(vo) Seit 1995 müssen Wehrpflichtige, die
wegen einer erheblichen Behinderung dienstuntauglich sind, keinen
Militärpflichtersatz mehr leisten.
Von der Ersatzpflicht befreit sind Behinderte, die eine
Invalidenrente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen. Keinen
Militärpflichtersatz leisten müssen auch jene Behinderten,
die eine der mindestens zwei Voraussetzungen für Anspruch auf
eine Hilflosenentschädigung erfüllen
E-Mail an: Mythen-Post