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In Schwyz frägt man sich: Was sind Volksabstimmungen und Gerichtsentscheide noch wert? |
(vo) Das Schwyzer Stimmvolk hat sich im Jahre
1995 klar für die Beibehaltung des St. Martinstages als Feiertag
ausgesprochen. Das Mythen-Center versuchte das Abstimmungsergebnis
1998 mit einer Sonderregelung zu umgehen. Sowohl der Regierungsrat
wie das Verwaltungsgericht erteilten diesem Plan eine Abfuhr.
Trotz doppelter Niederlage hatte das Ibächler Einkaufszentrum am
11. November 2002 seine Tore offen. Bestimmt in Schwyz nur noch das
Geld?

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Obwohl das Mythen-Center in zwei Instanzen verlor, waren am 11. November 2002 die Geschäfte des Einkaufszentrums offen. |
(vo) Im Jahre 1995 hat sich das Schwyzer Stimmvolk klar für die Beibehaltung des St. Martinstages als arbeitsfreien Feiertag ausgesprochen. Drei Jahre später versuchte das Mythen-Center das Abstimmungsergebnis mit einer Sonderregelung zu umgehen. Unterstützt wurde dieses Vorhaben durch den "Bote der Urschweiz", nicht nur bekanntes Sprachrohr des Schwyzer Gewerbe-, Polit- und Behördenfilzes, sondern vor allem auch des Mythen-Centers.

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"Bote" vom 24. Juli 1998: Nur ein
Beispiel, wie diese Zeitung ihre Leser falsch informiert und
manipuliert. |
Mythen-Center verlor in zwei Instanzen
Urs Beeler argumentierte, dass auch ein Einkaufszentrum sich
nicht einfach über Volksentscheide hinwegsetzen dürfe. Von
Renato T., Thilo B. sowie anderen Gewerblern war lediglich zu
hören, dass es "unmöglich" sei, gegen das Mythen-Center zu
gewinnen.
"Das übliche angepasste Geplapper", sagte sich Beeler und
war zornig über "die Hösis im Gewerbe".

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"Bote" vom 19. November 1998 und... |

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...9. Januar 1999. Wenn Falschinformation und Manipulation versagt haben, wird korrekt informiert. |
Vertreten wurde das Mythen-Center durch eine bekannte Schwyzer Anwaltskanzlei. Hätte Beeler den Prozess verloren, wären mit grosser Wahrscheinlichkeit hohe Entschädigungskosten die Folge gewesen. Aber der idealistische Einzelgänger liess sich nicht beirren und gewann: sowohl vor dem Schwyzer Regierungsrat wie dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz.

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Seite 1 (von total 15 Seiten) aus dem Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts vom 18.12.98. |

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Seite 14 (von total 15 Seiten) aus dem Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts vom 18.12.98. Das Mythen-Center kommt trotz Niederlage vor zwei Instanzen günstig weg. Urs Beeler wird für seine Arbeit keine Prozessentschädigung zugestanden. |

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"Neue Schwyzer Zeitung" vom 9. November 2000. |
Das Mythen-Center als schlechter Verlierer
Nach der Niederlage lässt das Mythen-Center durch die
Schwyzer Lokalpresse verkünden, es akzeptiere den Entscheid
(siehe oben). Am 11.11.2002 ist das Einkaufszentrum aber dann
geöffnet!
Keine Entschädigung
Für die hohe zeitliche Beanspruchung wurde vom
Verwaltungsgericht keine (wie sonst bei Anwälten üblich)
finanzielle Entschädigung zugesprochen. Hingegen wurde Beeler
vom Bezirksgericht Schwyz mit Fr. 3'000.-- gebüsst, weil er das
Glaswolle-Produkt, mit dem das Mythen-Center isoliert wurde,
namentlich kritisierte.
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Wussten Sie... |
E-Mail an: Mythen-Post