(vo) Entlang des Feldliweges in der Gemeinde Schwyz wurde Ende April 1995 (Inbetriebnahme am 27.4.95) neu eine Wegbeleuchtung installiert. Dabei wurden weder die Anwohner über dieses Vorhaben informiert noch wurde diese Beleuchtungsanlage öffentlich ausgeschrieben bzw. bewilligt. Die Anwohner wurden einfach vor "vollendete Tatsachen" gestellt.
Grelles oranges Licht wirkte störend
Eine Beleuchtung sollte sowohl von den Passanten wie auch den
Anwohnern als "subjektiv angenehm" empfunden werden. Bei dieser neuen
Beleuchtung war das anfänglich nicht der Fall. Das Licht war
grell und die Farbe Orange neben dem schönen Herrenhaus
"Benziger" wirkte total unharmonisch.
Niemand war von dieser Beleuchtungsanlage mit dem "orangen Licht"
begeistert. Ein Schwyzer Anwalt stellte fest: "Selbst von
Rickenbach aus wird die neue Beleuchtung noch als störend
empfunden."
Gespräch wurde verweigert
Ein Anwohner versuchte, die Angelegenheit betr. der neuen
Beleuchtung mit dem verantwortlichen Quartierverein zu regeln. Der
damalige Präsident dieses Quartiervereins war jedoch von Anfang
an nicht bereit, auf das Thema einzugehen. Ein dritter Brief
(Aufforderung), zur neuen Beleuchtung Stellung zu nehmen, wurde mit
"Annahme verweigert!" quittiert.
Weil der Quartierverein auf stur schaltete und offensichtlich auf
Zeit spielte, sah der Anwohner sich gezwungen, eine vorsorgliche
Einsprache beim Gemeinderat Schwyz zu machen (nach 20 Tagen wäre
die Beschwerdefrist abgelaufen gewesen). Diese Einsprache wurde
jedoch mit Schreiben vom 16.6.95 abgewiesen. Eine andere Reaktion
hatte der Beschwerdeführer vom Schwyzer Gemeinderat auch nicht
erwartet, machte dieser doch bei der neuen Beleuchtung von Anfang an
gemeinsame Sache mit dem Quartierverein. Gemäss Lokalzeitung
steuerte die Gemeinde Schwyz Fr. 4'000.-- für dieses Projekt
bei. Anlässlich eines Augenscheins vor Ort wurde die "Eintracht"
zwischen dem Vorstand des Quartiervereins und der Delegation des
Schwyzer Gemeinderates augenfällig.
Bewilligungspflichtig oder nicht?
Im folgenden erhob der Anwohner beim Regierungsrat des Kantons
Schwyz gegen den Beschluss des Gemeinderates Schwyz wie folgt
Beschwerde: "Der Gemeinderat Schwyz argumentiert, dass
Strassenbeleuchtungen nicht unter den Begriff der
bewilligungspflichtigen Bauvorhaben oder Anlagen fallen. In unserem
konkreten Fall geht es jedoch nicht um eine eigentliche Strassen-,
sondern um eine Weg-Beleuchtung, die an der betreffenden (sensiblen)
Stelle in der jetzigen Form überhaupt nicht hin passt. Dass die
neue Beleuchtung stört, ignoriert der Gemeinderat Schwyz
einfach. Bei der angesprochenen Beleuchtungsanlage handelt es sich
nicht um eine Verkehrseinrichtung von untergeordneter Bedeutung.
In seinem Schreiben verschweigt der Gemeinderat Schwyz ausserdem,
dass sich diese neue Beleuchtungsanlage a) ausserhalb der Bauzone
befindet und b) das betr. Gebiet unter eidgenössischem Schutz
steht. Auf eine solche Anlage ausserhalb den Bauzonen gelangt §
76 Abs. 2 PBG zur Anwendung. Eine solche erforderliche kantonale
Raumplanungsbewilligung fehlt aber völlig!
In seinem Beschluss behauptet der Schwyzer Gemeinderat, dass das
orange Licht nicht störend wirke. Nun macht es einen
Unterschied, ob ich mir eine Sache einmal kurz anschaue oder damit
als Passant bzw. Anwohner tagtäglich konfrontiert bin.
Das Argument des Schwyzer Gemeinderates, aus Stromspargründen
könnten nur diese orangen Energiesparlampen verwendet werden,
hält bei genauer Betrachtung nicht stand. Wäre der Schwyzer
Gemeinderat bzw. der Quartierverein nämlich so aufs
Energiesparen, so hätte man von Anfang an entweder auf die
gesamte Anlage verzichtet oder aber nur zwei oder drei Lampen
aufgestellt. Das wäre zudem billiger gekommen. Um einen
einfachen Fussweg zu beleuchten, braucht man nicht eine
'Fussballfeld-Beleuchtung', dazu noch mit einer derart schlechten
Lichtqualität!
Energiesparen kann man auch mit normalen (weissen) Lampen, indem man
ganz einfach z.B. nach 24.00 Uhr deren Betrieb reduziert (weniger
Licht = geringerer Stromverbrauch) oder einen Teil der Lampen
ausschaltet. Störendes Blenden lässt sich ausserdem mit
einfachem seitlichen Abdecken beheben. Ebenso kann man mit
entsprechenden Filtern die Lichtfarbe ändern. Weder der
Quartierverein noch der Schwyzer Gemeinderat waren jedoch bereit,
über Lösungsvorschläge zu diskutieren. Dieses
Verhalten spricht für sich." [Anmerkung der
Mythen-Post: Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass Lampen
allgemein verhältnismässig wenig Strom brauchen. Deshalb
stellt sich die Frage, ob normale Lampen mit ihrer angenehmen weissen
Lichtfarbe nicht die bessere Wahl wären als z.B.
Quecksilberdampflampen (Sondermüll) und Natriumdampflampen mit
störendem orangen Licht.]
Statt jedoch auf diese Einsprache einzutreten, brummte der
Gemeinderat Schwyz dem Beschwerdeführer Fr. 200.-
Verfahrenskosten auf.
Den Beschluss des Gemeinderates Schwyz vom 16.6.95 wurde in der
Folge angefochten mit der Begründung, dass es wohl wohl kaum der
Fall sein könne, dass es heutzutage für eine
Hundehütte eine Baubewilligung brauche, das Aufstellen einer
grellen, störenden, unpassenden Beleuchtung ohne schriftliche
Bewilligung ausserhalb der Bauzone auf Land, das zudem unter eidg.
Schutz steht, hingegen "rechtskonform" sein solle.
Schwyzer Regierungsrat stützt
Gemeinderat
Der Regierungsrat wies diese Beschwerde mit einer fadenscheinigen
Begründung ab. Ein Schwyzer Jurist meinte dazu: "Würde
man dem Regierungsrat folgen, dann könnten künftig
überall ausserhalb der Bauzonen private und öffentliche
Wege einfach mit Beleuchtungen versehen werden, ohne dass hier ein
Bewilligungsverfahren erforderlich wäre! Bald bekämen z.B.
der Talkessel Schwyz wie auch die umliegenden Hänge das Bild
einer Ansammlung von Leuchtkäfern, dies Licht an Licht.
Völlig unverständlich und unhaltbar ist zudem, dass sich
der Regierungsrat mit keinem Wort mit dem hauptsächlich
gerügten Ortsbildschutz befasst. Dass die gerügte
Beleuchtung in unmittelbarer Umgebung von geschützten
Häusern liegt, ist nämlich raumplanerisch von wesentlicher
Bedeutung, weshalb zumindest von diesem Aspekt her der Regierungsrat
einen massgebenden Einfluss auf die Raumordnung hätte bejahen
und folglich die Beschwerde gutheissen müssen."
Noch als das Verfahren hängig war, wurden vom Quartierverein
resp. dem Lieferanten/Monteur der Beleuchtung (EWS Schwyz) die
grellen Leuchtkörper durch schwächere ersetzt. Bei dieser
Gelegenheit hätte man die Sache gleich richtig machen, d.h.
für angenehmes (weisses) Licht sorgen können. Wohl aber aus
purer Sturheit wurden wieder auffällige orange
Natriumdampf-Lampen verwendet.
Anlässlich einer Besichtigung wurde ein Innenarchitekt, der
Mitglied des betr. Quartiervereins ist, gefragt, ob er eine solche
störende orange Lampe auch in seine Wohnung stellen würde.
Er blieb die Antwort schuldig.
Schwyzer Prinzip "Bürger soll das Maul
halten"
Dieses Prinzip, das im vorliegenden Fall angewendet wurde, wird
heute in der Gemeinde Schwyz (und sicher auch anderswo) seit Jahren
angewendet. Erstens kümmert man sich nicht um Gesetze, sondern
fängt einfach ohne Bewilligung an etwas zu erstellen, im
Vertrauen darauf, dass die Beschwerdefrist von 20 Tagen ungenutzt
verstreicht. Funktioniert das nicht, hat man ja immer noch seine
Kontakte: Der Gemeinderat, der mitdrinhängt, wird einem schon
Recht geben. Und in höheren Instanzen sitzen ja oft auch noch
"eigene Leute".
Wer als Bürger für Recht und Gerechtigkeit sorgen will,
muss Geld in die Hände nehmen und zahlreiche Hürden
überwinden - und selbst dann ist noch lange nicht sicher, dass
er zum Recht kommt. Der Ausgang einer solchen Auseinandersetzung hat
im Kanton Schwyz (und auch anderswo) leider allzu oft nicht mehr viel
mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eher eine Frage der politischen
Beziehungen.
Sicher kann man einwenden, dass es sich im vorliegenden Fall um eine
im Prinzip eher "unbedeutende Sache" handle. Zu denken jedoch
gibt, dass dasselbe Schema auch bei sehr wichtigen Sachentscheidungen
zum Zug kommt und dann der Schaden entsprechend gross
ist.
Demokratiemüde?
Der Schwyzer Gemeinderat wurde anlässlich eines Augenscheins vor
Ort gebeten, gleich noch weitere Objekte mit derselben schlechten
Leuchtmittelbestückung zu begutachten. Der damalige Gemeinderat
Herbert Stalder lehnte jedoch ab. Es kümmerte ihn offenbar
nicht, wenn aufgrund grellen störenden Lichteinfalls bei
diversen Schwyzer Häusern die Fensterläden in der Nacht
permanent geschlossen sein müssen.
Typisch für Schwyzer Verhältnisse ist, dass
- begangenen Fehler meist nicht entdeckt werden
- auf Anhieb von den Verantwortlichen nichts zur Behebung unternommen
wird, selbst wenn ein Dritter auf den Fehler aufmerksam macht
- über das Gespräch sich in den seltensten Fällen
etwas erreichen lässt und Gerichte bemüht werden
müssen
Es wäre mit relativ geringem Aufwand bzw. Änderungen eine
ortsübliche, auf das Ortsbild und die Privaten Rücksicht
nehmende und folglich weit schonendere Art der Beleuchtung
möglich gewesen. Gescheitert ist das Ganze letztlich am
uneinsichtigen Vorstand eines Quartiervereins, an Gemeinderäten
mit Scheuklappen und an einer höheren Instanz, welche die
störende, ohne Bewilligung errichtete Beleuchtung sogar noch
guthiess.
Hätte sich der betr. Anwohner nicht
gewehrt, wäre gar nichts geschehen
Zumindest hat die
Intervention dafür gesorgt, dass schwächere und damit
passendere Lampen eingesetzt wurden.
Ferner sorgen diese Lampen mit weniger Watt seit Jahren auch noch
für einen geringeren Stromverbrauch.
Schlussbemerkung: Eine Strassen- oder Wegbeleuchtung
sollte eine Strasse oder einen Weg beleuchten und nicht mehr.
[Anmerkung der Mythen-Post: Nach Auffassung Beelers soll eine
Strasse oder ein Weg nicht nur zweckmässig, sondern auch
ästhetisch schön beleuchtet werden.] Dass sie noch
durch Nachtvorhänge bzw. Schlafzimmerfenster leuchten oder
Passanten blenden muss, ist nicht nötig. [Anmerkung der
Mythen-Post: Letzteres ist ironisch gemeint.]
Eine Beleuchtung sollte harmonisch in die Umgebung passen, angenehmes
Licht verbreiten, nicht blenden usw. Manche Leute haben mit dieser
simplen Forderung die grösste Mühe. [Anmerkung der
Mythen-Post: Sie haben kein Sinn für Ästhetik.] Es
kommt ihnen nicht darauf an, ob die Lampe in die Umgebung passt oder
nicht. [Anmerkung der Mythen-Post: Für Beeler als
Perfektionist ist so etwas schwer zu befreifen.] Warum? Alles
eine Frage der Mentalität!
Fragwürdige
Nicht-Informationspolitik des damaligen Gemeinderats Schwyz
und des Quartiervereins
Weder der Gemeinderat Schwyz noch der Quartierverein
gaben Auskunft darüber ab, wie hoch die Gesamtkosten
dieser Beleuchtungsanlage waren, wie die Kosten aufgeteilt
wurden, wer für den Unterhalt verantwortlich ist und
wer den Lampen-Typ ausgesucht hat.
Ebenso Stillschweigen über weitere Objekte mit
derselben schlechten Lichtqualität.
E-Mail an: Mythen-Post