(es) Lärmschutz beschränkte sich früher weitgehend auf arbeits- und verkehrsbedingte Immissionen. Dass jedoch auch im Freizeitvergnügen erhebliche Gefahren für lebenswichtige Funktionen, insbesondere das Gehör, lauern, hat man in Ärztekreisen bereits vor mehr als 25 Jahren mit dem Aufkommen der Rockmusik befürchtet. Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen haben dies in der Zwischenzeit bestätigt, und man hat seit 1973 in Fachzeitschriften und Zeitungen auf die gehörschädigenden Auswirkungen zu lauter Musik hingewiesen.
Gefahr im Freizeitbereich
Während im Arbeitsbereich verbindliche lärmbegrenzende
Schutzbestimmungen für das Gehör erlassen wurden, fehlt es
bis heute vielerorts an Vernunft im musikalischen
Unterhaltungssektor, wo häufig Lautstärken gemessen werden,
die beträchtlich über den in der Industrie zulässigen
Norm liegen.
Stereoanlagen, Kopfhörer und Walkmen
Mit der überall üblichen Elektroverstärkung je
nach Schallfeldaufbau und der noch bedenklicheren, weil
unkontrollierbaren privaten Wiedergabe mittels Stereoanlage,
Kopfhörer oder Walkman wächst das Risiko nicht nur einer
allmählichen Ermüdung des Gehörs, sondern eines
unmittelbaren mechanischen, irreversiblen Innenohrschadens durch
Zerstörung von Gehörzellen.
Die Ermahnung "Halten wir Sorge zu unserem Gehör!" kann deshalb
nicht oft genug wiederholt werden.
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