Artikel 1 der bundesrätlichen
Luftreinhalteverordnung lautet: "Diese Verordnung soll Menschen,
Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie
den Boden vor schädlichen oder lästigen
Luftverunreinigungen schützen." Trotzdem kommt es leider
auch heute noch allzu oft vor, dass sinnlos Grünabfall unter
grossem Gestank verbrannt wird. "Eine solche sinnlose Luftverpesterei
im Kanton Schwyz ist unakzeptierbar", sagen sich immer mehr Leute,
und: "Der Staat kann nicht auf der einen Seite Katalysator-Autos
vorschreiben bzw. strenge Abgasvorschriften für
Ölfeuerungen erlassen - und auf der anderen Seite das stupide
Verbrennen von Grünabfall zulassen. Es muss auch hier der
Grundsatz der Gleichbehandlung gelten."
Das umweltfreundliche, d.h. emissionslose Entsorgen von
Gartenabfällen ist kein Problem. Es gibt Kompostierberater in
der Region, die jedermann bei Fragen zum Thema
Häckseln/Kompostieren zur Verfügung stehen.
Das klare Durchsetzen eines Verbots betr. dem Verbrennen von
Grünabfällen im Freien bietet nur Vorteile. Die
Luftqualität - vor allem im Frühling und Herbst - wird sich
verbessern. Kinder, ältere Menschen und all diejenigen, die an
einer Lungenerkrankung leiden, werden wieder freier atmen
können.
Auch dem Tourismus kommt die saubere Luft positiv zugute. Kurz: die
gesamte Bevölkerung profitiert von einer besseren
Luftqualität!
Grünabfallverbrenner melden!
Es nützt wenig, wenn das Amt für Umweltschutz durch die
Presse verkünden lässt, die Luft in unserer Region sei
immer noch schlecht, aus dieser Feststellung heraus aber keine
praktischen Konsequenzen zieht. Die Luftqualität kann sich nur
verbessern, wenn notorischen Luftverpestern das Handwerk gelegt wird.
Denken Sie daran: Es gibt kein Recht auf sinnlose
Luftverschmutzung, aber ein Recht auf saubere Luft!
Melden Sie im Interesse Ihrer Mitbürgerinnen und
Mitbürger Verstösse gegen die Luftreinhalteverordnung!
Dazu lic. jur. Beat Brücker: "Für eine wirkungsvolle
Bekämpfung vorschriftswidriger Vorfälle ist eine sofortige
Meldung an die Umweltschutzpolizei, an den örtlichen
Polizeiposten, an die Bauverwaltung der Gemeinde oder an das
kantonale Amt für Umweltschutz erforderlich. Nur so können
Verstösse gegen die Luftreinhalteverordnung geahndet
werden."
Zum voraus vielen herzlichen Dank für Ihre
Mitarbeit!
E-Mail an: Mythen-Post