(ek/vo) Vom Strafgericht Basel wurde der Jude
Marco B. am 5. Oktober 2001 für seine jahrelangen
Fäkalsprache-Beschimpfungen gegen VgT-Präsident Dr. Erwin
Kessler mit einer Trinkgeldbusse von Fr 250.- "bestraft".
Das Urteil sagt sehr viel über den heutigen Zustand der Justiz
in der Schweiz aus. Während Kessler wegen seiner berechtigten
Schächtkritik zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt
wurde, wird im Gegenzug ein offensichtlich religiöser Fanatiker
trotz übelsten Beschimpfungen äusserst milde
bestraft.
Die Vorgeschichte
B. schickte Kessler seit 1996 in unregelmässigen
Abständen primitivste Beschimpfungen, per Fax und per Post,
immer etwa in der gleichen Art, wie das folgende Beispiel:
"An Kessler, den grossen Tierfreund und Menschenverachter, eidg.
dipl. Antisemit mit Nazi-Scheisse im Wasserkopf... Der grosse Moses
sagte, das jüdische Volk ist ein hartnäckiges Volk und
unter den hartnäckigen bin ich noch einer der
Hartnäckigsten. Heuchler müssen auch sterben, besonders
wenn sie so verlogen sind bis unter die Schamhaare. Ich gestatte
Ihnen, dass sie mit meinen Faxmitteilungen Ihr Arschloch putzen
dürfen.
Marco B., Holbeinstr xy, 4051 Basel"
Üble Beschimpfungen gehen weiter...
Am 11. Januar 2001 kam per Fax die folgende Botschaft, die
Kessler veranlasste, sich das nicht länger gefallen zu
lassen:
"Hat die feige Memme Kessler den Mut alles zu schreiben in seinem
Scheissblättchen und zwar alles, oder scheisst er sich in die
Hosen. ... Ein ekelhafter Heuchler, der unter dem verlogenen
Pseudonym Tierschützer eine idiotische Behauptung aufstellt und
den Holocaust mit der Schechita vergleicht. Was Ihnen fehlt ist das
Schamgefühl. Sie sind kein Tierschützer, aber die dummen
Anhänger von Ihnen und alle Antisemiten und Nazis applaudieren
Ihnen. Wenn Dummheit und geistige Verblödung strafbar
wären, bekämen Sie 99 mal Lebenslänglich. Sie sprechen
von primitiv, aber wie soll man sonst mit einem Primitivling wie Sie
einer sind verkehren? Da Ihnen jegliches Schamgefühl abgeht,
können Sie sich gar nicht schämen. Als Feigling werden Sie
diesen Fax und den gestrigen sicher nicht in Ihrem Hetzblättchen
veröffentlichen. So human wie die Christen sind wir schon
lange... Der Holocaust war nur das Spitzenprodukt des gottverdammten
verfluchten sogenannten Sohn Gottes, der vernichtet worden war, weil
er ein Gotteslästerer war... und der Esel stand im Stall und
vermehrte sich millionenfach ohne Eselin. Zur Orientierung: Alle
Nazis der 1. Garnitur waren katholisch, nur Göring war es nicht.
Lassen Sie sich von Prof. der Wixologie Haas in Vaduz beraten...
Marco B."
B. wird von den Behörden als "normal"
eingestuft
Gemäss einer Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde
Basel-Stadt vom 11. Sept 1996 ist B. zurechnungsfähig, es
bestünden keine Hinweise dafür, dass die Voraussetzungen
für die Errichtung einer vormundschaftlichen Massnahme gegeben
seien.
Nachdem Kessler diese Klage eingereicht hatte, kam weitere Post.
Da der Angeklagte schon anderweitig wegen ähnlichen
Ehrverletzungen verurteilt wurde und keine Anzeichen dafür
bestehen, dass er sein Verhalten zu ändern gewillt ist,
beantragte Kessler eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwei
Monaten. Es wäre stossend, so argumentierte Kessler, wenn der
Anklage für seine primitiven, unsachlichen Ehrverletzungen
milder bestraft würde als er für seine sachlich
gerechtfertigte Kritik am Schächten. Die objektiven
Umstände zeigten klar, dass nur eine drastische, wirklich
abschreckende Bestrafung geeignet seien, ihn vor weiteren solchen
Beschimpfungen zu verschonen.
Angeklagter Marco B. ohne Einsicht
Der Angeklagte zeigte keinerlei Einsicht oder Reue. (Er ist wegen
ähnlichen Beschimpfungen gegen andere bereits vorbestraft.)
Während es zuerst den Anschein machte, dieser Marco B. sei nicht
ganz hundert, stellte sich an der Gerichtsverhandlung heraus, dass er
im Gegenteil ein Held der Basler Juden ist, wie die zahlreiche
Präsenz seiner jüdischen Fan-Gemeinde bewies, darunter
jüdische Prominenz wie Rabbiner und
Schächt-Befürworter Levinger.
Freispruch für üble Beschimpfungen
gefordert - und der Basler Richter lässt Milde walten...
Ein "Antisemit" wie Kessler habe gar keine Ehre und solche
Beschimpfungen seien deshalb keine Ehrverletzung, liess B. durch
seinen Anwalt ausführen, der einen Freispruch forderte.
Der Richter begründete sein mildes Urteil damit, der Angeklagte
sei durch die Äusserungen Kesslers zum Schächten,
insbesondere durch den Vergleich des Schächtens mit dem
Holocaust und durch die Bezeichnung "Schächtjuden" provoziert
worden.
Urteil
Erwin Kessler muss seine Aufwendungen für das Verfahren
selber tragen und die B. auferlegten Gerichtskosten betragen
lediglich 150 Franken.
Wäre Marco B. in Schwyz auch so
günstig weggekommen?
Hier stellt sich die Frage, ob die Mythen-Post nicht Marco B.
anfragen sollte, ob er ähnliche Beschimpfungen z.B. gegen
Flumroc-Direktor Kurt Köhl, die Firma Isover und Zimmermann von
Rickenbach, Ibach, äussern könnte, um zu schauen, ob die
Justiz dann ebenfalls so günstig urteilt...
Auch hier würden "mildernde Umstände" geltend gemacht
werden können, denn Glas- und Steinwolle (sog. Juck-Isolation)
sind für Betroffene eine Zumutung (Provokation!) und die damals
geleistete Isolationsarbeit von Zimmermann von Rickenbach keine
Facharbeit, sondern ein Pfusch. Gründe für Marco B., mit
übelsten Beschimpfungen über die Verantwortlichen
herzufallen, gäbe es also genügend...
Aber im "freien" Kanton Schwyz dürfen ja bekanntlich weder
Produzenten ("unlauterer Wettbewerb") noch Gewerbetreibende
("Gewerbefeindlichkeit" - Inserate-Boykott!) kritisiert
werden...
PS: Die Mythen-Post wird sich dem Thema "Justizwillkür" im Jahre 2002 weiter annehmen.
E-Mail an: Mythen-Post