(jp/vo) Im April 1998 erhält die Mythen-Post von Spitalgärtner (A.B., M., I.) folgenden Brief: "Einmal mehr haben Sie das Spital Schwyz als Luftverschmutzer beschuldigt, mich persönlich bezichtigen Sie der Bequemlichkeit. (...) Aufgrund Ihrer Anzeige vom 11.7.95 wurde am 18.1.96 eine Strafverfügung erlassen. Ich erhob Einsprache. Mit Verfügung vom 25.4.96 wurde diese Strafverfügung aufgehoben. [Anmerkung der Mythen-Post: Stupide, notorische Umweltverschmutzer lässt die Justiz laufen. Wer sich hingegen für Konsumentenschutz einsetzt, wird mit hohen Bussen bestraft!]

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Abfallentsorgung durch den Spitalgärtner. Man beachte rechts das Chronischkrankenhaus. |
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Brief an die Umweltschutzkommission der Gemeinde Schwyz. |

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Man beachte rechts das Personalhaus des Spitals Schwyz. |

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Aufnahme vom 11.7.95. Der üble Gestank des Spital-Mottfeuers war im ganzen Dorf Schwyz zu riechen. |

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Brief an den damaligen Spitalverwalter Karl Kälin. |

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Brief an den neuen Spitalverwalter Thomas Aeschmann. |

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Aeschmanns betroffene Reaktion. Die jahrelangen Umweltschutz-Schweinereien des Spitals Schwyz lassen sich halt nicht gut "begründen". |

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Die offizielle (oben) und... |

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...die inoffizielle (rechts) Umweltschutzpolitik des Spitals Schwyz. |

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Brief des Spitalgärtners. (Auszug) |
Ich halte fest, es wird kein Grünabfall
verbrannt, sondern Geäst, das weder kompostiert noch
gehäckselt werden kann.
[Anmerkung der Mythen-Post: Auch das stimmt nicht wie
folgendes Bildmaterial aus dieser Zeit beweist.]

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Aufnahme vom Herbst 1997. |
Wenn nach Aussage des Spitalgärtner "Geäst, das weder kompostiert noch gehäckselt werden kann" (was halten Sie von dieser Argumentation?) angeblich vorhanden sein soll, wieso gibt man es nicht einfach zur Entsorgung in eine Mulde?
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Mulde - Aufnahme ebenfalls vom Herbst 1997 - neben dem Spitalparkplatz. |
Spitalgärtner A.B. erklärt in seinem
Brief weiter, dass er mit der Verbrennung im Jahre 1996 und 1997
fortgefahren habe. (Die Schwyzer Justiz hat ihn für sein
stupides Treiben - wie er schreibt - ja nicht bestraft. Die
Strafverfügung wurde aufgehoben!)
Fazit: Primitive, sinnlose Luftverpestung in unmittelbarer
Nachbarschaft zu einem Chronischkrankenhaus, das u.a. auch Asthma-
und Lungenkranke beherbergt (!), wird von der Spitalverwaltung
jahrelang gedeckt und die Justiz stellt ein Strafverfahren gegen
einen notorischen Luftverpester ein.
Haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, immer noch das
Gefühl, in Schwyz würde alles so sauber und korrekt
funktionieren?
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Wussten Sie... |
E-Mail an: Mythen-Post