Schwyz, den 14. Juni 2004
Sehr geehrter Herr Bölsterli (E-Mail:
fredy.boelsterli@sz.ch)
Bereits vor einiger Zeit machte ich das Amt für Umweltschutz des
Kantons Schwyz auf den lauten Stalllüfter an der St. Karligasse
in Schwyz aufmerksam. Das AFU verwies mich damals korrekt an die
Umweltkommission der Gemeinde Schwyz. Zwischenzeitlich hatte sich
jedoch der Zuständigkeitsbereich geändert. Gemäss
§ 33 der Vollzugsverordnung zur kantonalen Verordnung zum
Umweltschutzgesetz vollzieht heute das kantonale Landwirtschaftsamt
die Lärmschutzverordnung bei landwirtschaftlichen Bauten und
Anlagen.
Lauter Stalllüfter an der St. Karligasse
in Schwyz
Mit Schreiben vom 13. Juni 2002 teilten Sie mir mit, dass das
Problem zur Kenntnis genommen worden sei und man anlässlich
eines Augenscheins mögliche Lösungsvarianten besprochen
habe. Im selben Schreiben kündigten Sie auch an, dass der
zuständige Betriebsleiter die notwendigen Anpassungen
durchführen werde.
Was wurde bisher unternommen?
Es wurde ein grösseres Holzbrett einige Zentimeter vor den
Lüfter genagelt (siehe Bild unten). Zwar tönt der
Lüfter aus der Entfernung seit dieser Zeit nicht mehr ganz so
penetrant, jedoch ist diese Provisorium-Lösung nach wie vor
unbefriedigend.
Festzuhalten ist:
1. Das untere Feldli steht wegen seiner Einzigartigkeit unter
eidgenössischem Schutz.
In direkter Nachbarschaft befinden sich ehrwürdige
Herrenhäuser wie "Architekt Steiner", "Benziger", "Koller",
"Steistöckli" "Von Hettlingen", "Von Reding". Der aggressive
Lärm eines kleinen Stall-Gebläses passt überhaupt
nicht in diese Idylle!
2. Entlang des ganzen Feldliwegs - von der Kollegiumstrasse 6 bis
hinauf ins Oberfeld - ist der penetrante Lärm nach wie vor
deutlich wahrzunehmen.
3. Medizinische Untersuchungen zeigen, dass Lärmimmissionen
dieser Art den Schlaf stören. Vielen Menschen ist das nicht
bewusst und die gesundheitlichen Folgen werden erst nach einiger Zeit
erkannt: Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität
usw.
4. Man kann von Anwohnern nicht verlangen, dass sie jahraus und
jahrein nur bei geschlossenen Schlafzimmerfenstern Ruhe finden.
Ausserdem ist das Schlafen bei geschlossenen Fenstern ungesund, da
die Frischluftzufuhr fehlt.
5. Von Bewohnern kann nicht verlangt werden, dass wegen einem lauten
Stall-Lüfter spezielle Schallschutz-Fenster angeschafft werden
und auf eine kontrollierte Lüftung umgestellt wird. Das Problem
muss an der Quelle behoben und nicht Symptombekämpfung betrieben
werden.
6. Eine natürliche Lüftung durch grosse Fenster ist in
diesem Stall gewährleistet; man kann diese Tag und Nacht offen
halten (was z.T. auch geschieht). Wieso zusätzlich noch ein
lauter Mini-Lüfter eingeschaltet wird, ist nicht
nachvollziehbar.
7. Früher gab es beim erwähnten Stall übrigens gar
keinen Lüfter. Wer klug plant (z.B. Freilaufstall), kann auch
heute auf den Einbau eines Lüfters verzichten!
8. Wenn bei einem Stall stur am Einbau eines Lüfters
festgehalten wird, müsste man das Ganze richtig konzipieren und
zwar mit einem grossen Gebläse, das a) sehr geräuscharm
arbeitet und b) für einen guten Luftaustausch sorgt. Beides ist
aktuell nicht der Fall. Der Luftaustausch des vorhandenen
Lüfters ist ungenügend und das kleine Gebläse laut.
> ähnlichem einem lauten Mofa mit schwacher Leistung.
9. Die Kühe im Stall sind nach wie vor tagtäglich diesem
absolut unnötigen Lärmterror ausgesetzt. Zur Melkzeit wird
der Lüfter vom Landwirt jeweils abgestellt. Offenbar stört
ihn der penetrante Lärm selber. Nach dem Verlassen des Stalles
läuft das Gebläse wieder auf Hochtouren. Wie heisst doch
der Spruch: "Was Du selbst
nicht willst, das tue auch anderen nicht an!"
10. Es gibt kein einziges
vernünftiges Argument, das diese unnötige Lärmquelle
an der St. Karligasse in Schwyz rechtfertigen könnte.
Weil der Landwirt selbst in einem neuen Haus
oberhalb und etwas zurückversetzt vom alten Gadenhaus (nicht im
direkten Einzugsgebiet der Geräuschquelle) wohnt, kann es
durchaus sein, dass er von der Lärmquelle wenig tangiert wird
(und: nicht alle Menschen hören gleich gut). Das Gebiet untere
Rickenbachstrasse (von Märchy bis kurz vor Rickenbachstrasse 35)
sowie Kollegiumstrasse 6 bis Oberfeldquartier ist jedoch täglich
diesem unnötigen, störenden Lärm ausgesetzt. Je nach
Wind ist bei Nacht der Lüfter bereits schon beim Hauseingang der
Kollegiumstrasse 4 resp. auf der Terrasse des Backsteinteils trotz
aktueller "Bretter-Schalldämmung" an der St. Karligasse immer
noch deutlich wahrzunehmen.
Da anzunehmen war, dass es sich bei dieser Massnahme im Jahre 2002
nur um ein Provisorium handelt, wartete ich ab. Seither aber sind
zwei Jahre (!) vergangen ohne, dass das Problem effektiv gelöst
worden wäre!
Mittels Geräuschmessung lässt sich die Sache
objektiveren. Wie bereits mehrfach erwähnt, passt diese
störende Lärmquelle überhaupt nicht zum idyllischen
Feldli.
In der Anlage erhalten Sie ein Bild des aktuellen Provisoriums.
Dieses Schreiben an Sie wird zusätzlich im Internet
veröffentlicht.
Ich hoffe, dass ich bald über eine erfolgreiche Lösung des
beschriebenen Problems berichten kann und bitte Sie jetzt, die
nötigen Massnahmen zur Behebung der Lärmbelästigung zu
vollziehen und mich via Mail diesbezüglich zu informieren.
Zum voraus besten Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

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Obige Massnahme (angenageltes Brett)
zur Verminderung von Lärmimmissionen ist praktisch ohne
Wirkung. (Stand Juni 2004) |
Anmerkung der Mythen-Post vom 23. Juli 2004: Mitte Juli wurde das Problem zufriedenstellend behoben. Vielen Dank!