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Die Ausgleichskasse Schwyz an der Rubiswilstrasse 8 in Ibach. Die Architektur des vor Jahren errichteten Komplexes kam in der Öffentlichkeit unter Beschuss. Stellt sich u.a. auch die Frage: Hat das Design auf Verwaltungsangestellte, die in einem solchen Gebäude arbeiten, einen Einfluss? |
(aq/vo) Folgender Text ist dem "Bote der Urschweiz" vor einiger Zeit zu entnehmen:
"Wenig IV-Bezüge im Kanton Schwyz
Im Kanton Schwyz beziehen laut einer Statistik der 'Sonntags
Zeitung' 3,6 Prozent der Bevölkerung eine IV-Rente. Verglichen
mit anderen Kantonen eine sehr tiefe Zahl.
Eine in der letzten Ausgabe der 'Sonntags Zeitung'
veröffentlichte Statistik zeigt, dass es bei den Bezügen
der Invalidenrente gesamtschweizerisch betrachtet grosse kantonale
Unterschiede gibt. Unter die Lupe genommen wurden alle Kantone. Am
meisten IV-Rentner hat Basel. Laut der Statistik beziehen dort 7,8
Prozent der Bevölkerung eine IV-Rente. Die tiefste
Renten-Häufigkeit hat es im Kanton Nidwalden, mit nur 3,4
Prozent. Der Kanton Schwyz belegt in der Statistik mit einer
Häufigkeit von 3,6 Prozent den vierletzten Rang, vor Zug, Uri
und Nidwalden. Verglichen mit dem Kanton Basel hat es im Kanton
Schwyz somit also weniger als halb so viele IV-Rentner. Dieses
Resultat ist doch eher erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die
Kriterien, nach denen potentielle Bezüger einer Invalidenrente
beurteilt werden, nicht kantonal geregelt, sondern in der ganzen
Schweiz gleich sind.
Ursachen wenig bekannt
Über die Ursachen, welche zu den kantonalen Unterschieden
führen, kann nur spekuliert werden. 'Die Gründe für
diese kantonalen Unterschiede sind sehr schwierig zu eruieren', sagte
Arnold Hediger, Leiter der IV-Stelle des Kantons Schwyz,
gegenüber dem 'Boten'. Der Bund hätte aber eine Studie in
Auftrag gegeben, um abzuklären, welche Gründe für
diese Ungleichheit verantwortlich seien, erwähnte er
weiter.

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Verschiedene Stellen unter einem Dach. |
Bund will regionale ärztliche
Dienste
Zurzeit liegt die Kompetenz zur Entscheidung über eine
mögliche Rente bei den kantonalen IV-Stellen. Der Bund
möchte nun regionale ärztliche Dienste einführen,
welche mögliche IV-Rentner einer medizinischen Untersuchung
unterziehen können. Von einer solchen Lösung hält
Arnold Hediger nicht viel. Seiner Meinung nach sollte die Kompetenz
für einen Untersuch einem Arzt vor Ort überlassen werden.
Die allfällige Lösung des Bundes würde, so glaubt er,
zu einer Verzögerung des Verfahrens führen und hätte
zur Folge, dass Ärzte vor Ort bei Fragen nicht mehr hinzugezogen
werden könnten, wie dies bis jetzt möglich ist."
Im folgenden eine kritische Betrachtung:
Warum hat der Kanton Schwyz so wenig
IV-Bezüger?
Nehmen wir an, Sie leiden an einer Depression. Daraus resultiert
eine verminderte Arbeitsfähigkeit. Sie brauchen mehr Zeit, sich
zu regenerieren. Wenn Sie also nur zur Hälfte arbeitsfähig
sind, wird Ihnen dies von der IV-Bürokratie und dem
Gesundheitswesen anfänglich kaum zugestanden. Was passiert, ist
folgendes: Eine 50%-IV-Rente bekommen Sie keine, dafür werden
Sie mit Psychopharmaka vollgepumpt. Es gelte zuerst, die
"medizinischen Möglichkeiten" auszuschöpfen, bevor eine
IV-Rente bezahlt werde, würde mit grosser Wahrscheinlichkeit
argumentiert. Mit den neusten Psychopharmakas habe man "sehr gute
Erfahrungen" gemacht, würde Ihnen von den Verkäufern der
Pharmaindustrie, pardon Ärzten, geraten. Grund: sie verdienen ja
mit.
Bekannte Schriftsteller, Philosophen, Politiker, Psychoanalytiker,
Filmemacher, Schauspieler etc. litten/leiden in ihrem Leben (die
einen davon nur zeitweise) an Depressionen. Denken Sie z.B. nur an
Namen wie Goethe, Hemingway, Reich etc. Depressionen dienten dazu, um
zu neuen Höhenflügen anzusetzen. Das wird vom heutigen
System jedoch nicht akzeptiert. Alles muss einer Norm entsprechen,
auch die Psyche. Der Mensch muss "funktionieren": "vom 2 bis am 6i,
vom 6i bis am 10i" (Alfred Rasser in "Demokrat Läppli"). Wer
nicht so funktioniert, wie der Staat will, dem helfen Psychiatrie und
Fürsorgebehörde nach. Auf ihre Weise.
Staat: Mit chemischen Keulen Depressiven auf
die Sprünge helfen
Psychopharmaka wirken bekanntermassen wie ein Doping. Dieses
gefährliche und gesundheitsschädigende Doping ist jedoch
vom Staat legalisiert. Die Schizophrenie muss nicht einmal erstaunen.
Wie bekannt ist: Auf der einen Seite zahlt der Bund Millionen
für die Tabakprävention, auf der anderen Seite wird mit
noch mehr Millionen der Tabakanbau in der Schweiz subventioniert.
Krank ist in den Augen des Staates jedoch nicht der Bundesrat, der
für solchen Schwachsinn verantwortlich ist, sondern Sie. Sie
leiden ja an einer Depression... [Nebenbei: Warum Sie an einer
Depression leiden, interessiert niemand!]
Szenarien
Mit Psychopharmaka werden Sie so lange gedopt, bis Sie dann
wirklich kaputt sind. Die Ärzte, Psychologen und Psychiater etc.
haben es ja so gut mit Ihnen gemeint - und die Krankenkasse hat alles
bezahlt. Nun sind Sie (vorausgesetzt, Sie haben vorher nicht
Selbstmord gemacht) reif für eine IV-Rente.
Oder Sie erkranken an einer schweren allergischen Erkrankung und sind
kaum arbeitsfähig. Sie werden von Arzt zu Arzt, von Spezialist
zu Spezialist geschickt, von Klinik zu Klinik. Es geht nicht darum,
dass Ihre Erkrankung verstanden und akzeptiert, sondern das
Gesundheitswesen beschäftigt wird. Mit Cortison,
Immunsystem-Blockierer etc. werden Sie vollgepumpt. Wenn die
medizinischen Behandlungen mehr geschadet als genützt haben,
bleibt Ihnen vielleicht als einziger Weg noch der Selbstmord.
Dieselben Ärzte, die Sie soweit getrieben haben, können
dann sagen, sie hätten ja alles versucht, aber nichts habe
geholfen. - Kennen Sie die Geschichte von Hannelore Kohl?

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Manch einer stellt sich heutzutage die Frage: Dienen die Behörden tatsächlich den Bürgern oder ist es nicht umgekehrt?. |
Den Betroffenen finanziell helfen
Statt den Betroffenen (z.B. Behinderte, Depressive, MCS-Kranke
etc.) eine ausreichende finanzielle Unterstützung zukommen zu
lassen, damit sie trotz ihrer verminderten Arbeitsfähigkeit oder
Arbeitsunfähigkeit wenigstens finanziell sorglos leben
können, wird heutzutage noch immer einseitig mit Millionen die
Medizinal- und Pharmaindustrie unterstützt. Wenn dieser Staat
schon nichts oder sehr wenig für die Prävention unternehmen
will, dann sollten in Zukunft wenigstens die finanziellen Mittel
denjenigen zukommen, die sie benötigen!
Warum hören Sie davon nichts in den
Medien?
Weil die IV-Gruppe eine Minderheit (3-7%) darstellt. Sie ist ohne
grosses politisches Gewicht. Der grossen Politik geht es darum, mit
IV-Büros etc. den Eindruck zu erwecken, wie "sozial" und
"menschlich" doch die Schweiz sei.
Die Frage sei erlaubt "Wer dient wem": die IV den Behinderten oder
die Behinderten der IV? Es können Amtsstellen geschaffen,
Verwaltungsangestellte beschäftigt werden etc. Man hat einen
sicheren Posten und kann eine verhältnismässig ruhig Kugel
schieben.
Alles böse Unterstellungen?
Ein Beinamputierter möchte auf der IV-Stelle Schwyz einen
Behindertenausweis beziehen. Dies sei nicht möglich, kommt als
Antwort. Er sei "nicht registriert". Für die Schwyzer IV-Stelle
ist nicht entscheidend, dass einer mit einem amputierten Bein gerne
einen Behindertenparkplatz beanspruchen möchte, sondern ob er
registriert ist oder nicht. Das ist kalte Bürokratenlogik. Keine
Chance, daran irgend etwas ändern zu können! Jedes Schwyzer
Gericht würde der IV-Stelle mit 99% Sicherheit recht geben. Wer
nicht offiziell registriert sei, bekomme keinen Ausweis!
Oder das andere Beispiel, wo einer an einer Immunsystem-Erkrankung
leidet. Er macht der Schwyzer IV-Stelle den Vorschlag, dass (wie z.B.
in Deutschland üblich) ein Umweltmediziner ein Gutachten
erstellen solle. Anders die Schwyzer IV-Stelle: mit einem Trick
versucht sie, den Antragsteller statt einer umweltmedizinischen u.a.
einer psychiatrischen Untersuchung zuzuführen. Verstehen Sie
vielleicht jetzt, wieso sich im Kanton Schwyz so wenige Leute
für eine IV anmelden? Die IV-Stelle des Kantons Schwyz besitzt
offenbar einige Abschreckungswirkung!
Die Mythen-Post hat recherchiert und herausgefunden, dass die Stelle,
wo der Antragsteller zur Abklärung hätte hingehen
müssen, im Telefonbuch nicht einmal eingetragen ist! In der
ehemaligen Sowjetunion existierten Städte, die auf der Landkarte
nicht eingezeichnet waren. Parallelen...
Warum erfahren Sie solches vom "Bote der Urschweiz" nicht? Weil diese
Zeitung eben die "Prawda der Urschweiz" ist.

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Im Kanton Schwyz eine IV-Rente beantragen? Viele Bürgerinnen und Bürger scheuen den Behördengang. |
"IV drückt sich um Zahlungen, wo sie
nur kann"
Wie Recherchen der Mythen-Post (u.a. bei Ärzten und
Betroffenen) ergaben, unternähmen die Schwyzer IV-Behörden
einiges, um ja keine IV-Renten aussprechen zu müssen.
Tatsächlich: Die Behörde legt ja fest, wer untersucht; sie
sucht also für ihre Zwecke die "richtigen Fachleute" aus. Gegen
allfällige Falschgutachten vorgehen zu wollen, ist praktisch
chancenlos, denn hier können sich die IV-Behörden
später wieder auf eine Justiz abstützen, die (meist) in
ihrem Sinne funktioniert.
In der Broschüre der IV wird jedoch der Eindruck erweckt, dass
jeder, der auf irgend eine Weise behindert sei, auf einfachem,
unbürokratischem Weg auch die entsprechende finanzielle Hilfe
bekäme. Die Realität sieht anders aus.
So krass könne es doch nicht sein, werden Gutgläubige
vielleicht an dieser Stelle einwenden. Der Antragsteller mit der
Immunsystemerkrankung hat in einem Dialog den Briefwechsel mit den
Behörden gesucht. "Das kann man vergessen", ist im
nachhinein seine Antwort. Ein Dialog finde nicht statt und Fragen
würden nicht beantwortet.
Im Witz liegt die Wahrheit
In der vor einigen Monaten ausgestrahlten Comedy-Serie "Becker"
auf SAT1 wurde in einer Sendung gezeigt, wie ein Blinder von den
Behörden einen Führerschein zugestellt bekam. Der Blinde
lachte und behielt den Ausweis. Später kam ein Schreiben, dass
er einen Führerschein besitze und demnach nicht blind sein
könne. Er habe zu unrecht Sozialleistungen bezogen und ihm werde
deshalb ein Gerichtsverfahren angehängt. Sozialhilfe bekomme er
ab sofort keine mehr. Verständlicherweise geriet der Blinde in
Panik: er brauche das Geld, sonst könne er gar nicht leben. Dr.
Becker sagte, er werde es in die Hand nehmen und die Behörden
davon überzeugen, dass ein Irrtum vorliege. Keine Chance. Erst,
als der Blinde wegen seiner Blindheit die Treppen der Verwaltung
hinunterstürzte, wurde der Behördenirrtum korrigiert.
Ähnlich funktionieren offenbar die Schwyzer IV-Behörden:
Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hat nur, wer "registriert"
ist. Ein amputiertes Bein allein genügt nicht! (Nebenbei: Wenn
einer mit einem amputieren Bein keine IV und keinen
Behindertenausweis bekommt, ist das ungerecht. Auch steuerliche
Abzüge sind nicht möglich. Von den erlittenen Schmerzen,
dem Verlust und der Einschränkung ganz zu schweigen. Doch das
interessiert die Behörden nicht.)
Und nach Schwyzer IV-Bürokratenlogik existiert MCS (Multiple
Chemical Sensitivity) nicht. Wer an MCS leidet, ist (weil der
Administration offenbar noch keine somatische Erklärung vorliegt
oder sie davon nichts wissen will) "psychisch krank". Das war schon
früher so: Fehlte der Medizin oder Bürokratie das
nötige Fachwissen, wurde einfach eine psychiatrische
Erklärung erfunden. In der Weise wurde z.B. während vielen
Jahren eine bestimmte Magenerkrankung als "psychisch bedingt" gelehrt
- bis schliesslich wissenschaftlich hundertprozentig nachgewiesen
werden konnte, dass die entsprechende Erkrankung eine rein
körperliche Ursache hat.
Doch vielleicht lernen ja auch die IV-Stellen dazu.
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Auch das ist ein Merkmal der
IV-Bürokratie |
E-Mail an: Mythen-Post