(no) Hätte es die Mythen-Post bereits im Jahre 1950 gegeben und hätte sie damals kompromisslos vor Asbest gewarnt und die Hersteller namentlich kritisiert, wäre mit Sicherheit folgendes passiert. Es hätte eine Klage wegen "unlauterem Wettbewerb" gegeben. Durch "falsche und irreführende Angaben" würden die Produkte der Asbest-Hersteller herabgesetzt, würde die Anklage lauten. Dem müsse unbedingt ein Riegel geschoben werden, da durch eine solche Berichterstattung dem Ansehen und guten Ruf der Asbest-Hersteller geschadet würde. Ausserdem könnten durch solche negative Berichterstattungen Arbeitsplätze in der Asbest-Industrie gefährdet sein, was für den Staat, der für Vollbeschäftigung einzutreten habe, nicht toleriert werden könne. Die Mythen-Post müsse für ihre Berichterstattung unbedingt angemessen bestraft werden. Auch würden ev. Schadenersatzansprüche (weil weniger Asbest verkauft wurde) geltend gemacht.
Gefälligkeitsgutachten
Um den Standpunkt zu zementieren, hätten die
Asbesthersteller (Gefälligkeits-)-Gutachten vorgelegt, welche
die angebliche "Ungefährlichkeit" von Asbest belegen. Die
Berichterstattung der Mythen-Post sei eine böse Unterstellung,
welcher die Grundlage fehle. Beeler hätte nicht seriös
recherchiert, sondern einfach einen Rundumschlag gegen die Hersteller
geführt. Dass Asbest zu Krebs führe, könne nicht
hundertprozentig sicher erwiesen werden. Solange dies nicht der Fall
sei, hätten die Asbest-Hersteller das Recht, weiter solche
Produkte herzustellen.
Die Mythen-Post hätte vor Gericht keine
Chance
Ein guter Richter würde vielleicht noch sagen, er selber
habe ja das Gesetz nicht gemacht, er müsse es nur anwenden,
obwohl er persönlich die guten Motive der Mythen-Post, Menschen
vor gesundheitsgefährdenden Produkten zu schützen,
verstehen könne.
Weil das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb aber ein
Produzentenschutzgesetz ist, hätte die Mythen-Post keine Chance.
Sie würde - wie üblich - zu einer Busse oder zu
Gefängnis verurteilt. Das Gesetz sieht es eben so vor.
Damit sei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, illustriert, wie dieser
Staat funktioniert. Priorität hat die Wirtschaft, alle anderen
haben sich dem unterzuordnen.
Wenn 1990 jemand an den Folgen von Asbest stirbt - Pech gehabt. Weder
die seinerzeitigen Asbesthersteller bzw. ihre Nachfolgefirmen noch
der Staat können in der Praxis erfolgreich zur Rechenschaft
gezogen werden, obwohl sie alle (mit)schuldig sind. Die
Asbest-Hersteller, weil sie solchen gesundheitsgefährdenden
Müll herstellten und nur der Profit zählte - der Staat, der
entweder keine Vorschriften erliess oder solche, damit die
Asbest-Hersteller weiter ungestört produzieren konnten.
Spätestens an dieser Stelle kommen Leute, die behaupten, das sei
früher so gewesen. Heute funktioniere es anders. Denkste!
Setzen Sie für das Wort "Asbest" einfach die Worte "Glas- und
Steinwolle" ein und Sie wissen, wie es in der Gegenwart
funktioniert.
Und wie sieht es mit den Waschmitteln aus?
Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden Phosphate in Waschmitteln
eingesetzt, die zu Algenbildung in den Gewässern führten.
Es waren nicht die Waschmittelhersteller und auch nicht der Staat,
der auf die Phosphat-Problematik in der Schweiz aufmerksam machte,
sondern eine Privatperson, die hartnäckig ihr Ziel
verfolgte.
Wäre sie nach dem obigen System der Mythen-Post vorgegangen und
hätte dieser Mann Waschmittelhersteller namentlich genannt und
z.B. gesagt: "Das Waschmittel von H. können wir ebenfalls
nicht empfehlen, weil der Hersteller nicht bereit ist, auf die
unnötige, aber gewässerbelastende Zugabe von Phosphaten zu
verzichten", hätte dies zu einer Klage wegen "unlauterem
Wettbewerb" geführt. Durch "irreführende und falsche
Angaben" setzte die Mythen-Post den guten Ruf des betreffenden
Waschmittelherstellers herab. Dass verstärktes Algenwachstum in
den Gewässern stattfinde, sei wissenschaftlich umstritten.
Solches einfach zu behaupten, sei unhaltbar. Der Einsatz von
Phosphaten habe der Gesetzgeber ausdrücklich gestattet und sei
europaweit üblich. Die Kritik der Mythen-Post sei völlig
haltlos. Eine solche "undifferenzierte Kritik" an einem Hersteller
könne nicht einfach hingenommen werden, sondern müsse
bestraft werden. Mit Erfolg würde bei diesem Ansinnen das
Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb beigezogen und die
Mythen-Post in der Folge zu einer Geldbusse oder Gefängnis
verurteilt.
Neben der juristischen Strafe wäre auch
eine wirtschaftliche Strafe die Folge
Es würde argumentiert, die Mythen-Post würde "gegen die
Wirtschaft und das Gewerbe schreiben". Eine solche "negative"
Berichterstattung dürfe nicht noch mit Inseraten aus dem Gewerbe
unterstützt werden. Ausserdem hätte die Mythen-Post ja vor
Gericht verloren, was bestätige, dass die Zeitschrift falsch
habe... Beeler habe sich im Ton vergriffen und in der Sache
verrannt
Markus Steiners würden argumentieren, europaweit würden
Phosphate in Waschmitteln eingesetzt und Beeler in Schwyz fordere ein
Verbot für Phosphat. Das sei "verrückt".
Verbleites Benzin
Oder Sie können das Beispiel mit Blei im Benzin
durchspielen. Wären, bevor das Bleiverbot in Kraft trat, Shell,
BP, ESSO etc. namentlich kritisiert worden, dass sie durch den
Blei-Einsatz die Umwelt unnötig belasten würden, hätte
dies ebenfalls Klagen wegen "unlauterem Wettbewerb" geben können
mit den beschriebenen Folgen.
Die Gesundheitsgefährdung durch Blei sei unter Wissenschaftern
umstritten. Blei sorge für die "Klopffestigkeit" der Motoren und
sei deshalb unverzichtbar. Ein Blei-Verbot sei absurd. Weltweit
würden Motoren mit Blei-Benzin fahren.
Gedankenspiele
Setzen Sie beim Beispiel "Phosphat" das Wort "Parfüm" ein. Damit
können Sie selber die Sache durchspielen.
Wobei Parfümstoffe
andere (direkt für den Menschen schlimmere) Auswirkungen haben
als Phosphate. Parfüme verschmutzen das Gewebe neu (bewirken
genau das Gegenteil, was mit dem Waschen - sauber machen -
bewerkstelligt werden soll), belasten die Haut, das Immunsystem und
das Abwasser. Sie sind heutzutage für die starke Zunahme von
Allergien verantwortlich. Ausserdem werden sie in der Regel
biologisch sehr schlecht abgebaut. Wie die NZZ berichtet, können
die Norweger bereits parfümierten Fisch
essen!
Trinken Sie doch einmal ein Glas Parfüm und beantworten Sie
anschliessend die Frage, ob Fischen die (unnötige!)
Parfümstoff-Belastung in den Gewässern weiter zugemutet
werden soll oder nicht.
Die Parfümierung von Waschmittel ist schizophren - ein Gewebe
waschen und es gleichzeitig mit dem Waschmittel neu verschmutzen.
Die Mythen-Post kämpft dafür, dass solcher Unsinn von der
Wasch- und Reinigungsmittelindustrie nicht weiter betrieben werden
darf. Weil diese Kritik einem Oeko-Hersteller, der ebenfalls
Waschmittel mit Duftstoffen produziert, nicht passt, wurde ich wegen
"unlauterem Wettbewerb" eingeklagt
Was ist für die Justiz wichtiger: Dass man Konsumenten vor Allergien schützt oder die Firma H. vor Kritik?
E-Mail an: Mythen-Post