Schlusspunkt
Der ZS-Ausschluss wird im Dienstbüchlein eingetragen - nichts schöner als das!

Damit Militär und Zivilschutz dennoch nie aus der Vergessenheit geraten, dafür hat der allmächtige Schweizer "Rechts"staat gesorgt. Jedes Jahr kommt Post vom Amt für Militär-, Feuer- und Zivilschutz mit einer Rechnung betr. Wehrpflichtersatz und einer Aufforderung, das Militär-Dienstbüchlein einzusenden, wo dann die jeweiligen Ersatzbeiträge sorgfältigst eingetragen werden. Das ganze Prodzedere ist längst antiquiert.
Wer Wehrpflichtersatz nicht leisten will oder kann - für den beginnt dann wieder ein unglaubliches Behörden-Prozedere mit Mahnungen, Zahlungsbefehlen, Pfändungsankündigungen usw.
Angst vor Terror? In der Schweiz braucht man sich lediglich vor einer - aber dafür sehr grossen - Terrororganisation ernsthaft zu fürchten: Staat resp. Behörden!
Ein mentaler Fortschritt konnte sich zum Glück in den vergangenen Jahren abzeichnen: Neu müssen IV-Bezüger keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Wenigstens für diese Menschen etwas mehr Gerechtigkeit!


 

Themen-Übersicht Urs Beeler
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