(vo) Unter dem Titel "Ganz klar für
Anti-Rassismus-Artikel" brachte der "Bote" am 24. August 1994
Aussagen von Schwyzer Politikern zur ARG-Vorlage vom 25. September
1994. "Ich bin ganz klar dafür", erklärte
LVP-Ständerat Hans Bisig. Der Antirassismus-Artikel verbessere
vor allem auch die politische Kultur. Dass dadurch die
Meinungsäusserungsfreiheit bedroht würde, daran wollte
Bisig nicht glauben.
CVP-Ständerat Bruno Frick äusserte sich im selben "Boten"
wie folgt: "Die Meinungsäusserungsfreiheit wird überhaupt
nicht eingeschränkt."
Kantonsrat Lorenz Bösch, damaliger Präsident der CVP des
Kantons Schwyz, meinte im "Boten" vom 21. September 1994: "Das
Antirassismus-Gesetz ist kein Maulkorbgesetz."
Dass der bekannte Tierschützer und Präsident des Vereins
gegen Tierfabriken Dr. Erwin Kessler zu Gefängnis unbedingt
verurteilt wurde, weil er das jüdische Schächten mit
scharfen Worten kritisierte, beweist im nachhinein jedoch das
Gegenteil.
Toni Dettling hatte Bedenken
"Ein Ja zu einem notwendigen Übel", sagte LVP-Nationalrat
Toni Dettling zum ARG ("Bote" vom 24. August 1994). Für ihn
bleibe jedoch fraglich, ob das Problem des Rassismus über das
Strafrecht bekämpft werden könne. Zitat: "Ich bin
grundsätzlich für die Freiheit und nicht für das
Strafrecht."
Das Klima vor der Abstimmung
Sämtliche grossen Parteien (mit Ausnahme einiger
Kantonalparteien) und Verbände sprachen sich für eine
Annahme des Antirassismus-Artikels aus. Ein Nein zum ARG konnte sich
ein Politiker vor der Abstimmung vom 25. September 1994 praktisch
nicht leisten. Es lief in den Medien so, dass jeder, der sich offen
gegen das ARG stellte oder auch nur Zweifel meldete, rasch als
"Rassist" verunglimpft wurde. Besonders beim Radio, Fernsehen und
gewissen Tageszeitungen war dies deutlich zu spüren.
Politiker sagten JA - das Schwyzer Stimmvolk
NEIN
Obwohl sich die damaligen eidgenössischen Parlamentarier
Bisig, Frick, Dettling, Züger und Bürgi geschlossen
für die Annahme des Antirassismus-Artikels aussprachen, wurde
die Vorlage jedoch im Kanton Schwyz mit 62% Nein- zu 38% Ja-Stimmen
verworfen. Auf eidgenössischer Ebene wurde das ARG mit 54,6%
Ja-Stimmen hingegen angenommen.
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Ein Gesetz gegen die
Meinungsfreiheit? Einschränkung der
Pressefreiheit Opposition bahnt sich an |
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