Liebe Leserinnen und Leser
Die neue Mythen-Post mit doppelter Auflage ist auf ein
erfreulich positives Echo gestossen. Das Format liege gut in der
Hand, die grössere Schrift sei lesefreundlich. Begrüsst
wurde auch der neue Farbdruck.
Eine Kritik betr. der neuen Produktion kam von einem Stammkunden aus
Brunnen. Er meinte, die Mythen-Post im Tabloid-Format sehe "..." aus
und komme bei weitem nicht an die frühere Qualität heran.
Eine Überprüfung ergab dann, dass das in der vergangenen
Ausgabe verwendete Papier und die Qualität haargenau derjenigen
der Neuen Luzerner Zeitung entspricht. Trotzdem haben wir reagiert
und verwenden für diese Ausgabe ein hochwertigeres
Zeitungspapier.
Weiter wurde der sogenannte Vorfalz kritisiert - dieser ist jedoch
beim maschinellen Einstecken von Beilagen notwendig. Werden keine
Beilagen eingesteckt, entfällt dieser.
Inhalt weckte Emotionen
Wie üblich, wenn die Mythen-Post Umweltschutz-Schweinereien
aufdeckt, herrscht bei den Schwyzer Luftverpestern helle Aufruhr:
Anonyme Telefonanrufe, Faxe, Briefe, Drohungen etc. Gut so! Dann
bringt die Mythen-Post halt noch mehr Bildmaterial zu diesem Thema.
Sollen sich die Grünabfallver-brenner ruhig auf den Kopf
stellen! (Eine reichhaltige Dokumentation von Schwyzer Luftverpestern
finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort "Umweltschutz".)
Über 50'000 Hits auf der Mythen-Post
Homepage - ein Bluff?
Ein Mythen-Post Leser aus dem Kanton Thurgau sandte uns eine
E-Mail und fragte, ob die über 50'000 Hits resp. 12'000
Anwendersitzungen pro Monat tatsächlich stimmen würden oder
bloss ein Bluff seien, "um den Schwyzer Filz zu erschrecken". Es
handelt sich weder um einen Bluff noch einen Fehler: die Zahlen
stimmen!
Antrag auf Prämienverbilligung KVG 2003
nicht vergessen!
Im Geldeintreiben ist der Staat Spitze. Wohl kein einziger
Bürger in diesem Kanton wird bei Eintreiben von
AHV/IV-Beiträgen vergessen. Anders sieht es aus, wenn der
Bürger etwas vom Staat zugute hat. Hier muss er sich selber
rühren, sonst geschieht gar nichts!
Wer sich z.B. mit 65 Jahren nicht bei den zuständiger Stelle
anmeldet, wird von der Bürokratie "vergessen" und bekommt keine
AHV (selbst wenn er jahrzehntelang pünktlich seine
AHV/IV-Beiträge bezahlt hat!).
Analoges gilt bei der Krankenkassen-Prämienverbilligung. Wer
kein Formular zugeschickt bekommt und dadurch die Anmeldung für
den Bezug von Prämienverbilligung verpasst, geht im Kanton
Schwyz leer aus, selbst wenn die Kassen voll sind! (Fall im Internet
ausführlich beschrieben inkl. Entscheid des Schwyzer
Verwaltungsgerichts).
Prämienverbilligungs-Formular in diesem
Heft
Damit Sie von den zuständigen Stellen nicht übergangen
werden können, hat die Mythen-Post in dieser Ausgabe extra ein
Antragsformular auf Prämienverbilligung für das Jahr 2003
abgedruckt. Füllen Sie es unbedingt aus und reichen Sie es bis
spätestens 30. April 2003 bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihrer
Wohngemeinde ein.
Warum ein "wildes" Formular?
Da die Mythen-Post von der Ausgleichskasse Schwyz boykottiert
wird (Inserate erscheinen stattdessen in der "Prawda der Urschweiz",
dem mit öffentlichen Geldern finanzierten Sprachrohr des
Schwyzer Polit- und Behördenfilzes), handelt es sich um kein
"offizielles Formular". Sie sind mit unserem Formular jedoch besser
gerüstet, als wenn Sie keine Anmeldemöglichkeit
erhalten.
Im übrigen haben wir ein solches Antragsformular bereits vor
einem Jahr in der Mythen-Post publiziert, ohne dass dies von den
zuständigen Behörden in irgend einer Weise beanstandet
worden wäre. (Hätte es Unzulänglichkeiten beinhaltet,
hätte die Ausgleichskasse mit Sicherheit
interveniert.)
Frohes neues Jahr!
All den treuen Leserinnen und Lesern, welche den Mythen-Post
Abo-Beitrag 2003, den M.-P. Online-Mitgliederbeitrag '03 oder eine
Spende überwiesen haben, danke ich ganz herzlich und
wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!
Freundliche Grüsse
Urs Beeler
E-Mail an: Mythen-Post