(vo) Angestellte kann bei einer Entlassung nichts passieren. Ihnen hilft die Arbeitslosenkasse. Anders die Situation für Selbständigerwerbende. Sie sind sozusagen sozialrechtliches Freiwild.
Was meint das KIGA?
Die Mythen-Post hat mit Hubert Helbling, Chef KIGA Schwyz,
über das Thema gesprochen und die Frage gestellt, was beim
"Grounding" eines Schuhmacher-, Nähmaschinen-, Foto-, Orgel-
oder sonst einem kleinen Geschäft passiere. Nichts. Während
der Staat der SWISSair mit Milliarden unter die Arme griff/greift,
sind die Kleingewerbler völlig auf sich selbst gestellt. Der
freie Markt bestimme; der Staat unternehme hier keine
unterstützende Funktion wahr, so das KIGA.
Selbständigerwerbende können sich nicht gegen das Risiko
Arbeitslosigkeit versichern. Es hätten in den Siebzigerjahren
einmal Pläne bestanden, dass auch Selbständigerwerbende in
die ALV aufgenommen würden; diese seien damals jedoch
fallengelassen worden.
Ein Trick für Kleinbetriebe, an Arbeitslosengeld zu kommen, gibt
es dennoch: Er heisst GmbH. Auf diese Weise können sich
Selbständigerwerbende als "Angestellte" deklarieren.
Wieviel wird bezahlt?
Bei der ALV bekommt der Arbeitslose 80% vom Lohn, wobei es einen
Höchstbetrag von Fr. 8'900.-- gibt. Das heisst: Ein ehemaliger
SWISSAIR-Pilot, der Fr. 250'000.-- verdient hat, bekommt nicht Fr.
200'000.--, sondern höchstens 12 x Fr. 8'900.--. Einen
dreizehnten Monatslohn gibt es bei der ALV nicht. Die
Arbeitslosenkasse zahlt maximal zwei Jahre. Wer während dieser
Zeit keine Arbeit gefunden hat, wird nach zwei Jahren zum
Fürsorgefall.
Weitere Ungleichbehandlungen
Bei einem Angestellten zahlt bei Arbeitslosigkeit die ALV auch im
Falle einer Umschulung. Arbeitslose Selbständigerwerbende
erhalten während einer Umschulung keine Unterstützung.
Bei schlechtem Geschäftsgang können Firmen mit Personal
Kurzarbeit beantragen (vgl. Möbelfabrik Zehnder, Einsiedeln.
Merke: Den Grossen wird geholfen, den Kleinen nicht.).
Selbständigerwerbende (Einmannbetriebe) müssen für
ihre Mindereinnahmen oder Ertragsausfälle (Krankheit, Ferien)
hingegen selber aufkommen.
Der Staat greift bekanntermassen fast
überall ein, aber hier nicht
Das KIGA könne keine Strukturerhaltung von kleinen
Geschäften betreiben, betont Helbling gegenüber der
Mythen-Post. Jeder Unternehmer müsse die Chancen und Risiken
selber abschätzen. Der Markt entscheide, ob ein Geschäft
rentiere oder nicht.
Der Kanton könne und wolle hier nicht eingreifen. Ausserdem
funktioniere das weltweit so.
Für eine Arbeitslosenversicherung für
Selbständigerwerbende wäre ein entsprechender politischer
Vorstoss nötig. Dieser sei jedoch vom Gewerbe selbst - so habe
er die Erfahrung gemacht - gar nicht erwünscht. Dort wolle man
möglichst wenig Staat.
E-Mail an: Mythen-Post