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Der Versicherte Z. stellt der CSS kritische Fragen. |
(pd) Wie Sie Heft 12/01 entnehmen können,
liess Z. (gleiche Person, welcher die Prämienverbilligung
verweigert wurde) auf Anraten
verschiedener Ärzte eine komplette Amalgam-Sanierung
durchführen. Die Arbeit wurde von seinem Zahnarzt tadellos und
zu einem sehr fairen Preis durchgeführt. Zwei Zürcher
Zahnärzte für biologische Zahnmedizin bestätigten
unabhängig die sehr gute Arbeit des Schwyzer Zahnarztes.
Es geht im folgenden also nicht um die gute zahnärztliche
Arbeit, sondern darum, abzuklären, ob Krankenkassen generell
bereit sind, die Kosten für eine Amalgam-Sanierung zu
übernehmen, wenn diese von Ärzten dringend empfohlen wird.
Weil Z. seit Jahrzehnten bei der CSS Schwyz versichert ist und mit
dieser Versicherung immer gute Erfahrungen machte, gelangte er mit
Schreiben vom 15.11.01 an deren Direktion in Luzern. Im folgenden
gibt die Mythen-Post die Fragen bzw. Argumentation von Z.
wieder:
"Wieso übernimmt die CSS nicht die Kosten
für eine Amalgam-Sanierung?"
Vier Ärzte hätten ihm dringend empfohlen, eine
komplette Amalgam-Sanierung vornehmen zu lassen: Dr. med. A.B., Bern;
Dr. med. G.H., Küssnacht, Dr. med. dent. S.S., Zürich und
Dr. med. dent. M.E., Zürich. Wenn vier Fachleute unabhängig
voneinander zum selben Ergebnis kämen, wieso dann die CSS nicht
die Kosten für eine Amalgam-Sanierung übernehme?
Und weshalb würden nicht einmal die Kosten für die
Schwermetall-Ausleitung - trotz Alternativ-Versicherung -
übernommen? Wieso solle er noch weiter Krankenkassenprämien
zahlen, wenn die Krankenkasse die medizinischen Leistungen, die
nötig seien, nicht bezahle?
Amalgam-Sanierung selber bezahlt
Er habe im Jahre 2001 keine medizinische Leistung, die von der
Krankenkasse bezahlt worden wäre, beansprucht. Aus der eigenen
Tasche habe er hingegen eine komplette Amalgam-Sanierung bezahlt. Es
sei in der Zwischenzeit wissenschaftlich erwiesen, dass Amalgam (u.a.
wegen Quecksilber und anderen Schwermetallen) - vor allem mit den
Jahren - negative gesundheitliche Auswirkungen haben könne.
Mittels einem schulmedizinischen Test sei bei ihm Quecksilber im
Speichel nachgewiesen worden. Es hätten Ersatzmaterialien auf
ihre Verträglichkeit überprüft werden müssen.
Ferner habe er sorgfältig abgeklärt, wie eine solche
Sanierung konkret vorgenommen werden solle, d.h. mit welchen
Materialien (Gold, Keramik-Inlays, Porzellan, Brücken, Komposit
etc.).
Warum zahlt die CSS Symptom-, aber nicht
Ursachenbekämpfung?
Selbst wenn er zwanzig grosse Amalgam-Füllungen in seinem
Mund hätte und die Schwermetall-Belastung dadurch gewaltig
wäre, gäbe es seiner Auffassung nach sicher noch
Schulmediziner, die empfehlen würden, das Amalgam drinzulassen.
Mit unzähligen auf die Schwermetallbelastung
zurückzuführenden chronischen Leiden würde er für
das Gesundheitswesen zu einem medizinischen Fall, der jedes Jahr
viele tausend Franken kosten würde. "Der ganze chemische
Medikamenten-Unsinn, der hier verschrieben würde, würde
nichts nützen, sondern im Gegenteil mit grosser
Wahrscheinlichkeit selber neue Krankheiten (Nebenwirkungen)
auslösen, auf die dann wieder mit entsprechendem Medikamenten
reagiert würde", äussert sich Z. gegenüber der CSS
kritisch. Er zweifle nicht: Die CSS würde all diese Medikamente
anstandslos zahlen - bis zum Tod. Und alle wären glücklich:
der Arzt, der mit einem Chronisch-Patienten eine Dauereinnahme-Quelle
hätte; die Pharma-Industrie, die tüchtig Medikamente
absetzen könnte; die CSS, die stolz wäre, wie gut sie zu
ihrem Kunden schaut und "alles zahlt"; die Politiker, die
verkündeten, die Schweiz besitze eines der besten
Gesundheitssysteme...
Früher habe die CSS bezahlt
Z. erwähnt einen konkreten Fall: Am 6.6.1995 habe er - als
Test - einen Drogisten in Schwyz aufgesucht, der als "Naturarzt" von
der CSS anerkannt sei. Dieser hätte ihm damals geraten, die
Amalgam-Füllungen drin zu lassen! (Dies, obwohl selbst mit einem
schulmedizinischen Test die Quecksilber-Belastung nachgewiesen werden
konnte!) Der Drogist habe ihm folgende Produkte verschrieben: 1
Spagyrik 100 ml à Fr. 45.80, 1 Bio-Selen à Fr. 47.95, 1
Meeralgen-Präparat à Fr. 15.- sowie Fr. 50.- für die
"Behandlung". Der Gesamtbetrag habe Fr. 158.75 gemacht.
Z. äussert sich zu dieser Verschreibung kritisch: "1. Wenn
eine Schwermetallbelastung vorhanden ist, bringt es nur etwas, wenn
man eine komplette Amalgam-Sanierung durchführt. 2. Macht es
keinen Sinn, bei noch vorhandenen Amalgam-Füllungen Selen zu
verschreiben, weil dann noch mehr Quecksilber in den Kreislauf
gelangt. 3. erfolgt beim Selen die Ausscheidung über die Nieren,
was gegenüber einem Präparat, welches die Ausscheidung
über den Darm anregt, nachteilig ist." Und die
Allgemein-Verschreibung "Spagyrik" betrachte er - Z. - als blosse
"verkaufstaktische Zugabe".
Interessant: Die CSS habe damals die Zahlung dieser Rechnung
anstandslos übernommen, weil der Drogist als "Naturarzt"
anerkannt sei. Ob er drauskomme oder nicht, ob die Diagnose richtig
oder falsch sei, scheine für die CSS nicht relevant gewesen zu
sein. [Anmerkung der Redaktion: Z. ist der Auffassung, dass
Drogisten, Apotheker, Ärzte sich viel mehr für die
Prophylaxe einsetzen müssten. Dies würden sie in der Praxis
aber nicht tun, weil das ihrem Geschäft
schade...]
Schwermetallausleitung
Insgesamt wurden Z. drei biologische Präparate zur
Schwermetallausleitung verschrieben, da der in Zürich getestete
intrazelluläre Schwermetall-Wert den Grenzwert um das 6fache (!)
überstieg. Ohne entsprechende Ausleitungsmassnahmen würde
der Abbauprozess des Schwermetalls viel zu lange dauern, meinte der
behandelnde Arzt.
Trotz klarer medizinischer Begründung und
verhältnismässig günstigem Preis wolle die CSS - trotz
Alternativ-Versicherung - aber nicht zahlen. "Weshalb nicht?"
stellte Z. der CSS die Frage.
"Ist es nicht etwas kurios: Ich könnte kiloweise chemische
Medikamente verbrauchen und die CSS würde - davon bin ich
überzeugt - bis zu meinem Ableben zahlen. Aber Ursachenbehebung
und wirklich wichtige Verschreibungen werden nicht bezahlt?!"
ärgert sich Z.
Liegt es am "System"?
Z. brachte in seinem Schreiben an die CSS auch klassische
Argumente der Mythen-Post vor: "Wenn heute jemand aufgrund von
Mineralwolle an Krebs erkrankt, werden nicht die Hersteller zur
Rechenschaft gezogen, sondern es findet eine Krebsbehandlung statt,
welche von der Krankenkasse bezahlt wird.
Wenn jemand an einer Holzschutzmittelvergiftung erkrankt, wird nicht
die Holzschutzmittelfirma zur Rechenschaft gezogen, sondern die CSS
bezahlt die Behandlung des Erkrankten.
Stress braucht auch nicht abgebaut zu werden - die CSS zahlt die
Herzbehandlung.
Rauchen muss auch niemand aufhören - die CSS zahlt anschliessend
die Behandlung des Raucherhustens.
Wenn ich aufgrund des Amalgams Gelenkprobleme bekomme, wird von der
CSS zwar nicht die Sanierung bezahlt - ich kann jedoch jahrelang zum
Masseur gehen. Die CSS zahlt es - auch wenn es mit den Jahren
tausende von Franken kostet und am eigentlichen Problem
überhaupt nichts ändert.
Wenn ich aufgrund des schlechten Fahrwerkskomforts und der dünn
gepolsterten Sitze meines Autos Rückenprobleme bekomme - kein
Problem: die CSS bezahlt den Physiotherapeuten.
Wenn einer die Schizophrenie und Widersprüche unseres modernen
Gesundheitswesens erkennt und deswegen 'durchdreht' - kein Problem:
die Krankenkasse übernimmt die psychologische Behandlung.
Und wenn einer gegen all die Zustände erfolglos rebelliert und
deswegen depressiv wird - auch dann ist es kein Problem: die CSS
zahlt die Anti-Depressiva...
Wer jedoch unverschuldet und nichtwissend (bzw. staatlich verordnet -
Schwyzer Zahnbüchlein!) als Kind oder Jugendlicher Amalgam
eingebaut bekommt - hier zahlt die CSS nicht."
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Nebenbei bemerkt |
Warum ist eine Begleittherapie und ein
Ausleitungsverfahren beim Ersatz von Amalgamfüllungen
angezeigt?
Das Entfernen von Amalgamfüllungen sei immer eine Belastung
für den Organismus, argumentiert Z. Durch das Mobilisieren von
Schwermetall würden die Haupt-Entgiftungsorgane Leber, Niere und
Darm stark herausgefordert. Die Begleitmittel hätten also
unterstützende Funktionen, um z.B. eine Blockierung der
Regulationsvorgänge im Stoffwechsel zu verhindern.
Die Chlorella Pyrenoidosa sei die nahrungsreichste Alge von 25'000
verschiedenen Arten. Sie enthalte Betakorotin und Vitamine C, E, K,
B-Komplex und belebende Spurenelemente inklusive Zink. Sie sei eine
höchste Quelle von Chlorophyll im Vergleich zu jeder beliebigen
Pflanze und funktioniere als Körperreiniger.
Der Zellulose-Anteil von Chlorella habe die Fähigkeit, viele
Toxine wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Pestizide/Insektizide
anzuziehen und zu binden und so zu eliminieren. Chlorella verbessere
das Funktionieren des Immunsystems und wirke antibakteriell und
antiviral. Bärlauch-Kapseln förderten die Ausscheidung von
Toxinen über den Urin. [Anmerkung der Redaktion:
Gegenüber der Mythen-Post erklärt Z., dass er die
beschriebenen Präparate im Betrag von über Fr. 1'000.-- zur
Schwermetallausleitung zwar während Monaten eingenommen habe,
persönlich jedoch betr. deren Wirksamkeit eher skeptisch
eingestellt sei.]
Stellungnahme gewünscht
Z. sendet der CSS die Kopie einer Rechnung für eine
komplementärmedizinische Behandlung (Amalgam-Test in
Zürich) und ersucht die Krankenkasse abzuklären, ob die
Präparate zur Schwermetallausleitung ev. übernommen
werden.
Im weiteren bittet er die CSS um eine Stellungnahme zu den in seinem
Brief erwähnten Punkten. (Lesen Sie dazu die ausführliche
Antwort der CSS)
E-Mail an: Mythen-Post