Montag, 15. November 2004

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Seite 1. Statt die Liegenschaft GB 845
- wie es fair wäre und vorgeschlagen wurde - Urs Beeler
zum betreibungsamtlichen Schatzungspreis zurückzugeben,
klagt Walter Fässler auf
"Eigentum/Besitzesherausgabe". |

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Seite 2. RA lic. jur. Theo Kuny beantragt die Rekursfrist (von wie üblich 20 Tagen) auf 5 Tage abzukürzen. |

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Seite 3. "Unbehelflich"? |

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Seite 4. Formelles. |

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Seite 5. Wie bereits Seite 4 nochmals Formelles. |

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Seite 4.
Bürokraten-(Un)"Rechtsprechung" wie schon in der
KMF-Geschichte. Auf Beelers Argumente in der schriftlichen
Stellungnahme und die besonderen Umstände wird mit
keinem Wort eingegangen! |

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Seite 7. Fässler kann dem Rückkauf der Liegenschaft zustimmen - und dann sind sämtliche Probleme vom Tisch. |

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Seite 8. "Sein Eigentum"? |

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Seite 9. Urs Beeler interessiert nicht Recht, sondern Gerechtigkeit! Deshalb wurde gegen dieses Urteil beim Kantonsgericht Schwyz fristgerecht Rekurs eingereicht. |

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Anhang I. Couvert. |

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Anhang II. Datum des Poststempels. |
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