Wie sich ein Reinigungsunternehmer mit seiner GmbH erfolgreich vor dem Zahlen drückt
Bruno H. - ein Gewerbler, der nicht zahlt

Lügt wie gedruckt, gibt leere Zahlungsversprechungen ab und zahlt trotz rechtsgültigem Urteil, Zahlungsbefehl und Konkursandrohung nicht: Reinigungsunternehmer B.H.

(lc) Einleitung: Im vorliegenden Fall geht es um zwei Rechnungen aus dem Jahre 1999, die der genannte Schuldner, H. Reinigungen aus S., bis heute nicht bezahlt hat.

Zahlungsfähigkeit bejaht
Bereits Jahre zuvor gab es schon einmal Zahlungsprobleme mit H. Reinigungen. Bevor die Inserations-Aufträge im Jahre 1999 von H. entgegengenommen wurden, wurde vorgängig ausdrücklich gefragt, ob er zahlungsfähig sei. Er bestätigte das. In der Folge wurde sein Auftrag betr. Teilnahme mit seinem Firmensignet an einem Logo-Quiz in Heft 3/99 entgegengenommen. Später erteilte H. auch noch den Auftrag für 1/4 S. Inserat in der Jubiläumsausgabe (Heft 5/99).

Aufträge vor zwei Jahren erteilt, aber bis heute nicht bezahlt
Die Rechnungen wurden geschickt, doch das entsprechende Geld kam bis heute nicht. Kurz: Es wiederholte sich dasselbe Spiel wie im Jahre 1996 bzw. darauffolgend. Auf mündliche und telefonische Anfragen versicherte H. mehrmals, er werde zahlen, die Zahlung sei unterwegs etc. Nicht nur dem Herausgeber, sondern auch gegenüber Frau M.B. machte er diese Aussagen.

Das Verhalten von H. ist aus verschiedenen Blickwinkeln stossend
Wenn H. wusste, dass er nicht zahlen kann, hätte er beide Inserationsaufträge gar nicht erst erteilen sollen. (Er wurde ja ausdrücklich auf seine Zahlungsfähigkeit befragt, welche er bejahte)
Dass H. leere Zahlungsversprechungen abgibt, mit Zahlungsverweigerung und Verzögerungstaktik (Rechtsvorschlag) reagierte - mit einem solchen deplazierten Verhalten hat er - nach zwei Jahren! - jeden "Goodwill" verspielt.

Weil H. immer wieder betonte, dass es ihm finanziell nicht gut gehe, er aber bestimmt zahlen werde, sobald er Geld habe, warteten Frau M.B. und der Herausgeber zu.
Im vergangenen Jahr wurde H. per eingeschriebenem Brief zum letzten Mal gemahnt. Weil er den Brief nicht abholte (oder nicht abholen wollte?), musste die Zeitschrift zusätzlich noch das Retourporto zahlen.

Abwägungen
Bei allem anfänglichen Verständnis für die finanzielle Situation der H. Reinigungen GmbH: Es gehört sich nicht, dass man einen Gläubiger immer wieder mit falschen Versprechungen abzuwimmeln versucht. Vor allem deshalb nicht, weil sich die Zeitschrift, in der er inseriert hatte, stets fair und grosszügig gegenüber dem Schuldner verhalten hat, was dieser übrigens im Gespräch mit Frau M.B. auch bestätigte. Beim Inserat für die Jubiläumsausgabe profitierte H. Reinigungen (aufgrund eines früheren 12er Inserate-Jahresabschlusses) von einem einmaligen Jubiläumsrabatt. Statt Fr. 250.- wurden nur Fr. 150.- in Rechnung gestellt. Und auch der Preis für die Teilnahme beim Logo-Quiz ist mit Fr. 100.- günstig. (seit 1992 keine Preiserhöhung bei den Quiz)

Hoher Aufwand
"Gewerbliche Pfeifen" wie H. verursachen hohen administrativen Aufwand. Gegen die Betreibung erhob H. sogar noch "Rechtsvorschlag", welcher beseitigt werden musste. Der Vermittler Otto T., der das Verfahren äusserst korrekt abwickelte, meinte, dass hier der Aufwand in keinem Verhältnis stehe. Gerade darauf spekuliere wohl H.

"Es sind immer dieselben!"
Frau Mettler (Elektroplanung), Seewen, ehemalige Kassiererin beim Gewerbeverein Schwyz, bestätigt gegenüber der Mythen-Post, dass es "immer dieselben" seien, die nicht bzw. spät zahlen würden. Diese Aussage machen auch seriöse Gewerbebetriebe im Talkessel Schwyz.
Unser Tipp: Schlechte Zahler oder Spätzahler als Kunden gar nicht annehmen. Sie sparen sich damit Ärger und unnötige Umtriebe!

Entscheid
Von der zuständigen Behörde wurde gegen die H. Reinigungen GmbH am 5. Juni 2001 folgender Entscheid erlassen:
"1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin zu bezahlen:
Fr. 100.- nebst Zins zu 5% seit 2.4.1999
Fr. 150.- nebst Zins zu 5% seit 2.6.1999
2. Der Klägerin wird in der Betreibung Nr. (...) des Betreibungsamtes S. definitive Rechtsöffnung erteilt für
Fr. 275.85 gemäss Ziffer 1
Fr. 175.- Vermittlungsgebühr und Fr. 30.- Zahlungsbefehl.
3. Die Kosten des Vermittlungsverfahrens und des Zahlungsbefehls im Betrage von Fr. 205.- gehen zu Lasten der Beklagten und sind von ihr der Klägerin zurückzuerstatten.
(...)
Begründung des Entscheids:
1. Bei den Forderungen handelt es sich um nicht bezahlte Inseratkosten.
2. Die abmachungsgemäss erschienen Inserate wurden von der Auftraggeberin nicht beanstandet.
3. Nach Mahnungen der Klägerin wurden die Zahlungen immer wieder in Aussicht gestellt, aber nie getätigt."

Mit Entscheid vom 24. Juli 2001 teilt der Vermittler mit, dass der eingeschriebene Entscheid gegen die H. Reinigungen GmbH vom 5. Juni 2001 zugestellt worden sei. Es sei festgestellt worden, dass die Rekursfrist von 10 Tagen abgelaufen und kein Rekurs beantragt worden sei. Damit sei die definitive Rechtsöffnung erteilt.

Der Trick mit der GmbH
H. bekommt vom Betreibungsamt eine entsprechende Konkursandrohung, worauf er jedoch nicht reagiert. Wäre Reinigungsunternehmer H. (noch) als Einzelfirma tätig, könnte er jetzt gepfändet werden. Aber weil H. heute über eine GmbH (Gemeinschaft mit beschränkter Haftung) läuft, zieht sich das Verfahren hin.
Mit Telefon vom 13. September 2001 ans Betreibungsamt S. wird die Sache nochmals mit dem Betreibungsbeamten besprochen. Dieser gibt den Rat, den Schuldner telefonisch zu kontaktieren und ihm zu sagen, falls nicht bezahlt werde, die Konkursbehörden eingeschaltet würden.
Sowohl der Betreibungsbeamte wie der Gläubiger gehen davon aus, dass H. offenbar meint, mit seiner GmbH bequem alle Ansprüche abwehren zu können (hoher Zeit- und Geldaufwand bei einem Konkursverfahren).
Am Telefon wird H. am 13. September 2001 eine Frist von 10 Tagen eingeräumt. H. gibt dabei zu, dass er schon wisse, dass er im Unrecht sei. "Wieso lügen Sie mich dann schon seit über zwei Jahren immer und immer wieder an?" frägt der Gläubiger.
Der Gläubiger macht H. darauf aufmerksam, dass sein Verhalten gegenüber anderen Kunden, die pünktlich zahlen würden und sich korrekt verhielten, absolut untolerierbar sei. Es gehe hier um eine prinzipielle Frage. Der Betrag, um den es gehe, sei gering. Er hätte ihn schon lange bezahlen können, stattdessen spiele er auf Zeit. Die verursachten Kosten und Umtriebe stünden in keinem Verhältnis. Das sei es wohl, worauf H. spekuliere.

Wird "Selbstjustiz" notwendig?
Wenn sich die staatliche Bürokratie als unfähig erweist, Recht in die Praxis umzusetzen, muss man sich fragen, wie der Gerechtigkeit doch noch zum Durchbruch verholfen werden kann. Vielleicht damit, dass der H. Reinigungen GmbH Aufträge erteilt werden, die dann auch nicht bezahlt werden? Und H. gezwungen ist, mit hohem administrativen Aufwand seinem Geld nachzurennen? Wird H. vielleicht nur aus der eigenen Erfahrung klug?

Wenn Nieten noch zu Präsidenten gewählt werden...
Erwähnenswert in vorliegendem Fall ist noch, dass H., der sich offenbar seit längerer Zeit mit Tricks und Lügen über Wasser zu halten versucht, vor Jahren von einem Quartierverein in S. noch zum Präsidenten gewählt wurde. Mitglieder desselben Quartiervereins übten auf eine Kosmetikerin und langjährige Kundin der Mythen-Post Druck aus, nicht mehr in unserem Heft zu inserieren. Diese Gewerblerin liess sich jedoch nicht einschüchtern und inserierte trotzdem weiter.
Trifft tatsächlich die These eines Brunner Schuhmachers zu, der sagt, heute würden in der Gesellschaft "die Dummen und diejenigen, die nicht zahlen", den Ton angeben?

H. ist verurteilt, aber er zahlt trotzdem nicht
Trotz rechtsgültigem Urteil, klarer juristischer Sachlage und Schuldeingeständnis, ist H. bis heute seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen.
Finden Sie einen Behördenapparat gerecht und fähig, der Schuldnern und Lügnern in der Praxis nicht Herr wird? Finden Sie es im Gegensatz dazu gerecht, dass wenn eine Zeitschrift Produkte zurecht kritisiert, hohe Geldbussen oder gar Gefängnis droht?

Was soll gegen H. unternommen werden?
Muss das Konkursverfahren, bei dem ein Kostenvorschuss von schätzungsweise Fr. 3'000.-- (!) zu leisten ist, eingeleitet werden, um (vielleicht) an ein paar hundert Franken zu kommen?
Wie sollen sich anständige Gewerbler und Geschäftsleute vor Nieten wie H. schützen? Was würden Sie selber unternehmen?

Schreiben Sie Ihre Meinung!
Mythen-Post
Redaktion
Fall "Bruno H."
Postfach 7
6431 Schwyz

Schlussbemerkung
Beim vorliegenden Thema "Zahlungsmoral" handelt es sich um ein Tabuthema. Einmal mehr gilt hier: Ausrufen werden die, die sich selber betroffen fühlen. Achten Sie sich beim nächsten Gespräch!


 

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