(as/fr) Das Medikament Contergan war in den
Sechzigerjahren berüchtigt, weil es zu schweren Missbildungen
bei Embryos führte. Frauen, die im ersten Trimester der
Schwangerschaft Thalidomid (= der Wirkstoff von Contergan) einnahmen,
gebaren schwer behinderte Kinder, Kinder ohne Arme, ohne Beine,
blinde Kinder, taube Kinder, Kinder mit verkümmerten Gelenken
und mit geschädigten inneren Organen. Man schätzt, dass es
weltweit 10'000 bis 12'000 Contergan-Fälle gab, die Hälfte
davon in Deutschland. In der Schweiz gab es laut offiziellen Angaben
9 Fälle.
In den Vereinigten Staaten kamen nur wenige Contergan-Kinder auf die
Welt, denn Thalidomid war damals in den USA nicht zugelassen. Zu
verdanken war dies einer neu angestellten Mitarbeiterin der Food an
Drug Administration (FDA), welche die teratogene Wirkung und andere
Nebenwirkungen vermutete, weitere Unterlagen verlangte - und stur
blieb. Dafür erntete sie Kritik, später jedoch bekam sie
dafür von J.F. Kennedy eine hohe Auszeichnung.
Der Wirkungsmechanismus von Thalidomid ist bis heute nicht restlos
geklärt. Es scheint, dass Thalidomid zelleigene Botenstoffe
hemmt. Auch vermutet man, dass die Bildung von Blutgefässen
beeinträchtigt wird.
Thalidomid kam 1957 in Deutschland unter dem Namen Contergan auf den
Markt, ein Jahr später wurde es auch in der Schweiz unter dem
Markennahmen Softenon registriert. Das Medikament wurde für
seine ruhe- und schlaffördernden Eigenschaften angepriesen.
Schwangeren Frauen wurde es speziell gegen die morgendliche
Übelkeit empfohlen. Zwischen 1957 und 1961 wurde Contergan,
Softenon oder wie immer das Medikament in den 46 Ländern hiess,
in denen es zugelassen war, millionenfach verkauft. In Deutschland
machte Contergan fast die Hälfte des Konsums an Schlaf- und
Beruhigungsmitteln aus. Im November 1961 zog die Firma
Grünenthal das Medikament zurück, nachdem schon seit
einiger Zeit Hinweise auf Missbildungen bei Neugeborenen und
Nervenschäden bei Erwachsenen mit teilweise irreversibler
Taubheit von Händen und Füssen vorlagen. Die Firma kam
damit einem behördlichen Verbot zuvor.
Das Ausmass der Katastrophe offenbarte sich jedoch erst später.
Was folgte, war der grösste Prozess der deutschen
Justizgeschichte. Neun Jahre lang waren drei Staatsanwälte und
achtzehn Verteidiger beschäftigt, sechseinhalb Jahre dauerte das
Ermittlungsverfahren, zweieinhalb Jahre die Hauptverhandlung. 1970
einigten sich die Parteien aussergerichtlich und das Verfahren wurde
eingestellt. Die Firma Grünenthal zahlte 110 Millionen Mark, der
deutsche Staat steuerte weitere 100 Millionen hinzu. Einen
Schuldspruch gab es nie.
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