Dienstag, 14. Dezember 2004
Sehr geehrter Herr Beeler
Wir danken für Ihre Zuschrift und dürfen Ihnen einige
allgemeine Auskünfte geben.
Die Diagnose MCS-Syndrom ist nach der statistischen Systematik der
WHO dem Schlüssel "ICD 10 T 78.4" zuzuordnen. Andere Krankheiten
wie Wahnerkrankungen Angststörungen, Psychosomatische
Erkrankungen, einfache Allergien gehören nicht zum MCS-Syndrom.
Dies ergibt sich sowohl aus der Empfehlung des "Internationalen
Programms für Chemikaliensicherheit" der WHO, der UNEP und der
ILO, aus dem Jahr 1996, wie auch aus den "MCS-Fallkriterien" des
deutschen Bundesgesundheitsamtes (Robert-Koch-Institut).
In Deutschland kann die Diagnose MCS-Syndrom gem. eines
Beschlusses des Sachverständigenrates Versorgungsmedizin im
Bundesministerium für Arbeit als Behinderung i.S. des
Schwerbehindertenrechtes anerkannt werden. Uns liegt auch ein
entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichtes vor.
Als Ergebnis einer multizentrischen Studie hat das deutsche
Umweltbundesamt darauf hingewiesen, dass es sich beim MCS-Syndrom um
eine schwere chronische Erkrankung handelt und eine kausale Therapie
nicht bekannt sei. Geruchsempfindlichkeit werde häufig
beobachtet.
Seltene Krankheiten finden sich grundsätzlich nicht in
ärztlichen Standardlehrbüchern, nicht in der Kurzfassung
der ICD 10 (sondern nur im offiziellen Diagnose-Thesaurus) und auch
nicht in den sogen. "Anhaltspunkten" zur Bewertung von
Behinderungen.
Es gilt das Prinzip, dass symptomauslösende Trigger tunlichst zu
meiden sind.
Behinderte haben Anspruch auf behindertengerechten Wohnraum
(§ 55 SGB IX).
Einen Pflegebedürftigen darf man in Deutschland solange
nicht aus einem Pflegeheim werfen, wie man nicht ein anderes gefunden
hat.
Mangelne Rücksicht auf eine Krankheit durch einen Vermieter
gilt in Deutschland als sittenwidrig i.S. des Zivilgesetzbuches.
Die Räumung einer Wohnung für diese Menschen stellt u.E.
eine besondere Härte dar, weil dieser Personenkreis nicht
einfach auf eine Sozialwohnung (mit älterer Bausubstanz oder
nachteiligen Einwirkungen, z.B. auch Lärm) verwiesen werden
kann.
Gutachter, die diese Grundsätze und die "MCS-Fallkriterien"
nicht beachten, gelten als unseriös (befangen vor Gericht).
Wir sind als Bundesorganisation für diese Krankheit nach dem
Gesetzbuch der Gesetz. Krankenversicherung (SGB V) auf Bundesebene
von allen Krankenkassenverbänden mit Bescheid anerkannt und wir
erhalten unsere Verwaltungskosten von diesen Krankenkassen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Heinz A. Guth, Bundesvorstand (E-Mail: zentrale@dgmcs.de)
Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity e.V.