(tbf/vo) Ende Februar 2000 hat die
Tierbefreiungsfront (TBF) einen der Kastenstände für
säugende Mutterschweine im Stall des Klosters Fahr abmontiert
und abtransportiert.
Mit dieser Aktion protestiert die TBF gegen die weitere Verwendung
dieser tierquälerischen Stalleinrichtung im
Klosterbetrieb.
Schmid-Buchten anstatt Kastenstände
Der vorhandene Schweinestall wäre gross genug, um allen
säugenden Mutterschweinen mit kaum nennenswerten
Anpassungskosten tiergerechte Abferkelbuchen (sog. Schmid-Buchten)
zur Verfügung zu stellen. Gemäss Tierschutzverordnung ist
die Kastenstandhaltung, weil tierquälerisch, grundsätzlich
verboten. Das Kloster nützt jedoch die noch laufende
Übergangsfrist zu seinen Gunsten (und zu Ungunsten der Tiere)
aus.
Bei der Aktion der TBF handelt es sich nach geltendem Recht um eine
illegale Aktion. Aber wie sagte doch bereits Goethe: "Wo Recht zu
Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."
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