Monsterprozess am 7. November 2001 in Bülach
Erwin Kessler drohen 9 Monate Gefängnis!

Erwin Kessler.

(vo) Fr. 250.- Busse, wenn ein Jude Erwin Kessler übel beschimpft. Anders das Strafmass, wenn Kessler das jüdische Schächten kritisiert...

Monsterprozess am 7. November, 8.00 Uhr in Bülach. Wegen angeblicher Rassendiskriminierung (Schächtprozess Nr. 2), Kundgebungen gegen das Kloster Fahr, angeblichem Hausfriedensbruch in Tierfabriken und Verletzung der "Privatsphäre" durch heimliches Filmen des Schächtens in einer türkischen Metzgerei.

Der Strafantrag lautet auf 9 Monate Gefängnis. Über Telefon 052 378 23 88 können Sie sich informieren, ob der Termin allenfalls verschoben wurde. Die Verhandlung wird bis in den Nachmittag hinein dauern


 

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