Wenn Konsumenten sich wehren
"Parfüm-Brot" kann zurückgegeben werden

(vo) Frau M.B. kaufte in einer Bäckerei an der Herrengasse in Schwyz ein "Pfünderli". Zuhause wurde festgestellt, dass das Brot und der Sack weniger nach frischem Brot rochen, sondern von einer penetranten Parfüm-Schicht (Hände der Verkäuferin?) überzogen waren, die das Brot ungeniessbar machten.
Zur Information: Aggressive Duftstoffe von Handcrèmen und Parfüms lagern sich auf Lebensmitteln ab und verunreinigen diese Produkte. (Apropos "Geld stinkt nicht": Riechen Sie heute einmal an einer Banknote; diese riecht nicht mehr nach Papier, sondern stinkt mit 99% Sicherheit nach synthetischen Duftstoffen!)
Frau I. von der Bäckerei gab sich kulant und meinte, selbstverständlich werde man das Brot zurücknehmen und durch ein neutrales ersetzen.


 

Themen-Übersicht Konsumentenschutz
Startseite Mythen-Post
 

E-Mail an: Mythen-Post