(km) Das
Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb schützt heute auch
Firmen, die Sondermüll-Altlasten herstellen.
Die Mythen-Post würde gerne die Namen dieser Firmen
veröffentlichen. Diese werden - wie erwähnt - jedoch durch
das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb geschützt. Busse
oder Gefängnis drohen nicht den Herstellern, die untaugliche
Produkte vertreiben, sondern der Mythen-Post, welche den Schwindel
aufdeckt. Nach diesem Prinzip funktioniert heutzutage der Rechtsstaat
Schweiz!
Die KMF-Lobby kann völlig legal ihrem lukrativen Geschäft
nachgehen und ebenso legal immensen volkswirtschaftlichen Schaden
anrichten; niemand hindert sie daran. Gesundheits- und
Umweltschädigung durch KMFs sind staatlich abgesegnet durch SUVA
und Bundesamt für Gesundheit. Die Mechanismen sind ähnlich
wie damals beim Asbest!
E-Mail an: Mythen-Post