Montag, 21. Februar 2005
Wie nicht anders zu erwarten war,
wurde eine Einsparche von Urs Beeler gegen eine nachweislich falsche
und willkürliche Steuerveranlagung von der Schwyzer
Steuerkommission abgewiesen. Getreu dem Motto: Behörden haben
immer recht. Damit wird nun Urs Beeler definitiv ein Einkommen
unterstellt, das er - unwiderlegbares Beweismaterial vorhanden - gar
nie erzielt hat(te) resp. erzielen konnte!! Nach der Logik dieses
Urteils ist also nicht entscheidend, ob und was eine Firma oder
Privatperson tatsächlich an Einkommen/Gewinnen oder Verlusten
erzielte, sondern, was von Behörden willkürlich (und
darüber hinaus noch falsch!) festgelegt wird. Dieses falsche
Urteil wurde auch noch mit über Fr. 300.- in Rechnung
gestellt.
Damit eine korrekte Veranlagung hätte erfolgen können,
hatte Beeler seinerzeit zusätzlich umfassende
Buchhaltungsunterlagen als Beweismaterial dem zuständigen
Sachbearbeiter (Franz Burkard) der Schwyzer Steuerverwaltung
zugestellt sowie telefonisch und darüber hinaus mehrmals
schriftlich Kontakt aufgenommen. Gegenüber einer offenbar
speziell auf Urs Beeler eingeschossenen Bürokratie scheint
solche Anstrengungen jedoch allesamt nutzlos zu sein.
Nun, es ist (so zeigt es die Erfahrung) tatsächlich sinnlos in
einem System, das darauf ausgelegt ist, in erster Linie sich selber
zu schützen, Recht (geschweige Gerechtigkeit!) zu bekommen.
Aus Angst vor diesem System suchen viele Kleingewerbler heutzutage
Zuflucht bei Treuhändern. Statt vom Staat werden sie dann
einfach von diesen abgezockt. Fr. 120.- oder mehr als Stundenansatz
für ein paar Zahlen zusammen addieren, ist Banditentum. Aber
selbstverständlich in unserem Rechtsstaat "legal". Geld
verdienen wird als entscheidende Leistung angeschaut - womit bzw. auf
welche Weise (fair oder unfair) das geschieht, interessiert (nahezu)
niemand.
Ein anständiger Steuerbeamter bestätigte gegenüber der
Mythen-Post, dass viele Treuhänder gegenüber ihren Klienten
Abzockerei betreiben würden und darüber hinaus nicht selten
die eingereichten Unterlagen sogar grobe Fehler und Mängel
beinhalten würden.
Trotzdem profitieren unzählige Treuhänder des Talkessels
von "hohem Ansehen". Weil sie Anzug und Krawatte tragen und mehr
scheinen als sie sind? Zweifel? Dann bringen Sie einen
Treuhänder z.B. aus Brunnen, der mit Rückgrat und kompetent
für Ihre Interessen (und nicht seine eigenen finanziellen)
kämpft und die Konfrontation mit Behörden nicht scheut! Sie
werden keinen finden! (ausser, es lohne sich für ihn selbst!)
Wenn die Ungerechtigkeit noch
weitere Kreise zieht...
Das falsch festgelegte Einkommen der Schwyzer Steuerverwaltung
dient dann als falsche Basis für die Berechnung für
Beiträge, welche z.B. das Amt für Militär, Feuer- und
Zivilschutz, die Ausgleichskasse Schwyz usw. erheben Die
Schildbürgerbürokratie nimmt so ihren Lauf. Nicht zu
vergessen, dass das (falsche) Einkommen auch noch als
Bemessungsgrundlage für Bussen wegen "unlauterem Wettbewerb"
(ungeschminkt die Wahrheit sagen) für Bezirksamt Schwyz,
Bezirksgericht Schwyz dienen.
Aus der Physik, Astronomie und anderen Naturwissenschaften ist
bekannt, dass wenn falsche Zahlen (und falsche Annehmen) für
Berechnungsgrundlagen eingesetzt werden, logischerweise auch falsche
Resultate herauskommen. In der Bürokratie merkt dies (ausser dem
Betroffenen) in der Regel niemand. Denn dort gilt: "Wir
führen nur Anordnungen aus und vollziehen."
Ähnlich funktioniert es auch in der Justiz mit
haarsträubenden Folgen, siehe http://www.mythen-post.ch/datei_archiv_13_11_04/warum_verurteilt_13_11_04.htm
E-Mail an: Mythen-Post