Freitag, 12. Dezember 2003
Lieber Herr Beeler
Hier ein Auszug aus der E-Mail-Korrespondenz mit unserer Gemeinde
betreffend der Schadgasbelastung durch einen uralten Holz/Kohleofen.
Er zeigt auf, wie mühsam es ist, eine solche (völlig
unnötige) Giftgasbelastung abzustellen. Zu diesem Zeitpunkt
wusste ich noch nicht, dass selbst beim Verbrennen von
naturbelassenem Holz in veralteten Ofenanlagen (wie ich heute weiss
auch in neueren!) und/oder bei unsachgemässer Verfeuerung derart
enorme Schadstoffmengen emittieren können. Der Kaminfeger hat
uns ja bestätigt, dass Frau (...) z.B. die Luftregulierung
überhaupt nicht versteht, welches ja ein wesentlicher Faktor zur
Schadgasentstehung ist. Zudem wurde in der Nacht immer wieder
Brennmaterial nachgelegt, welches dann bei "Schwelbrand"
dahinmottete, und zu nächtlichen hohen Schadgasemittierungen
führte. Leider kann man mit dieser Nachbarin nicht sprechen, da
sie ein völlig uneinsichtiger, sturer (alter) Mensch ist, somit
waren wir dringend auf das Handeln der Gemeinde angewiesen. Die
Nachbarin war zudem auf das Heizen mit festen Brennstoffen absolut
nicht angewiesen, da sie eine betriebsbereite Ölheizanlage
besitzt!
Freundliche Grüsse
Beatrice Macho (E-Mail: bmacho@freesurf.ch)
Beatrice Macho schrieb:
"Grüezi Herr Ziegler
Nachdem mein Mann und ich durch die täglichen Abgase
(Schwefeldioxide SO2) der Kohleverbrennung durch Frau
.(...) seit Nov. 2002 Atemwegsbeschwerden haben, und ich seit
über zwei Monaten an ständigen
Augenbindehautentzündungen leide, möchte ich die
Gesundheitsbehörde anfragen, ob diese Behörde uns weiterhin
diesen giftigen Abgasen der Kohleverbrennung durch Frau (...)
aussetzen will und damit auch die volle Verantwortung für unsere
Gesundheitsschädigung und deren Folgen (Arztkosten u.
Schadenersatzforderungen) übernimmt?
Dazu nachstehende Website über die Giftigkeit und
Schädlichkeit von Schwefeldioxid. http://www.seilnacht.tuttlingen.com/Chemie/ch_so2.htm
Wie Sie bereits durch uns wissen, entspricht die Kaminhöhe des
Hauses von Frau (...) nicht den Vorschriften der
Luftreinhalteverordnung (LRV), dazu beiliegende PDF-Dokumentation vom
BUWAL.
Jeglicher Logik und Vernunft, und bezüglich dem heutigen
Wissensstand und den Vorschriften zufolge, müsste das Verbrennen
solcher Giftgase erzeugender Materialien in einem dicht
überbauten EFH-Quartier, unter den Ihnen nun bekannten Tatsachen
zufolge, ab sofort verboten werden, zumindest solange, bis der Kamin
[Anmerkung der Mythen-Post: Die Abgase.] den
Vorschriften der Luftreinhalteverordnung entspricht.
Hier nochmals die Tatsachen
- Frau .(...) verbrennt u.a. Kohle (erzeugt hochgiftige
Schwefeldioxide, schädlich schon in kleinsten Mengen).
- Der Kamin ist nach der Luftreinhalteverordnung viel zu tief unten
plaziert, und noch dazu mit einem Regendach versehen, sodass die
giftigen Rauchgase - besonders auch die giftigen Schwefeldioxide -
nicht zügig in die Höhe abgeführt werden, sondern
häufig direkt mit entsprechendem Gestank zu unserem Haus und in
unsere Zimmer emittieren.
- In kurzer Distanz westlich von (...) wohnend, und durch die
vorherrschenden Ostwindlagen, sind wir von diesen Giftgasen enorm
stark betroffen.
Es ist für uns eine frustrierende Tatsache, dass wir die
Gesundheitsbehörde mit soviel Info-Material "füttern"
mussten (u.a. auch mit dem Leitfaden des BUWAL), damit überhaupt
einmal begriffen und verstanden wird, um was es geht, und endlich
einmal eine Aschenprobe für Fr. (...) entnommen wurde. Und es
ist im Weiteren eine frustrierende Tatsache, dass es die Behörde
nun weiterhin wochenlang zulässt, dass wir - entgegen allen
Vorschriften der Luftreinhalteverordnung - weiterhin solchen
Rauchgiftgasen ausgesetzt werden.
Wie Sie wissen ist Frau (...) auf das Heizen mit dem Ofen für
feste Brennstoffe absolut nicht angewiesen, da Sie eine
betriebsbereite Ölheizungs-Kesselanlage besitzt! Es ist wirklich
nicht einzusehen, dass wir aus einem nicht vorschriftsgemässen
Kamin (und durch einen uralten Holzofen in dem alles Mögliche
verbrannt wurde, wie wir heute wissen [Nachtrag in Klammern vom
12. 12. 03]) nach wie vor den giftigen Rauchgasen ausgesetzt
werden.
Ich rufe Ihnen unsere Forderung nochmals in Erinnerung, welche
lautete: Wir fordern die Gesundheitsbehörde Elgg
unmissverständlich nochmals auf, unabhängig des noch
offenstehenden Testergebnisses der Aschenproben, Frau (...) umgehend
eine Verfügung zuzustellen, mit der Aufforderung, jegliches
Verbrennen von festen Brennstoffen umgehend solange zu unterlassen,
bis der Kamin den neuen BUWAL-Vorschriften entspricht.
Ich bitte um Beantwortung der eingangs gestellten Frage bis
spätestens 25.2.2003.
Mit freundlichen Grüssen
Beatrice Macho (E-Mail: bmacho@freesurf.ch)
PS: In die obigen Vorwürfe ist Frau Margot
Spiller nicht eingeschlossen, da sie erst vor kurzem über unsere
Situation genauer informiert wurde.
Kopie an Gemeindepräsident, Herrn Knellwolf"
E-Mail an: Mythen-Post