(um/vo) Das Bundesgesetz über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dient u.a. dem Schutz von Herstellern. Werden mit dessen Anwendung jedoch Firmen, die Sondermüll und gesundheitsschädigende Produkte herstellen, geschützt, erfüllt dieses Gesetz den falschen Zweck. Ebenso muss die Frage gestellt werden, was wichtiger ist: Konsumenten- oder Produzentenschutz? Und was höher bewertet werden muss: Schutz von Sondermüllproduzenten und Hersteller fragwürdiger, potentiell gesundheitsschädlicher Artikel oder die Meinungs- und Pressefreiheit?
Asbest und künstliche Mineralfasern
(KMFs)
Hätte es die Mythen-Post bereits im Jahre 1988 gegeben und
hätte sie damals kompromisslos vor Asbest gewarnt und die
Hersteller namentlich kritisiert, wäre vermutlich folgendes
passiert. Es hätte eine Klage wegen "unlauterem Wettbewerb"
gegeben. Durch "falsche und irreführende Angaben" würden
die Produkte der Asbest-Hersteller herabgesetzt, würde die
Anklage lauten. Dem müsse unbedingt ein Riegel geschoben werden,
da durch eine solche Berichterstattung dem Ansehen und gutem Ruf der
Asbest-Hersteller geschadet werde. Ausserdem könnten durch
solche negativen Berichterstattungen Arbeitsplätze in der
Asbest-Industrie gefährdet sein, was vom Staat, der für
Vollbeschäftigung einzutreten habe, nicht toleriert werden
könne. Die Mythen-Post müsse für ihre
Berichterstattung unbedingt angemessen bestraft werden. Auch
würden ev. Schadenersatzansprüche (weil weniger Asbest
verkauft wird) geltend gemacht werden.
Um den Standpunkt zu zementieren, hätten die Asbesthersteller
Gefälligkeitsgutachten vorgelegt, welche die angebliche
"Ungefährlichkeit" von Asbest belegen. Es sei umstritten und
nach wie vor nicht erwiesen, dass Asbest zu Krebs führe. Die
Berichterstattung der Mythen-Post sei eine böse Unterstellung,
welcher die Grundlage fehle. Das Blatt hätte nicht seriös
recherchiert, sondern einfach einen Rundumschlag gegen die
Asbesthersteller geführt, statt die Sache wissenschaftlich
belegen zu können. Solange dies nicht der Fall sei, hätten
die Asbest-Hersteller das Recht, weiter solche Produkte
herzustellen.
Die Mythen-Post hätte vor Gericht keine
Chance gehabt
Ein abwägender Richter würde vielleicht noch sagen, er
selber habe ja das Gesetz nicht gemacht. Er müsse es jedoch
anwenden, obwohl er persönlich die guten Motiven der
Mythen-Post, Menschen vor potentiell gesundheitsgefährdenden
Produkten schützen zu wollen, verstehen könne.
Weil das Bundesgesetz betr. Unlauterem Wettbewerb aber ein
Produzentenschutzgesetz ist, hätte die Mythen-Post keine Chance.
Sie würde zu einer Busse und/oder Gefängnis verurteilt. Das
Gesetz sieht es eben so vor.
Damit sei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, illustriert, wie dieser
Staat funktioniert. Priorität hat die Wirtschaft, alle anderen
haben sich dem unterzuordnen. Wenn dann 1995 jemand an den Folgen von
Asbest gestorben ist - Pech gehabt. Und weder die seinerzeitigen
Asbesthersteller bzw. ihre Nachfolgefirmen noch der Staat
übernehmen später in der Praxis die Verantwortung und
Kosten, obwohl sie verantwortlich und damit auch schuldig sind. Die
Asbest-Hersteller, weil sie solchen gesundheitsschädigenden
Müll jahrzehntelang herstellten und nur der Profit zählte -
der Staat, der entweder keine Vorschriften erliess oder solche, damit
die Asbest-Hersteller weiter ungestört produzieren konnten.
Setzen Sie für das
Wort "Asbest" einfach die Worte "Glas- und Steinwolle" ein und Sie
wissen, wie es heute funktioniert!
Waschmittel
Bis zum Phosphatverbot im Jahre 1986 wurden in der Schweiz
Phosphate in Waschmitteln eingesetzt, die zu Algenbildung in den
Gewässern führten. Es waren nicht die Waschmittelhersteller
und auch nicht der Staat, die sich als Pionier für ein
Phosphat-Verbot in der Schweiz einsetzten, sondern eine Privatperson,
die hartnäckig ihr Ziel verfolgte.
Wäre sie nach dem obigen System der Mythen-Post vorgegangen und
hätte dieser Mann Waschmittelhersteller namentlich genannt und
gesagt: "Das Waschmittel von H. können wir ebenfalls nicht
empfehlen, weil der Hersteller nicht bereit ist, auf eine
unnötige, aber gewässerbelastende Zugabe von Phosphaten zu
verzichten", hätte dies zu einer Klage wegen "unlauterem
Wettbewerb" geführt bzw. führen können. Durch
"irreführende und falsche Angaben" setze die Mythen-Post den
guten Ruf des betreffenden Waschmittelherstellers herab. Dass
verstärktes Algenwachstum in den Gewässern stattfinde, sei
wissenschaftlich umstritten. Solches einfach zu behaupten, sei
unhaltbar. Der Einsatz von Phosphaten habe der Gesetzgeber
ausdrücklich gestattet und sei üblich. Die Kritik der
Mythen-Post sei völlig haltlos. Eine solche "undifferenzierte
Kritik" an einem Hersteller könne nicht einfach hingenommen
werden, sondern müsse bestraft werden. Mit Erfolg würde bei
diesem Ansinnen das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb
beigezogen und Urs Beeler wäre in der Folge zu einer Geldstrafe
und/oder Gefängnis verurteilt worden.
Wie das System funktioniert
Neben der juristischen Strafe wäre auch eine wirtschaftliche
Strafe die Folge. Wirtschaftskreise würden argumentieren, die
Mythen-Post würde "gegen die Wirtschaft und das Gewerbe
schreiben". Eine solche "negative" Berichterstattung dürfe nicht
noch mit Inseraten aus dem Gewerbe unterstützt werden. Ausserdem
hätte die Zeitschrift ja vor Gericht verloren, was
bestätige, dass Beeler falsch habe...
Manche würden argumentieren, Beeler hätte sich in der Sache
verrannt. Europaweit würden Phosphate in Waschmitteln eingesetzt
und die Mythen-Post in Schwyz fordere ein Verbot für Phosphate.
Das sei "verrückt".
Setzen Sie beim obigen Beispiel für das Wort "Phosphat" den
Begriff "Parfüm" ein. Damit können Sie selber die Sache
durchspielen.
Parfüms verschmutzen das Gewebe neu (bewirken genau das
Gegenteil, was mit dem Waschen - sauber machen - bewerkstelligt
werden soll), belasten das Immunsystem, die Haut, die Luft sowie das
Abwasser. Ausserdem werden künstliche Duftstoffe in der Regel
biologisch meist sehr schlecht abgebaut. Wie die NZZ berichtete,
können die Norweger bereits parfümierten Fisch essen.
Trinken Sie doch einmal ein Glas Parfüm und beantworten Sie
anschliessend die Frage, ob Fischen die (unnötige!)
Parfümstoff-Belastung in den Gewässern weiter zugemutet
werden soll oder nicht.
Wie erwähnt: Die Parfümierung von Waschmitteln ist
schizophren > Ein Gewebe waschen und es gleichzeitig mit
Parfüm wieder neu verschmutzen! Die Mythen-Post kämpft
dafür, dass solcher Unsinn von der Wasch- und
Reinigungsmittelindustrie nicht weiter betrieben werden darf. Weil
diese Kritik einem Öko-Hersteller, der ebenfalls Waschmittel mit
Duftstoffen herstellt, nicht passte, wurde unsere Zeitschrift wegen
"unlauterem Wettbewerb" eingeklagt (sowie wegen unserer berechtigten
KMF-Kritik) zu Busse und Gefängnis verurteilt. Eine solche
Strafe ist nach gesundem Menschenverstand beurteilt absurd. Unter
Berücksichtigung der genannten Beispiele und Anwendung des
Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb als
Produzentenschutzgesetz mit entsprechendem praktischen Vollzug durch
die Justiz leider "logisch"...
PS: Blei in Benzin und Rauchertote
Oder Sie können das Beispiel mit Blei im Benzin
durchspielen. Wären - bevor das Bleiverbot in Kraft trat -
Shell, BP, ESSO etc. namentlich kritisiert worden, dass sie durch den
Blei-Einsatz die Umwelt unnötig belasten würden, hätte
dies ebenfalls Klagen wegen "unlauterem Wettbewerb" nach sich ziehen
können mit den beschriebenen Folgen.
Die Gesundheitsgefährdung durch Blei sei unter Wissenschaftern
umstritten. Blei sorge für die Klopffestigkeit der Motoren und
sei deshalb unverzichtbar. Ein Blei-Verbot sei absurd. Weltweit
würden Motoren mit Blei-Benzin fahren etc.
Das UWG sorgt auch dafür, dass Zigarettenfirmen nicht namentlich
kritisiert werden dürfen, egal, wieviele Tote diese auf dem
Gewissen haben. [Anmerkung der Mythen-Post: Wobei niemand zu
rauchen gezwungen ist! > Selbstverantwortung! Es gibt aber auch
Kranke und Tote durch das Passivrauchen > fragen Sie sich hier
selber nach der Schuld!]
Es staunt, dass die Tabakindustrie noch keine Klage wegen
"unlauterem Wettbewerb" gegen die Schweizer Lungenliga eingereicht
hat. Durch die Kampagnen der Lungenliga würde der Umsatz der
Zigaretten- und Stumpenhersteller gefährdet...
Und: Haben Sie gewusst, dass der Bund den Schweizer Tabakanbau mit
Millionen subventioniert und gleichzeitig Millionen für die
Tabakprävention ausgibt? Kein Witz!
E-Mail an: Mythen-Post