffentliche
Ankündigung des Versteigerungsdatums war total unklug, da von da
an sämtliche Leute/Interessenten wie gebannt nur noch auf den
Versteigerungstermin vom 2. September 2004 warteten.
[Anmerkung der Mythen-Post: Tatsächlich löste dieses
absolut verantwortungslose und unkluge Verhalten der SKB das Fiasko
aus!]
Mitte August fanden zwei öffentliche Besichtigungstage der
Liegenschaft mit dem Betreibungsamt Schwyz statt. Am zweiten
Besichtigungstag sahen Frau Susi Bardea, Betreibungsbeamtin, Schwyz,
und Herr Daniel Montandon, Immobilientreuhänder, Schwyz, (ich
selbst hatte etwas früher davon Kenntnis) völlig
überrascht das Baugespann betr. dem Umbau/Erweiterungsprojekt
"Drei Königen" von Walter Fässler. Dabei wurde
festgestellt, dass das BSS-Projekt den sog. Tante-Berti-Teil (gelber
Gebäudeteil Südost) der Alten Brauerei ästhetisch in
der Mitte durchtrennt. Dass das architektonisch völlig "daneben"
sei und ich nicht verstehen könne, wieso man auf eine solche
"Schnapsidee" gekommen sei, sagte ich den beiden Architekten Karl
Schönbächler und Alfred Suter bereits Ende Juli '04 direkt
ins Gesicht. Widerlegen konnten sie meine Kritik nicht.
Ich mache mir persönlich schwere Vorwürfe, gegen dieses
Bauvorhaben damals nicht Einsprache erhoben zu haben. Es
wäre meine Verantwortung und Pflicht als betroffener Nachbar und
Dorfkernbewohner gewesen, dafür zu sorgen, dass der schöne
Schwyzer Dorfkern nicht weiter architektonisch verschandelt wird.
Mitte August investierte ich jedoch sämtliche Zeit in die
Rettung der Alten Brauerei.
Weiter sagte man mir, dass meine Einsprache als wohl künftig
Enteigneter sowieso keine Wirkung mehr haben werde (ob diese Auskunft
juristisch korrekt war, weiss ich nicht) und man in der Schwyzer
Kernzone K1 ohnehin fast alles hinstellen könne, was man wolle.
Das geplante Bauprojekt Fässler hätte sich höchstens
hinausschieben, aber nicht verhindern lassen, lautete eine weitere
Begründung. Dass ich jedoch nicht Einsprache machte, verzeihe
ich mir bis heute nicht!
Das Aufstellen des Fässler-Baugespanns führte dann dazu,
dass potentielle Miet- und Kauf-Interessenten von GB 845 total
skeptisch wurden. Wer will als Mieter schon in eine neue Wohnung
ziehen, in derer unmittelbarer Nachbarschaft ein Haus abgebrochen und
die "Drei Königen" ausgehölt werden? Neben dem
Abbruchlärm, Dreck und Staub fehlen neu Parkplätze im
unteren Teil. Hinzu kommt, dass der Fässler-Neubau mit dem
architektonischen "Durchschneiden" des sog. Tante-Berti-Teils (gelber
Gebäudeteil, Südost) der Alten Brauerei viel Sonne
wegnehmen wird und künftige Bewohner dort praktisch nur noch im
Schatten wohnen und auch keine Aussicht mehr haben werden! Davon sind
drei Wohnungen im erwähnten sog. Tante-Berti-Teil sowie
zusätzlich die Rossgaden-Wohnung betroffen. Von der
beschriebenen Situation hat nur ein einziger Mann profitieren
können: Walter Fässler! Mit seinem "Drei
Königen" Erweiterungs- und Umbauprojekt hat er indirekt den Wert
der Liegenschaft GB 845 vermindert. Herausgekommen ist an der
Versteigerung dann nicht ein nach der kantonalen Schatzungskommission
und vom Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigter Wert von Fr.
1,602 Mio. [Schreiben
Güterschatzungskommission, 19. November 1998, siehe
Dokument
15],
sondern lediglich ein Schnäppchenpreis von Fr. 1,36 Mio. und
für mich umgerechnet 1/4 Mio. Verlust! Dass die Alte
Brauerei deutlich mehr Wert hat, weiss auch Fässler und weigert
sich laut Auskunft seines Rechtsanwaltes lic. jur. Theo Kuny
stur
gegen einen Rückkauf zum offerierten betreibungsamtlichen
Schatzungswert, obwohl er dabei immer
noch einen stattlichen Gewinn einfahren würde!
Dass die Liegenschaft mehr Wert hat, als Fässler bezahlt hat,
lässt sich auch dadurch belegen, dass die Sparkasse Schwyz
(Markus Büeler) die Liegenschaft für Fr. 1,26 Mio. belehnt
hätte. Diese Rettung wäre vermutlich sogar geglückt,
hätte ich in der verbliebenen Zeit solidarische, geeignete
Mieter (z.B. andere MCS-Betroffene für die Wohnungen) gefunden.
Dass letztlich alles gescheitert ist, ist geradezu unglaubliches
Pech.
Einzelrichter Linggi schreibt: "Der Beklagte hatte somit
genügend Zeit, um den Auszug zu planen und sich nach einer neuen
Wohnung umzusehen." - Das kann man theoretisch so schreiben - nur
sieht die Realität im Talkessel Schwyz völlig anders aus!
[siehe Dokument 16.
Ein Verweis auf Immobilienangebote im Internet.]
Neben der Medienarbeit, Kontaktaufnahme mit
Behörden (Sozialamt Schwyz), Kontaktaufnahme mit Vermietern
fragte ich zusätzlich kirchliche Kreise um Wohnraum an, u.a.
Pfarrer Gebhard Jörger, Schwyz; Herr Landtwing von Pfarramt
Seewen; das Kapuzinerkloster in Schwyz; das Josefsklösterli in
Schwyz sowie Pater Don Francesco Bachmann, Lauerz. Nette und
hilfsbereite Leute, die mir aber bei meinem Wohnungsproblem leider
nicht weiter helfen konnten und auch keinen geeigneten Wohnraum
besitzen.
Menschenwürde, Gesundheit, Freiheit und
Unabhängigkeit sind von der Verfassung garantierte
Grundrechte
Der Staat
schützt mein Immunsystem heutzutage nicht vor allergie- und
MCS-auslösenden Substanzen. ALSO MUSS ICH ES SELBER TUN, weil es
sonst für mich NIEMAND macht.
Dieser alles
entscheidende Punkt wurde in der Verfügung des Bezirksgerichts
Schwyz völlig ausser Acht gelassen.
Aus meiner Sicht begehe ich keine Rechtsverletzung, indem ich mein
Immunsystem vor Schaden schütze. Im Gegenteil: Ich setze
mich für meine Gesundheit ein, damit ich weiter einen positiven
Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Wenn hier jemand eine
Rechtsverletzung begehen will, dann diejenigen, denen mein
Immunsystem und meine Gesundheit offensichtlich völlig egal sind
und die mir drohen, falls ich nicht ausziehen würde, käme
ich ins Gefängnis. Statt mir zu drohen, wäre es
konstruktiver, der Gemeinde Schwyz als zuständige
Wohnortgemeinde Dampf zu machen, dass diese mir irgendwo auf
Gemeindeboden MCS-gerechten Wohnraum zur Verfügung stellt oder
sich zumindest dafür einsetzt.
Hätte die Schwyzer Kantonalbank nicht diese unselige
Zwangsverwertung der Liegenschaft veranlasst, hätte ich auf GB
845 mein MCS-Pionierprojekt in Eigenregie durchziehen können,
evtl. sogar mit Unterstützung des Bundesamtes für
Wohnungswesen in Grenchen [Schreiben
Bundesamt für Wohnungswesen vom 6. Juli 2004,
siehe Dokument
17)].
Da die Schwyzer Kantonalbank als
öffentliches Finanzinstitut das Fiasko ausgelöst hat und
die Schwyzer Steuerverwaltung mit einer prov. Forderung von über
Fr. 100'000.-- "Liegenschaftsgewinnsteuer" (trotz Verlust!!)
[Schreiben der
Schwyzer Steuerverwaltung vom 9.9.04, siehe
Dokument
18]
ins Haus steht, meine ich, dass es mehr
als nur angemessen und fair wäre, wenn Schwyzer Behörden
sich an der Schadensbegrenzung resp. am Wiederaufbau mit besten
Kräften beteiligen würden. Bis heute höre ich
jedoch nur von Busse und Gefängnisstrafen! Für was
eigentlich? Dass ich für Gerechtigkeit eintrete?
Jeder Schweizer Bürger hat Anspruch auf
Essen und Trinken sowie ein Dach über dem Kopf. Nicht zu
vergessen die medizinische Versorgung. Was ich verlange (weil es
mein Immunsystem benötigt!!), ist einzig und allein eine
schadstofflose Wohnung mit separatem Eingang/sep.
Waschmaschine/Trockenraum - so, wie ein Zuckerkranker mit
Selbstverständlichkeit Insulin bekommt, ein Gehbehinderter ein
Rollstuhl oder ein schwer Asthmakranker ein Sauerstoffgerät.
Wenn Sie einem schwer Zuckerkranken Insulin verweigern, stirbt er;
wenn Sie einem Lahmen den Rollstuhl wegnehmen oder einem schwer
Asthmakranken sein Sauerstoffgerät abstellen, so sind beide
aufgeschmissen und serbeln dahin. Dasselbe geschieht, wenn Sie einem
MCS-Betroffenen keinen geeigneten, schadstofflosen Wohnraum zur
Verfügung stellen bzw. ihm seinen gewohnten schadstofffreien
Wohnraum ersatzlos wegnehmen.
Die halbe Zentralschweiz dürfte mittlerweile via Medien wissen, dass ich schadstofflosen, MCS-gerechten Wohnraum suche - doch niemand offeriert ein passendes Objekt. Trotzdem schreibt Richter Linggi: "Dem Beklagten kann nur noch eine kurze Frist zum Verlassen der Liegenschaft und zur ordnungsgemässen Herausgabe derselben an den Kläger eingeräumt werden." Ja, muss ich mich umbringen oder in Luft auflösen, um dem zu entsprechen? Und weiter heisst es: "Die vom Kläger geforderte Frist von 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung erscheint angemessen." Dagegen protestiere ich mit aller Entschiedenheit. Seit mitte September 2004 ist die Gemeinde Schwyz (Frau Mulle) über mein MCS-Wohnungsproblem informiert und ich erkundige mich regelmässig betr. der Sache. Doch nach wie vor ist kein MCS-gerechter Wohnraum in Sicht!
Zu Punkt 5 der Verfügung: Nochmals - Statt
mir bei der Lösung meines MCS-Wohnungsproblems zu helfen, werden
mir "Vollstreckungsmassnahmen" in Aussicht gestellt.
An die Adresse von Walter Fässler: Ich hätte z.B. an seiner
Stelle den Vorschlag gemacht, den kompletten Rossgaden streng
baubiologisch und MCS-gerecht umzubauen (renoviert werden muss dort
sowieso!) - dann könnte ich dort einziehen. Ähnliches
wäre im Backsteinteil mit hermetischer Abschottung möglich
(dort müsste jedoch ein zusätzlicher neuer Eingang Richtung
Kollegiumstrasse errichtet werden). Was man aus GB 845 optimal machen
kann, habe ich vor Monaten basierend auf Grundideen von Dipl.-Ing.
und Architekt Paul Bossert gezeichnet, berechnet und im Internet
publiziert (siehe folgende Veröffentlichungen als PDF:
Grundrisspläne
GB 845, "In
der Alten Brauerei in Schwyz sollen neu Lofts
entstehen". Aber auch eine Vermietung
im aktuellen Zustand wäre problemlos möglich gewesen:
"Zusammenstellung
Mietpreise (IST-Zustand) der Alten Brauerei")
Sogar Fachleute fanden meine Vorschläge "optimal". Lic. jur.
Walter Inderbitzin von der Rechtsabteilung der Schwyzer Kantonalbank
bezeichnete meine Pläne ebenfalls als "sehr gut". Nur nützt
mir das nichts, wenn man dann hinterrücks wegen 2,5%
Zinsdifferenz zum Schuldbrief von derselben Bank abgeschossen
wird.
Frau Iris Mulle vom Sozialamt Schwyz machte ich den Vorschlag, dass
mir die Gemeinde Schwyz einen MCS-gerechten Wohncontainer (z.B. auf
dem Parkplatz von GB 845, Nordosten) aufstellt. Welche
Voraussetzungen ein solcher schadstofffreier, baubiologischer
Wohnraum erfüllen muss, haben Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann,
Berlin, Silvia Müller vom CSN-Deutschland und ich im Internet
unter dem Namen "MCS-Haus" vorgestellt. Es handelt sich hierbei um
ein Pionierprojekt.
Zur Textmitte auf Seite 7: "Über die Medien und auf seiner Homepage liess der Beklagte wiederholt verlauten, dass er die Liegenschaft GB 845 Schwyz nicht bzw. allenfalls nur unter seinen Konditionen räumen werde. Der Einzelrichter hegt deshalb wenig Hoffnung, dass sich der Beklagte vom richterlichen Räumungsbefehl beeindrucken lassen und sich diesem beugen und das Grundstück GB 845 Schwyz freiwillig verlassen wird." - Dazu folgendes: Wenn mir jemand befehlen würde, ich müsste aus eigenen Kräften von Schwyz nach Brunnen fliegen, könnte ich das bekanntermassen nicht, weil ich kein Vogel bin und deswegen auch keine Flügel besitze. Selbst harte Strafandrohungen von Busse und Gefängnis könnten daran faktisch nichts ändern. Durch die Tatsache, dass ich nicht fliegen kann, würde ich zum "Straffälligen". Analog kann ich nun absolut rein gar nichts dafür, wenn mir bis heute NIRGENDS MCS-gerechter Wohn- und Büroraum angeboten wird. Ich habe auf meine besondere Situation in den Medien, im Internet und bei Behörden aufmerksam gemacht und setze das fort. Was soll ich noch mehr tun? Ich kann gar nicht mehr tun! Wie würden Einzelrichtiger lic. jur Peter Linggi, RA lic. jur. Theo Kuny und Walter Fässler, wenn Sie selber MCS-betroffen wären, handeln? Sie würden sich wohl haargenau gleich verhalten (müssen)!
Selbst wenn ich von Vollstreckungsrichter zu Busse und Gefängnis verurteilt werde, ändert dies an der Tatsache, dass für mich kein schadstofffreier, baubiologischer Wohnraum zur Verfügung steht, rein gar nichts! Gegen aussen aber bin ich "straffällig" geworden, indem, dass ich im Grunde gar nichts getan habe als einfach passiv dazusitzen oder dazustehen und nach über 39 glücklichen Jahren in der Alten Brauerei von Vollzugsbeamten aus GB 845 entfernt zu werden. Worin liegt der höhere Sinn oder Wert dieser Aktion? Dass Herr Fässler zusammen mit BSS-Architekten möglichst rasch ihr unheilvolles Werk beginnen können?
Zu Punkt 6 auf Seite 7 der Verfügung:
Unter den gegebenen Umständen ist ein längeres
Moratorium durchaus zumutbar, zumal Herr Fässler auf die
Liegenschaft überhaupt nicht angewiesen ist, aber mir nach wie
vor ein geeigneter, MCS-gerechter Wohn- und Büroersatz mit
separatem Eingang fehlt. Trotz allen Anstrengungen in dieser
Richtung.
Mit dem Geld, um das Herr Fässler "dank" der von der SKB stur
durchgezogenen Versteigerung die Alte Brauerei günstiger zuging,
könnte ich noch 4 Jahre (!) lang in der Liegenschaft wohnen,
ohne deswegen in irgend einer Form ein schlechtes Gewissen haben zu
müssen. Nach vier Jahren wäre dann der Differenzbetrag von
Fr. 242'000.-- (mein entstandener Erbteil-Verlust)
hypothekarzinsmässig aufgebraucht.
Thema Rekursfrist: Soviel ich weiss, beträgt normalerweise die
Rekursfrist 20 Tage, Einzelrichter lic. jur Peter Linggi legte sie
auf 10 Tage fest.
Punkt 7 auf Seite 7: Verfahrenskosten/Entschädigungen werden
jeweils der unterliegenden Partei auferlegt. Ich nehme zu diesem
Punkt weiter keine Stellung.
Als Vorbild die Alten Eidgenossen
Als
absolut freiheits- und unabhängigkeitsliebender Mensch
(Urschwyzer!) kündige ich hiermit an, dass ich mich weder von
der Polizei verhaften und in ein Gefängnis stecken (weswegen??)
noch von den zuständigen Behörden der Gemeinde Schwyz in
irgend eine schadstoffbelastete Not-Wohnung abschieben lassen werde,
nur, weil das gerade am bequemsten scheint und angeblich "kein
anderer passender Wohnraum zur Verfügung
steht". Getreu meinem seit Jahren
gelebten Spruch: Entweder lebe ich richtig und gerade oder gar nicht.
Faule Kompromisse (mein Immunsystem macht keine Kompromisse!) bringen
es nie, sondern nur der Konsens, die Übereinstimmung. Ich weiss
haargenau, was ich will und was nicht. Sollte ich nach 41 meist
glücklichen Jahren Selbstmord machen müssen, geschieht dies
keineswegs "freiwillig", sondern auf äusseren Druck hin. Aber
getreu dem urschweizerischen Spruch: besser tot als in Unfreiheit
leben!
Falls kein geeigneter MCS-gerechter Wohnraum
als Ersatz zur Verfügung steht, bin ich nötigenfalls zum
Märtyrertod bereit
Wie sagte doch Sachbuchautor und Dutz-Kollege Hans A. Pestalozzi,
vormals Vizepräsident des Migros-Genossenschaftsbundes und
rechte Hand des Migros-Gründers Gottlieb Duttweiler: "Der Tod
gehört zur Lebensfreude!" Pestalozzi (Jahrgang 1929) beging
am 14. Juli 2004 Selbstmord. Er wurde kremiert und seine Asche (Grab)
liegt heute auf seinem Grundstück "Schlossweid" in Wattwil.
(Gegenüber Pestalozzi lege ich jedoch fest, keinesfalls
kremiert zu werden!)
Ich selbst habe vor dem Tod absolut keine Angst. Es gibt
genügend Beispiele von Menschen, die freiwillig oder
gezwungenermassen sich selbst umbrachten bzw. umbringen mussten: von
den Soldaten der Festung Massada in Israel bis Schriftsteller Stefan
Zweig, Kunstflieger Ernst Udet, Generalfeldmarschall Erwin Rommel bis
Schriftsteller Niklaus Meienberg.
Ich kenne die Rückgratlosigkeit und z.T. Verdrehtheit von
gewissen Medien, rechne aber damit, dass bei einem allfälligen
Suizid meinerseits mit einigen Wellen (Presseleute sind
vorinformiert) zu rechnen ist und das Thema MCS endlich die
nötige Beachtung finden wird. Es
ist eigentlich absolut traurig, dass man soweit gehen muss, damit
Behörden, Medien und die Öffentlichkeit die Notwendigkeit
betr. der Schaffung von schadstofflosem, MCS-gerechtem Wohnraum
für Chemikaliensensible erkennen und realisieren
helfen. Die Geschichte lehrt jedoch,
dass manchmal für positive historische Fortschritte und
Durchbrüche menschliche Opfer erbracht werden müssen.
Im Falle, dass mich Behörden, Walter
Fässler/RA lic. jur. Theo Kuny zu einem Suizid zwingen, lege ich
folgendes fest:
1. Geplanter Suizid an einem Montag. (Annahme)
2. Gleichentags Beauftragung Bestattungsinstitut Betschart-Eichhorn,
Seewen. Ich verlange ein duftstofffreies Totenhemd (mit OMO Sensitive
in einer absolut cleanen Waschmaschine separat gewaschen) > dieser
einfache Wunsch dürfte in der Praxis leider heute bereits zu 99%
scheitern > die gesamte Waschmittelproblematik ist im Internet
ausführlichst beschrieben, das cleane Waschprozedere ebenfalls
(echte MCSler wissen, worum's geht.)
Ein trockener Jurist wird sagen, bei einem Toten spiele es keine
Rolle mehr, ob das Totenhemd mit normalem, zwangsparfümierten,
allergieauslösendem Waschmittel gewaschen sei oder nicht. Ich
möchte jedoch "clean" begraben werden!
3. Dienstag: Aufbahrung in der schönen Cherchel-Kapelle in
Schwyz. Ich schlage einen massiven Nussbaum-Holzsarg vor (schöne
Farbe, darf nicht trist aussehen). Als Alternative dazu wäre
auch ein Bio-Sarg denkbar, der sich - wie Kompost - biologisch selber
abbaut. (aber es muss in der Praxis funktionieren, kein
Öko-Schwindel!)
4. Kränze und Blumenspenden bitte ohne violette und schwarze
Farben! > die Farben wirken depressiv. Gelb/Rot, Grün, Blau,
Orange, Weiss etc. gefällt mir gut.
5. Aufbahrung - wenn möglich - auf der rechten Seite im
Cherchel.
6. Blumenplazierung durch Bestattungsunternehmer Hans Betschart und
Sigrist Josef Baggenstos (beide haben es bei meiner kürzlich
verstorbenen Mutter sehr schön gemacht, siehe Bilder
vom Cherchel Schwyz)
7. Fürbittgebet am Donnerstagabend
19.30 Uhr. Herr Josef Baggenstos macht das sehr schön. Falls
nicht möglich, folgende Vorschläge: Pfarrer (früher
Vikar in Schwyz) Theodor Zimmermann, Egg/ZH. Oder Pater Don Francesco
Bachmann, Lauerz.
8. Beerdigung Freitag, 9.00 Uhr, im Friedhof Bifang in Schwyz. Falls
Platz im Familiengrab (siehe Bilder
vom Friedhof Schwyz). Wichtig: Meine
Leiche darf unter keinem Umständen kremiert werden! (vgl.
meine Anstrengungen im Jahre 1994 gegen das Schwyzer
Krematorium.)
Sollte eine Bestattung im Beeler-Familiengrab nicht möglich oder
gewünscht sein, bitte ich um ein Beerdigungsplatz abseits
gelegen, ja nicht irgendwo in der Mitte oder mit Gräbern links
und rechts. Ich lebte mein ganzes Leben nie inmitten, sondern
immer distanziert von Leuten bzw. der Gesellschaft und bitte dies,
auch nach meinem Tod zu respektieren. Ausserdem will ich nicht in der
Nähe der Spital-WC's, Urnengräber oder des Spitals Schwyz
(Ostseite) begraben werden. Ein Platz neben schlichten, aber
schönen Nonnengräbern fände ich hingegen passend.
Für die Beerdigung schlage ich wiederum Pfarrer Theodor
Zimmermann (Egg/ZH; früher Vikar in Schwyz), Pfarrer Gebhard
Jörger, Schwyz oder Pater Don Francesco Bachmann, Lauerz, vor.
Christ sein bedeute,
sein ganzes Leben lang fürs Gute zu kämpfen und
nötigenfalls dafür auch den Tod in Kauf zu nehmen, wenn
dieser Kampf durch äussere Umstände verunmöglicht
werde. > möglicher Gedanke für die Grabrede.
9. Weiter ordne ich an, dass Walter
Fässler, RA lic. jur. Theo Kuny sowie die verantwortlichen Leute
der Schwyzer Kantonalbank sowohl vom Besuch des Fürbittgebetes,
des Beerdigungsgottesdienstes wie der Beerdigung selbst
ausgeschlossen sind. Rechtlich dürfte dies schwierig
durchzusetzen sein, aber ich hoffe hier auf Respekt (es kostet ja
nichts!)
10. Für den Beerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche Schwyz
(ein prächtiger Bau, den ich architektonisch vollkommen finde!
DAS waren noch Baumeister und Künstler!) schlage ich wiederum
Pfarrer Theodor Zimmermann (wählt u.a. die schönsten
Kirchenlieder aus z.B. "König ist der Herr"), Pfarrer Gebhard
Jörger oder Pater Don Francesco Bachmann aus.
Teilweise ist es bei solchen Messen übrig, dass aus einem
Kasettengerät ein Lieblingslied des Verstorbenen abgespielt
wird. Da gäbe es viele schöne Lieder, z.B. auch
Mandolinenmusik aus dem Kanton Tessin. (Gefiel meinem lieben Vater
sehr gut. Er spielte früher in Wettingen als Kind Mandoline.) Da
ich jedoch nicht möchte, dass die Wahl dem Zufall
überlassen wird (und falsch herauskommt), schlage ich das
Stück "Everybody Loves Somebody" gesungen von Dean Martin
(letzterer ist übrigens auch an einem 7.6. wie ich geboren) oder
"Ladra Di Vento", gesungen von Luciano Pavarotti (Original-Aufnahme
1991 aus dem Hyde Park) vor. Beides ist sehr stimmungsvoll und
entspricht meiner Gefühlswelt.
11. Beim Nekrolog ist das Problem, dass - so ist die Erfahrung der
vergangenen Jahre - Leute nur Bruchstücke eines Menschen
wahrnehmen und nicht das Ganze. Um möglichst ein Ganzes zu
bekommen, schlage ich deshalb - vermutlich eher untypisch - eine
Kooperation vor, sozusagen ein Redaktions-Team von Leuten, die mich
(gut) kannten/kennen: meine liebe und über alles geschätzte
Gotte Margrit Betschart, Remo Palucci (Photograf), Franz Müller
(Berufsbekleidung), Don Francesco Bachmann (Priester), xy
(Rechtsanwalt und treuer Berater, hier aus Diskretionsgründen
nicht namentlich erwähnt), Paul Betschart (Cousin,
Sozialpädagoge), Bert Engelbrecht (langjähriger treuer
Freund, Vizepräsident), Dr. Erwin Kessler (Pionier im Schweizer
Nutztierschutz, hochintelligent, aber unsolidarisch, total auf sich
selber fixiert und geizig), Dr. Josef Bättig (Germanist und
Theologe, ehemaliger Deutschlehrer von mir), Silvia Müller
(MCS-Kampfgefährtin und Spezialistin für Umweltmedizin),
Christian Schifferle (Gründer der MCS-Liga Schweiz), Prof. Dr.
med. J.-O. Gebbers (Chefarzt Pathologie Kantonsspital Luzern,
Umweltmediziner), Peter J. Grimshaw (Übersetzer und
Arbeitskollege).
Danken möchte ich speziell auch Herrn Dipl.-Ing. Matthias G.
Bumann, Berlin, der bei der Projektierung des ersten schadstofflosen
Hauses Europas (sog. MCS-Haus,
siehe auch MCS-Türmchen
nach meiner Idee) hervorragende Arbeit geleistet hat.
12. Ob ein Leichenmahl im MythenForum stattfinden soll, lasse ich
offen. Ich weigere mich persönlich seit Beginn, das MythenForum
zu betreten - als stiller Protest gegenüber dem Abriss des alten
Casinos Schwyz, in dem ich von 1963-1965 meine frühste Kindheit
verbringen durfte.
Alternativ/ergänzend schlage ich für den "allerengsten
Kern" (Gotte, Bert Engelbrecht, Paul Betschart) ein Essen im Gasthaus
Post, Muotathal, vor. Gekocht von Ruedi Gwerder (Chef senior),
André Gwerder (Chef junior), Frau Berta (Köchin) und
serviert von Frau Doris Zurmühle.
13. Druck der Danksagungen der Einfachheit halber bei Triner Druck
(Kontrolle unter Michael Hetzler, langjähriger Mitarbeiter der
Druckerei Kürzi). Leidbilder reproduziert bei Markus Steiner,
Photostudio, Schwyz.
14. Spenden bitte an: Chemical Sensitivity Network Deutschland,
Silvia Müller.
Adresse: Chemical Sensitivity
Network Mühlwiesenstr. 2, D-55743 Kirschweiler.
Konto: Chemical Sensitivity Network, KSK Birkenfeld, Kontonummer: 206
49 223, Bankleitzahl: 562 500 30
MCS-Liga Schweiz, Christian Schifferle.
Adresse: MCS-Liga Schweiz,
Postfach 169, CH-7078 Lenzerheide
Konto: MCS-Liga Schweiz, 8004 Zürich, Postkonto 87-335577-6
15. Mein grösster Wunsch wäre -
neben dem MCS-Pionierprojekt - immer der gewesen, aus der Alten
Brauerei Schwyz ein prächtiges, wunderschönes historisches
Museum zu machen. Dieser Traum wurde leider durch die Schwyzer
Kantonalbank und den neuen "Eigentümer"
zerstört.
---------
Der Kampf für eine gerechte Sache!
Schadstofffreie, baubiologische MCS-Wohnungen für
Chemikaliensensible
Zum Schluss: Es ist geradezu ein absolutes Unding, dass es
heutzutage schier unmöglich ist, cleanen Wohnraum zu bekommen.
Genau aus diesem Grund habe ich vor Monaten zusammen mit Dipl.-Ing.
Matthias G. Bumann, Berlin, das MCS-Haus-Pionierprojekt
(MCS-Bungalow, MCS-Türmchen) ins Leben gerufen. Weil
MCS-Betroffene standardmässig vom heutigen Sozialwesen einfach
in Schadstoff-Wohnungen verfrachtet werden, wo sie (bzw. ihr
Immunsystem) dann dahinserbeln können. Es ist ein Skandal, der
sich heutzutage von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt in einem
angeblich medizinisch und sozial so fortschritlichem Land wie der
Schweiz abspielt! Unzählige MCSler sind gesundheitlich dermassen
angeschlagen, dass sie sich dagegen gar nicht mehr wehren
können. Ich kann und werde mich noch wehren - und zwar bis zum
letzten Atemzug!
In 10 bis 15 Jahren könnten schadstofffreie, MCS-gerechte
Wohnungen eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein.
Dass sie es eines Tages werden - dafür kämpfe ich
HEUTE!
--------
Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden, sie müssen aber auch in die Tat umgesetzt werden!
Aus der Bundesverfassung:
Art. 8 Rechtsgleichheit (siehe
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a8.html)
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen
der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache,
der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen,
weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen
einer körperlichen, geistigen oder psychischen
Behinderung.
> Das Immunsystem ist natürlicher und elementarer
Bestandteil des Körpers. - Wenn für MCS-Betroffene kein
entsprechender Wohnraum angeboten wird, stellt dies eine
Diskriminierung dar.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von
Benachteiligungen der Behinderten vor.
> MCS ist eine
Behinderung. Mit schadstofflosem Wohnraum und
parfümfreien Produkten ist Betroffenen am meisten
geholfen.
Art. 10 Recht auf Leben und auf
persönliche Freiheit (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a10.html)
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe
ist verboten.
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit,
insbesondere auf körperliche und geistige
Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
> körperliche
Unversehrtheit setzt bei einem MCS-Betroffenen schadstofffreies
Wohnen voraus.
Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen (siehe
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a12.html)
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich
zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die
Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein
unerlässlich sind.
>
immunsystemverträglicher Wohnraum und
immunsystemverträgliche, duftstofffreie Produkte sind für
das menschenwürdige Dasein eines MCS-Betroffenen
unerlässlich! Das Wichtigste ist, dass heutzutage auf die
Theorie (Gesetz) auch die Praxis folgt!
Art. 108 Wohnbau- und
Wohneigentumsförderung (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a108.html)
1 Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von
Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie
die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des
gemeinnützigen Wohnungsbaus.
(...)
4 Er berücksichtigt dabei namentlich die Interessen von
Familien, Betagten Bedürftigen und Behinderten.
> MCSler sind
aufgrund ihrer Immunsystemerkrankung Behinderte.
Ich bitte Sie nun um ein Urteil, das nicht nur
"rechtens" ist, sondern menschlich, gerecht und vor allem die
besonderen Umstände betr. MCS berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler
Beilagen (Dokumente 1-18) erwähnt