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Tierschützer Erwin Kessler. |
(vo) Es ist an einem Sonntag im
Februar 2004. Tierschützer Erwin Kessler sitzt gemütlich in
einem Ohrensessel in der warmen Stube seines Hauses in Tuttwil und
liest friedlich die "NZZ am Sonntag". Daneben liegt auf einer
Zeitungsbeige auch die neuste Mythen-Post.
Beeler hat vor vielen Monaten mit Kessler "definitiv Schluss
gemacht". Obwohl offiziell "Schluss ist", verfolgt Kessler weiterhin
aufmerksam, was in der Innerschweiz und vor allem in Sachen
Mythen-Post abläuft. Mitglieder des VgT müssen ihm
über alles, was passiert, ausführlich berichten und ihm
jede Ausgabe (die er offiziell nicht mehr liest)
zustellen.
Totale Überraschung - und
erst noch an einem Sonntag!
Kessler fährt von seinem Stuhl auf. In der Mythen-Post steht
gross die Schlagzeile: "Erwin Kessler ist Dr. Geiz". - "Das darf
ja nicht wahr sein!" ist Kessler leise vor sich hinredend zu
hören. Aufmerksam liest Kessler den Artikel. Darin wird ihm
vorgeworfen, er habe infolge damaliger Unaufgeklärtheit
über KMFs im Dachstuhl selber mit Steinwolle isoliert; er habe
wahrheitsgemäss angegeben, dass ihn dieses Material "noch 1
Woche nach Einbau gejuckt" habe. Üblich sei, dass Kessler in
einem solchen Fall sofort gegen den Verursacher vorgehe. Dies sei im
Fall Flumroc nicht geschehen. Kessler habe auch keine
tatkräftige Hilfe im Kampf gegen Isover und Konsorten geleistet
mit dem Argument: "Wenn sich die Leute mit Glaswolle vergiften
wollen, so sollen sie doch!" Er engagiere sich ausschliesslich
für Tierschutz - und nicht für die Menschen.
Unglaubliche Vorwürfe
Während sich Beeler jahrelang für Kessler Ziele
eingesetzt habe, könne man das Umgekehrte nicht sagen. Kessler
habe vor allem auf sich selber und seinen Vorteil geschaut.
Finanziell habe der VgT in den Neunzigerjahren von der Mythen-Post
profitiert - nicht umgekehrt. Kessler sei auch nicht ein so
kompromissloser Kämpfer, wie er der Öffentlichkeit
gegenüber laufend weiss mache. Im seinerzeitigen Streit mit
McDonnalds z.B. habe Kessler eingelenkt mit einem
Stillschweigeabkommen. Hätte dies ein anderer gemacht, wäre
ihm von Kessler "Inkonsequenz" und "Verrat am VgT und am Tierschutz"
vorgeworfen worden. Wenn es Kessler mache, sei es hingegen eine
"notwendige Massnahme".
Eine Abrechnung?
Kessler komme auch immer wieder mit dem Märchen des
bescheidenen Tierschützers, welcher den einträglichen Beruf
eines Bauingenieurs an den Nagel gehängt habe und neu zu einem
geringen Honorar professionell Tierschutz betreibe. Tatsache sei,
dass Kessler im Jahre 2003 mindestens 10mal mehr Einkommen kassiert
habe als Beeler. Von Dritten gehen die Vorwürfe sogar soweit,
Kessler sei wie eine gefährlich Schlange, die ihr Opfer zuerst
hypnotisiere und dann mit ihrem Giftzahn zubeisse. Mehr: Kessler sei
im persönlichen Umgang mit Schweinemästern (z.B. Thomas
Schmid, Ibach) "netter und verständnisvoller als mit seinen
Aktivisten".
Wenn er sich für VgT-Aktivisten vor Gericht persönlich in
der Funktion eines Anwalts stark mache, dann nur deshalb, um sich und
den VgT selber ins Rampenlicht zu stellen. Die unzähligen
Gerichtsprozesse seien Show und dienten der Selbstdarstellung. Was
Kessler aber klar vorzuwerfen sei: mangelnde Solidarität
gegenüber einem langjährigen Freund und vor allem
GEIZ...
Randnotiz
In vorliegendem Fall geht es nicht um haltlose Vorwürfe
wie Kessler pflege Kontakte zur Revisionistenszene,
verbreite falsche Talmud-Zitate, begehe Hausfriedensbruch
(Einbruch in Tierfabriken), habe einen Tierquäler-Wirt
überfahren (Affoltern am Albis), betreibe als Guru eine
Tierschutz-Sekte und vergnüge sich zügellos mit
seinen Aktivistinnen, nein, der vorliegende Vorwurf lautet
viel schwerer: vorsätzlicher Geiz!
"Eine Maschinengewehrsalve gegen
Kessler"
Was da in der Mythen-Post zu lesen ist, ist eine einzige
Maschinengewehrfsalve gegen Kessler! Bauernzeitung, Verbandsorgane
von Schweinemästern etc. erscheinen dagegen wie harmlose
Pfarrblätter.
Kessler ist total
aufgebracht...
...und die friedliche Ruhe, die Minuten zuvor noch im Hause der
Familie Kessler in Tuttwil herrschte, auf einen Schlag weg. "Was
hast Du, Erwin", frägt Ehefrau Heidi. - "Schreibt der
doch tatsächlich im Titel, ich sei geizig!" - Im Hintergrund
schellt das Telefon. Der obligatorische Anrufbeantworter von Kessler
meldet sich: "Hier spricht der automatische
Telefonanrufbeantworter von Erwin Kessler..." - Pipp. Danach
hört man den Anrufer sprechen: "Hallo, hier ist Grätzer
vom 'Sonntabsblick'. Wir haben die in der Mythen-Post gegen Sie
vorgebrachten Vorwürfe gelesen. Können Sie mich
zurückrufen? Meine Tel.-Nr. ist..." Danach klingelt das
Telefon weiter: "Tages-Anzeiger", "Weltwoche" "Thurgauer
Zeitung"...
Kessler ist total aus dem Häuschen. Zu seiner Frau: "Den ruf
ich jetzt gleich in Schwyz an. Der bekommt etwas zu
hören!!!" - Bei Beeler meldet sich jedoch nur der Fax.
"Beruhig' Dich doch zuerst, Erwin", rät Frau
Heidi.
Unerwarteter Besuch - und dies
auch noch zum falschen Zeitpunkt
Als ob jetzt nicht schon genug an diesem Sonntag los wäre,
kommen völlig unerwartet Kesslers Sohn mit Schwiegertochter und
Grosskind zu Besuch. Erwin Kessler flitzt an den drei Personen
grusslos vorbei. "Was ist mit Grosspapa los?" frägt eine
Kinderstimme.
Im Büro angekommen - jetzt
heisst es handeln!
Zwischenzeitlich ist Kessler bereits in seinem Büro
angekommen und schaltet seinen neusten PC ein. "Mach, mach..."
hört man ihn ungeduldig. Stichwort "Schwyz" - "Bezirksamt". Der
Schein der Bürolampe neben Kesslers PC fällt direkt auf den
Mythen-Post Artikel.
Am Montagmorgen geht Kessler sofort mit dem Brief zur Post.
Empfänger: Bezirksamt Schwyz, welches Kesslers Schreiben am
darauffolgenden Dienstag eingeschrieben erhält.
Das Bezirksamt Schwyz tut seine
Pflicht
Beeler muss in der Folge dem Untersuchungsrichter Red und Antwort
stehen. Und wie nicht anders zu erwarten, wird gegen Beeler
unverzüglich ein Strafverfahren eröffnet. Der Mythen-Post
Herausgeber argumentiert, dass er lediglich das über Kessler
geschrieben habe, was er wisse. Er sei sich keiner Schuld bewusst.
Gar von einer "Straftat" zu sprechen, sei haltlos.
Vor dem Schwyzer Bezirksgericht -
Freispruch!
Der Fall gelangt weiter ans Bezirksgericht Schwyz, wo es zur
Verhandlung kommt. Kessler liest eine zweistündige
Anklageschrift vor. Doch die Vorwürfe mögen das Gericht
nicht so recht zu überzeugen. Beeler verteidigt sich, Kessler
sei tatsächlich geizig. Wenn das zutreffe, falle dies unter die
Meinungs- und Pressefreiheit und sei deshalb nicht strafbar.
Den Richtern fällt auf, dass Kessler auch bei diesem Prozess
wieder mit seinem obligatorisch mit VgT-Klebern bespickten
Aktenkoffer erscheint. "Das könnte durchaus ein Indiz sein,
dass Beeler recht hat und Kessler tatsächlich geizig ist." -
"Im Zweifelsfalle für den Angeklagten", lautet das
Urteil.
Der "Bote der Urschweiz" berichtet
über den Prozess
Am nächsten Tag steht im "Bote der Urschweiz": "Beeler
siegte gegen Kessler - Freispruch!"
Darauf findet eine Redaktionssitzung beim "Boten" statt. "Wem kam
es in den Sinn diese Schlagzeile zu schreiben?" - "Ich",
meldet sich eine junge Teilzeitjournalistin. - "Das dürfen
Sie aber nicht machen! Sowohl Beeler und Kessler sind extrem und
daher bei den meisten Schwyzern nicht beliebt. Wenn Sie nur einen den
beiden zu einem Held machen, schaden Sie unserer Zeitung!"
Wie konnte dieser Fehler passieren? Keine Chefs da und zu viele
junge Leute, die nicht wissen, wie in Schwyz Journalismus betrieben
werden muss!
Sogar "Bote"-Verleger Dr. Hugo Triner schaltet sich ein: "Bei
einer Zeitung, wo erfahrungsgemäss nur die Titel gelesen werden,
muss man sich VORHER überlegen, was man schreibt!"
Auch Kessler ist höchst unzufrieden. Er war davon
ausgegangen, dass Beeler (weil meist hoffnungslos überlastet)
"schlecht vorbereitet" kommen und bloss "aus der Hüfte
schiessen" würde. Diese erwartete Situation hätte für
in ein leichtes Spiel bedeutet.
Was tun?
Kessler ist felsenfest entschlossen, diese Niederlage nicht auf
sich sitzen zu lassen und beschliesst einen Weiterzug ans
Kantonsgericht Schwyz. Diesmal würde es keinen "Glücks-
oder Zufallssieg" von Beeler geben. Er, Kessler, habe schon gegen
viel grössere wie z.B. die Schweizerische Post und andere
gewonnen. Und jeder, der ihn "Antisemit" nenne und ihm Kontakte zur
Revisionistenszene nachsage, müsse mit teuren und aufwendigen
Prozessen rechnen. Erst recht gehe es nicht, wenn ihm einer Geiz
vorwerfe!
Weiterzug vors Schwyzer
Kantonsgericht
Vor dem Schwyzer Kantonsgericht haben sich Leute der
Wirtschaftsförderung Innerschwyz postiert. Auf einem grossen
Transparent fordern sie: "Stoppt Kessler!" Kessler verhindere mit
seinem Geiz den dringend notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung,
sagt ein Sprecher gegenüber der anwesenden Lokalpresse. Als
berühmte Persönlichkeit könnten ihm andere Leute
nacheifern und dadurch grossen Schaden zufügen. Mit
möglichen finanziellen Einbussen hätten fortan nicht mehr
nur die Fleischbranche zu rechnen, sondern die gesamte einheimische
Wirtschaft. "Würden alle so geizig sein wie Kessler,
würde nichts mehr investiert", argumentiert ein
zufällig anwesender Schwyzer Bauunternehmer.
Im Gerichtssaal
Als Entlastungszeuge von Kessler treten Martin und Bruno Fuchs
aus Ingenbohl im Zeugenstand auf. Sie hätten im Jahre 1997 klar
erkannt, dass sich Kessler mit einem roten Porsche in der Nähe
der Hausmatt aufgehalten habe.
Ein Mann, der sich einen teuren Porsche leiste, könne nicht
geizig sein, argumentiert Kesslers Anwalt.
Kessler habe gar nie einen Porsche besessen, wird dem widersprochen.
Zähneknirschend gibt Kessler während der Verhandlung auch
zu, dass er damals als Privatauto lediglich einen kleinen Mazda
gefahren habe.
Geizig oder nicht?
Kesslers Anwalt verteidigt seinen Mandanten mit dem Argument,
dieser sei keineswegs geizig, sondern sparsam. Sparsamkeit sei eine
typisch schweizerische Tugend.
"Wo liegen die Grenzen zwischen Geiz und Sparsamkeit?"
versucht Kesslers Anwalt geschickt, den Vorwurf zu entkräften.
Und rhetorisch gekonnt stellt er die Frage: "Sind wir nicht alle
auf die eine oder andere Art geizig?"
Frontalangriff auf Kessler
Befände sich Beeler in der Sahara am Verdursten und
würde ihm zufällig Erwin Kessler mit seinem VgT-Bus dort
begegnen, der VgT-Präsident würde vermutlich einen kurzen
Orientierungshalt einlegen, aber dann unverzüglich weiterfahren,
erläutert Beelers Verteidiger.
Würde Beeler daraufhin verdursten und Kessler sich wegen
mangelnder Hilfeleistung vor Gericht verantworten müssen,
käme höchstwahrscheinlich folgendes Argument: Der
grosszügige Trinkwasservorrat im Bus habe nicht ihm gehört,
sondern sei Vermögen des VgT gewesen. Hätte er davon Beeler
gegeben, hätte er "Unterschlagung" begangen und sich "strafbar"
gemacht. Ausserdem sei jeder, der in der Wüste verdurste daran
"selber schuld". Er, Kessler, fühle sich deshalb für den
Tod von Beeler nicht verantwortlich.
Die Geschichte in der Sahara wäre damit weitergegangen, das
Kessler einige Kilometer weiter den VW-Bus anhalte, eine grosse Wanne
aus dem Fahrzeug entnehme, diese mit dem im Überfluss
vorhandenen VgT-Trinkwasser fülle, und mitten in der Sahara ein
wohltuendes, erfrischendes Bad nehme. Gegen sich sei Kessler nicht
geizig - aber gegen alle anderen!
"Bravo!!" rufen alte, vor Jahren aus Protest und
Enttäuschung ausgetretene VgT-Aktivistinnen und Aktivisten.
"Genauso ist es!" Kessler denke nur an sich selbst und seinen
Vorteil, jetzt bekomme er endlich dafür die Rechnung
präsentiert.
Ein unerwartet harter Schlag
Kessler selbst kocht innerlich. Doch gegen aussen lässt er
sich - der schlaue Fuchs und grosse Stratege - nichts anmerken:
"Die versuchen, mich aus der Fassung zu bringen, damit ich Fehler
mache." Kessler weiss, dass er in solchen gefährlichen
Situation "cool" bleiben muss. Denn nur so kann er - die Praxis der
vergangenen Jahre belegt es - das Blatt vielleicht noch
wenden.
Taktisch falsch beraten?
Ein weiterer Vorwurf an Kesslers Adresse ist, dass dieser seinen
Freund im Jahre 1997/98 "taktisch falsch beraten" habe. Sowohl
Generalunternehmer Robert Schmidlin, Steinen, wie die Schwyzer
Bauernvereinigung hätten damals mit ihren Boykott-Aufrufen den
Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs gegenüber der Mythen-Post
erfüllt gehabt. Beeler hätte in einem solchen Fall bequem
auf Schadenersatz klagen können und realistische Chancen gehabt,
damit vor Gericht recht zu bekommen. Der durch den Boykott
verursachte Ertragsausfall hätte ihm in einem solchen Fall von
den Verursachern bezahlt werden müssen.
Kessler habe in der Presse - fern jeder Realität - jedoch lieber
den "Retter der Mythen-Post" spielen wollen. In der Praxis sei
finanzielle Unterstützung durch Kessler bzw. seinen VgT zu
keinem Zeitpunkt der Fall gewesen. Kessler habe in der "typisch
Kessler-inszenierten Show" nur auf seinen eigenen, persönlichen
Vorteil spekuliert, dass er und sein VgT in den Medien gross
dastünden.
In Tat und Wahrheit sei Kessler auf Beeler damals verärgert
gewesen, weil dieser sich auf den von Kessler vorgeschlagenen Handel
(VgT-Inserate - was damals einer faktischen Abhängigkeit vom VgT
entsprochen hätte) nicht eingelassen habe. Und aus diesem Grund
habe Kessler auch von eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb -
lanciert von der Mythen-Post gegen die Boykotteure - abgeraten.
Kessler hätte Beeler vor allem den finanziellen Erfolg
(gerichtlich zugesprochenes Geld von den Boykotteuren) nicht
gegönnt. Und so schliesse sich wieder der Kreis: Kessler sei nur
auf sich selber fixiert, dulde nur, wenn er selber im Zentrum stehe
und sei vor allem eines gegenüber anderen Menschen:
GEIZIG!
"Es war gut, nicht auf Kessler zu
hören"
Beeler habe damals richtig gehandelt, nicht auf Kessler zu bauen.
Denn so, wie man Kessler kenne, hätte dieser seine finanzielle
Unterstützung
1. an nicht-altruistische Bedingungen geknüpft und
2. sowieso - infolge chronischem Geiz - vermutlich bald darauf
eingestellt.
"Mit Sicherheit hätte diese aus finanziellen Gründen
entstandene Ehe kaum die Flitterwochen überstanden", bringt
es der Anwalt auf den Punkt.
Von einer solchen "Hochzeit" sei gar nie die Rede gewesen, wendet
Kessler ein.
Kessler bekommt noch weitere
"Jabs"* zu spüren
*Begriff aus dem Boxsport. Wird vor
allem von Boxern mit langen Armen angewendet. Der Gegner wird erst
mit dem gestreckten Arm auf Distanz gehalten und dann blitzschnell
mit der Faust angegriffen.
Als Zeugin vorgeladen wird weiter
die ehemalige Angestellte (Chefin der Montage) der Druckerei
Kürzi, Einsiedeln, Ruth Schönbächler. Vor Gericht sagt
sie aus, Kessler besitze einen "miesen Charakter". Das sage sie dem,
wenn nötig, auch fadengerade ins Gesicht. Beeler habe jahrelang
für Kessler gearbeitet, Zeit und Geld investiert.
Zurückgekommen sei nichts. Kessler könne sich in der
Öffentlichkeit nur eine so grosse Klappe leisten, weil er von
irgendwoher genügend Geld bekomme. "Wenn einer eine
Tierschutz-Zeitschrift in Millionenauflage drucken lassen kann, ist
er nicht arm", argumentiert die resolute, aber für ein gutes
Herz bekannte Grosserin. Kessler besitze "Geld wie Heu", davon
hätte er Beeler etwas abgeben können, ohne, dass ihm ein
Zacken aus der Krone falle.
Was Beeler in den Neunzigerjahren getan habe, habe er freiwillig
gemacht, rechtfertigt sich Kessler. "Mich nähe es wunder, ob
Sie auch jahrelang gratis Tierschutzarbeit geleistet
hätten", ruft Ruth Schönbächler Erwin Kessler
zu.
Solche Vorwürfe hört Kessler nicht alle Tage. Auch dass
eine Gegenpartei dermassen gründlich recherchiert und "hart
zuschlägt", geschieht nicht zu Kesslers Freude. Doch wie heisst
doch der Spruch: Bedauernswert jener Schüler, der seinen Meister
nicht übertrifft...
Vorwurf List
Während Beeler wie eine Bulle geradeaus kämpfe, sei
Kessler listig. Als es seinerzeit dem VgT Schweiz gerichtlich
verboten gewesen sei, Aktionen gegen das Kloster Einsiedeln zu
führen, habe Kessler durch die Presse verkünden lassen,
dass die neuen Aktionen durch den VgT-Österreich
durchgeführt würden. Leute des VgT-Österreich seien
jedoch nie involviert gewesen! Kessler habe AktivistInnen des VgT
Schweiz einfach unter dem Deckmäntelchen "VgT Österreich"
agieren lassen, um dadurch den Schein der Legalität zu
wahren.
Kessler argumentiert vor Gericht, dass er sich solche Vorwürfe
nicht länger gefallen lasse. Angeklagt sei nicht er, sondern
Beeler.
Belastende Aussagen
Vor Gericht befragt werden auch die vier Kessler-Söhne. Sie
hätten ihren Vater vor Jahren wegen Geld angefragt, aber nichts
bekommen.
"Die hätten ja gar nichts sagen müssen und als Kinder
von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen können",
zischt Kessler.
"Offenbar ein 'Racheakt' gegen eine übermächtige und
berühmte Vaterfigur", interpretiert dies ein zufällig
im Publikum anwesender Psychologe.
Andere Zeugen sagen, Kessler gehe es gar nicht um Tierschutz, sondern
ums Geld. "Das widerspiegelt nur das Denken dieser Leute",
widerspricht dem Kessler.
Ein weiterer gegen Kessler erhobener Vorwurf lautet, er rede davon,
dass der VgT mittlerweile "über 30'000 Mitglieder" habe.
"Vermutlich hat der zweimal zusammengezählt", ruft ein
Bauer im Gerichtssaal. Die Menge lacht.
Tatsächlich soviele
Mitglieder?
"Dass Sie mit einer Streuung von 180'000 VgT-Nachrichten
angeblich 30'000 Abonnenten haben sollen, ist doch ungewöhnlich.
Das würde einer Rücklaufquote von über 15% bedeuten
", sagt der anwesende Staatsanwalt. - "Noch eine solche
haltlose Behauptung und ich verlasse den Gerichtssaal", droht
Erwin Kessler.
Eine wichtiges weibliches
(ehemaliges) VgT-Mitglied im Zeugenstand
Eine ehemalige VgT-Aktivistin aus der Ostschweiz, Marcella F,
sagt, Kessler kassiere für seine Tierschutzarbeit aller
Vermutung nach ein beachtliches Honorar. Sie hätte ein solches
für Recherchen nie bekommen. Kessler: "Ich mache die
Tierschutzarbeit berufsmässig - Du nicht. Soweit kommt es noch,
dass ich VgT-Aktivistinnen/Aktivisten Lohn zahle!"
Kantonsgerichtspräsident
nimmt Kessler in die Zange
Der Gerichtspräsident: "In einem Interview mit Radio
Grischa, dessen Aufnahme unserem Gericht vorliegt, haben Sie sich
gegen Subventionen von tierfreundlichen Betrieben geäussert mit
dem Argument, Sie würden auch keine Subventionen erhalten, wenn
Sie Ihre Frau 'nicht abschlagen'. Geld scheint bei Ihnen doch eine
wichtige Rolle zu spielen." - "Was ich persönliche zum
Thema Geld meine oder nicht meine, ist meine ganz persönliche
Angelegenheit ", erwidert Kessler ausweichend.
Der Gerichtspräsident: "Als weiterer Beweis Ihres Geizes wird
vorgebracht, Sie hätten seinerzeit ein Einstecken von
VgT-Einzahlungsscheinen durch die Druckerei Kürzi, Einsiedeln,
als 'zu teuer' abgelehnt. Sogar der Vorschlag, dass die Arbeit durch
die günstige BSZ Einsiedeln übernommen werden solle,
lehnten Sie ab mit der Begründung 'zu teuer'. Sie hätten
gesagt: 'Das können VgT-Aktivistinnen an einem Nachmittag gratis
tun.'"
Kessler: "Zu solchen Anschuldigungen nehme ich keine
Stellung."
VgT-Vizepräsidentin springt
in die Bresche
Als Entlastungszeugin wird Marlène Gamper,
Vizepräsidentin des VgT, vernommen. Erwin Kessler sei ein
grossartiger und mutiger Tierschützer, sagt sie aus.
"Darum geht es nicht", wird Frau Gamper rechtlich belehrt.
"Es geht darum, festzustellen, ob Herr Kessler geizig ist oder
nicht."
"Erwin ist ein grossartiger
Mensch!"
Marlène Gamper, das einzige VgT-Mitglied, das bis heute
Kessler kritiklos und treu die Stange gehalten hat, versagt auch hier
nicht: "Erwin ist ein grossartiger Mensch. Im Jahre 1997 hat er
Marcella M., mir und auch Urs Beeler das Abendessen im Restaurant
Bacco in Brunnen spendiert." - "Alles aus Spendengeldern!"
ruft eine Schwyzer Bauersfrau aus dem Zuschauersaal. Die anwesenden
Landwirte und Schweinemäster klatschen Beifall.
"Ein geiziger Mensch lädt andere nicht zum Abendessen ein.
Mein Mandant ist von den Vorwürfen des Geizes eindeutig
freizusprechen", argumentiert Kesslers Rechtsanwalt Dr. Louis A.
Capt.
"Frau Gamper ist befangen. Sie würde niemals etwas Negatives
gegen Herrn Kessler sagen", sagt Beelers Verteidigung. Und so,
wie man Kesslers geradezu diktatorischen Führungsstil im VgT
kenne, wäre sie in einem solchen Fall für längste Zeit
VgT-Vizepräsidentin gewesen.
Gericht will Klarheit schaffen
Aufgrund der sich widersprechenden Zeugenaussagen lässt sich
kein eindeutiges Urteil fällen. Deshalb veranlasst das Gericht -
für einen solchen Prozess eher ungewöhnlich - zur
Wahrheitsfindung eine fachmännische Begutachtung sowohl des
Klägers wie des Beklagten.
Was sagt der Gutachter?
Wochen später findet eine neue Verhandlung vor dem Schwyzer
Kantonsgericht statt. Der Gutachter, ein erfahrener Psychiater, macht
seine Aussage vor Gericht. Gleich zum Anfang betont er, dass es sich
bei beiden Probanden um zwei "aussergewöhnliche
Persönlichkeiten" handle, deren Analyse alles andere als einfach
gewesen sei. Er sei bei beiden Probanden auf äusserst starken
Widerstand gestossen. Beeler habe ihn bereits vor den Befragungen als
"systemtreuen psychiatrischer Scharlatan" bezeichnet und
Kessler sei ausfällig geworden mit "Sie sind ja selber nicht
ganz hundert."
Sowohl bei Kessler wie bei Beeler würde es sich um
hochsensible, polarisierende Persönlichkeiten handeln. Bei
Kessler habe der Tierschutz die zentrale Bedeutung in seinem Leben.
Beeler wolle die KMF-Lobby "fertig machen" und bei
Waschmittelproduzenten etc. "aufräumen". Sowohl Kessler wie
Beeler seien auf ihre Ziele fixiert und seien bereit,
nötigenfalls dafür ins Gefängnis zu gehen. Bei beiden
handle es sich um "Egomanen", die höchstens eine halbe Stunde
gemeinsam in einem Raum verbringen können. Eine weitergehende
Kommunikation scheine nur via E-Mail, Fax oder per Telefon auf
Distanz möglich zu sein. Kessler sei zweifellos hochintelligent.
Seine Stärken lägen im naturwissenschaftlichen Denken
(Mathematik, Physik, Statistik etc.). Beeler dagegen sei vor allem
den Geisteswissenschaften (Geschichte, Philosophie, Deutsch,
Psychologie) zugetan. Kessler sei tendenziell eher introvertiert,
Beeler von seinem Grundtypus extrovertiert. Beide seien jedoch
typische Einzelgänger, wobei Beeler diesbezüglich der viel
extremere verkörpere.
Kessler sei berechnend und der bessere Taktiker als Beeler. Deshalb
habe er wirtschaftlich in diesem System mehr Erfolg. Beeler hingegen
kämpfe geradeaus, ohne Rücksicht auf Verluste. In dieser
Gesellschaft sei eine solche "Lebensstrategie"
selbstzerstörerisch und mit einem hohen Risiko behaftet, dass
sie sogar in den Ruin führen könne.
Sowohl Kessler wie Beeler würden psychisch "meist am Limit
laufen". Kessler sei der diszipliniertere von beiden. Beeler von
seinem ganzen Typus her ein Anarchist, unfähig, sich
einzuordnen.
Kessler sei anal regrediert, was u.a. wohl Grundlage seiner
sprichwörtliche Hartnäckigkeit sei. Beeler hingegen sei
oral regrediert, was u.a. seinen Hang zur Masslosigkeit
erkläre.
Kessler sei Realist, Beeler Idealist. Kessler eher dem Haben zugetan,
Beeler dem Sein. Für Kessler sei der "Besitz von Geld" an und
für sich wichtig. Für Beeler wiederum sei "Geld an sich
unwichtig", sondern lediglich Mittel für Freiheit,
Unabhängigkeit und Lebensqualität. Kessler und Beeler seien
diesbezüglich völlig unterschiedlich, so wie PC (Kessler)
und Mac (Beeler).
Währenddem Kessler z.B. eine Äskulap-Klinik gut finde, sage
Beeler, der wesentliche Unterschied bestehe darin, dass es dort
"2-4mal mehr kostet." Kessler findet z.B. Generika in Ordnung, Beeler
kritisiert das gesamte Gesundheitswesen radikal und meint, dass
über 90% der heutigen Ärzte Lakaien der Pharmaindustrie
seien, in erster Linie auf Geld und Prestige bedacht. Und
"sämtliche Mediziner besitzen zwar eine Wirbelsäule,
aber nur ganze wenige Rückgrat". Kessler sei mit solchen
Pauschalverurteilungen und Rundumschlägen viel
zurückhaltender, ja geradezu gemässigt.
Beeler denke in Geldsachen grosszügig. Aus seiner Sicht
müsse ihm Kessler zwangsläufig als "geizig" erscheinen.
Umgekehrt: Aus einer anal-fixierten, "geizigen" Sicht müsse dem
auf Sparsamkeit und Horten bedachten Erwin Kessler dem voll auf
Lebensqualität eingestellten Urs Beeler als "Fass ohne Boden"
vorkommen. Psychoanalytisch gesehen sei das Verhalten beider
Probanden "in sich logisch".
Weitere Zeugen
In den Zeugenstand gerufen wird weiter Dr. med. Christian Sacher.
Dieser kann jedoch über Kessler keine näheren Angaben
machen.
Kessler selbst erwidert, Sacher sei ihm von der "Schwyzer
Haifischknorpel-Affaire" her ein Begriff. Dieser habe in der
erwähnten Angelegenheit als Kantonsarzt versagt.
Als weitere Zeugen geladen sind Regierungsrat Werner Inderbitzin und
Tierarzt Risi aus Arth. Beide sagen vor Gericht aus, dass sie zwar
Kessler kennen würden, aber keine persönlichen Angaben
darüber machen könnten, ob dieser geizig sei.
Kessler hingegen poltert und wendet ein, er finde es einen Skandal,
dass solche Zeugen in der vorliegenden Sache vom Gericht zu Aussagen
geladen worden seien. Das Duo Tierarzt Risi und Regierungsrat
Inderbitzin (kurz: Bitzi), seien massgeblich für den
Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Schwyz in den Neunzigerjahren
verantwortlich. RisiBitzi seien ein "unappetitliches Gericht nach
Schwyzer Art". Wären RisiBitzi am Wochenende fromme Lieder
im Kirchenchor Arth singen würden, "leiden Mutterschweine im
Kanton Schwyz in Kastenständen und Kühe werden durch
Kuhtrainer terrorisiert."
Ein zusätzlicher Fachmann
wird befragt
Das Schwyzer Kantonsgericht will es genau wissen und lädt
auch einen Spezialisten der Schweizer Bundespolizei vor. Dieser sagt
aus, dass sich eine ganze Seite des Staatsschutzberichtes 2000 des
Bundesamtes für Polizei mit dem "Fall Kessler" befasse. Dieser
Bericht sei der Öffentlichkeit zugänglich.
Kessler sei kein unbeschriebenes Blatt. Indizien deuteten darauf hin,
dass dieser nicht nur VgT-Präsident, sondern auch Chef der vor
allem von Bauern und Schweinemästern gefürchteten, aus dem
Untergrund operierenden Tierbefreiungsfront (kurz: TBF) sei. Die TBF
operiere jenseits staatlicher Legalität, geniesse jedoch bei der
Tierschutz befürwortend eingestellten Bevölkerung hohes
Ansehen und viel Goodwill.
Kessler sei nicht nur ein von Fachleuten immer wieder zitiertes
"taktisches Genie" , sondern auch ein Meister der Verwandlung
Nachrichtendienstlichen Meldungen zufolge sei Kessler z.B. in
Afghanistan bekannt unter dem Namen "Osama Bin Kessel", in
Ägypten als "Abdul Gamal El Kessel" sowie in Israel als "Gershon
Kessel". Kessler sei in seinen Aktivitäten nie zu
unterschätzen.
Doch die Frage bleibt bestehen:
Ist Kessler geizig?
"Aber nun zum eigentlichen Punkt: Ist Kessler geizig?"
fragt der Gerichtspräsident den Vertreter der Bundespolizei.
"Aus sämtlichen Akten, die wir über Kessler haben
(Fax-Kopien, aufgezeichnete Telefonanrufe, Überwachungen,
Abhören des Hauses, abgefangenen E-Mails, Kontoverkehr etc.)
kommen unsere Spezialisten zum Schluss, dass Kessler nicht die
Mentalität eines altruistischen und grosszügigen
Mäzens besitzt."
Emotionsgeladene
Atmosphäre
Das sei unerhört, wendet sich Kessler an den Richter. Jetzt
werde sogar noch auf derartig perfide Weise "Staatsterror" gegen ihn
betrieben. Er werde sich solches keinesfalls bieten lassen und gegen
"solche Stasi-Methoden" mit allen zur Verfügung stehenden
rechtsstaatlichen Mitteln kämpfen.
Im Gerichtssaal sorgen die Ausführungen des Bundespolizeibeamten
für grosses Aufsehen. Gerüchte zirkulieren weiter im
Publikum, dass Kesslers Haus in Tuttwil eine einzige schwerbewachte
Festung sei und der Teich und die beiden Enten in seinem Garten nur
der Tarnung dienten.
Doch so leicht ist Kessler nicht
klein zu kriegen. Die Verhandlung geht weiter...
Der Gerichtspräsident: "Vor einiger Zeit haben Sie die
sogenannte Schächt-Ausgabe der VgT-Nachrichten in einer Auflage
von 2,6 Mio. Exemplaren in sämtliche Haushaltungen der
Deutschschweiz verteilen lassen. Daraus lässt sich schliessen,
dass Sie über beträchtliche finanzielle Mittel
verfügen müssen..."
"Ah, endlich kommen sie damit..." denkt sich ein sich jetzt still
freuender Erwin Kessler, der auf diese Frage lange gewartet hat und
bestens auf dieses Szenario vorbereitet ist...
Kesslers Bollwerk
In dieser Frage ist gegen Kessler kein Durchkommen, seine
Verteidigung ein unbezwingbares Bollwerk. Dutzende Male hat der
promovierte Doktor der Naturwissenschaft in seinem Haus in Tuttwil
sämtliche möglichen Kombinationen, Fragen des Gerichts,
Einwände etc. wie ein Schachweltmeister gedanklich
durchgespielt. "Ich will Meier heissen, wenn die in diesem Punkt
auch nur die geringste Angriffsfläche finden", sagt ein mit
sich selbst zufriedener und selbstsicherer Erwin Kessler ein Tag vor
der Verhandlung.
Das Gericht beisst beim Thema Geld bei Kessler tatsächlich total
auf Granit. Er habe seinen einträglichen Beruf als Bauingenieur
aufgegeben um sich beruflich fortan voll dem Tierschutz zu widmen,
erläutert Kessler. Die Buchhaltung des VgT liege in den
Händen eines Treuhandbüros und werde vom Kanton Thurgau
(aus Gründen der Steuerbefreiung) geprüft; sie könne
vom Gericht jederzeit eingesehen werden. Der VgT verfüge
lediglich über ein bescheidenes Vereinsvermögen und die
Arbeit werde laufend den eingehenden Spenden angepasst. Andere
gemeinnützige Organisationen würden meistens von gut
bezahlten Managern geführt, wogegen er sich mit einem
"lebensnotwendigen Minimallohn" begnüge.
Diese Worte bleiben nicht ohne
Wirkung
Ein Durchsehen sämtlicher Unterlagen, abermaliges Nachfragen
des Gerichts bringt rein gar nichts zu Tage. Juristisch gesehen steht
Kessler betr. Geld da mit schneeweisser Weste, wie es weisser gar
nicht gehen kann.
Diverse Anwälte, die aus reiner Neugierde als Zuschauer den
Prozess verfolgen, sind vom Dargebotenen begeistert: "Es ist so,
wie Kessler-Fans sagen: Er ist brilliant und ein taktisches
Genie!"
Und aus dem Gesicht eines Vertreters der Privatbank Sarasin aus
Basel wie dem des Filialdirektors der Raiffeisenbank Wängi
(Thurgau), die im Saal anwesend sind, lässt sich Erleichterung
ablesen.
Kessler wittert Morgenluft
Während er bis jetzt - 3/4 Verhandlungszeit ist verstrichen
- sich sehr zurückhaltend und verhältnismässig leise
gab, holt er jetzt zu den berühmten harten rhetorischen
Schlägen aus und bezeichnet Beeler öffentlich als
"Träumer" und "Fass ohne Boden".
Der Gerichtspräsident ruft zur Mässigung im Ton auf. Es sei
verständlich, dass sich Kessler über Beelers Vorwurf "Geiz"
nicht besonders freue. Aber die Verhandlung müsse trotzdem
weniger emotional, sondern vielmehr sachlich geführt werden.
"Mhnja, gut," hört man einen diesem rationalen Argument
gegenüber zugänglichen Erwin Kessler leise vor sich hin
sagen, "aber dann muss man mir auch nicht Geiz
vorwerfen!"
Der unerwartete Auftritt von
Dipl.-Ing. Paul Bossert, Pionier der modernen Dämmtechnik
In den Zeugenstand gerufen wird weiter Paul Bossert, Dipl.-Ing.
aus Oetwil an der Limmat. Gegenüber dem Gericht gibt er zur
Auskunft, dass er Kessler nicht persönlich kenne, aber diesen
"suspekt" finde. Zu Beeler befragt, meint Bossert, dieser habe "eine
Meise".
Der Gerichtspräsident wendet sich unauffällig an den
Gerichtsschreiber und frägt diesen mit vorgehaltener Hand, wieso
Bossert überhaupt als Zeuge geladen worden sei, wenn er doch zur
Sache selbst nichts Relevantes vorzubringen habe. "Wer ist dieser
Bossert eigentlich? Was hat er mit Beeler und Kessler zu tun?"
Niemand weiss eine Antwort.
Urteil des Schwyzer
Kantonsgerichts
Das Gericht kommt sogar zum Schluss, Erwin Kessler als "Dr. Geiz"
zu bezeichnen, sei keinesfalls persönlichkeitsverletzend,
sondern legitim, weil es zutreffe. Wahre Aussagen würden durch
die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Alle Indizien und
Untersuchungen hätten ergeben, dass Kesslers Geiz "akademischen
Grad" aufweise. Urs Beelers Kritik an Erwin Kessler sei "fundiert"
und im Laufe der Prozesse "eindeutig bestätigt"
worden.
Wird Kessler die Niederlage
akzeptieren?
Über diesen Prozessausgang vor dem Schwyzer Kantonsgericht
ist Kessler gar nicht begeistert. Laut Urteil muss er sämtliche
Gerichtskosten, die Kosten der Gegenpartei wie auch seinen eigenen
Anwalt berappen.
Kessler in gereiztem Ton zu seinem Anwalt, er habe ihn beauftragt,
diesen Prozess zu gewinnen und nicht zu verlieren. Der Anwalt
rechtfertigt sich, dass die meisten Indizien und Aussagen
tatsächlich gegen ihn gesprochen hätten, da könne er
nichts dafür. Jetzt falle er ihm sogar noch in den Rücken,
wettert ein aufgebrachter Erwin Kessler. Er würde nicht teure
Anwaltshonorare zahlen, um dann eine Niederlage einstecken zu
müssen. (Kessler verschweigt, dass der beauftragte Anwalt -
selbstverständlich langjähriges VgT-Mitglied - sowieso zu
einem viel günstigeren Tarif arbeitet). Kessler erwähnt
weiter, dass er nicht gewillt sei, diese Prozessauslagen aus der
eigenen Tasche zu bezahlen: "Wenn das jemand bezahlt, dann
höchstens der VgT, aber sicher nicht ich." Schliesslich sei
er dessen Präsident. Der Vorwurf des Geizes habe nicht ihn als
Privatperson betroffen, sondern sei "gezielt gegen ihn als
VgT-Präsident gelaufen." Deshalb müsse der VgT für
die Kosten aufkommen. Der Anwalt getraut sich nicht, ihm zu
widersprechen.
Kessler ist - was in der Öffentlichkeit äusserst selten
geschieht - etwas aus der Fassung geraten. "Nein, natürlich
zahlen wir nicht. Stattdessen ziehen wir die Sache weiter", kommt
ihm in der Aufregung mit etwas Verspätung der naheliegende
Gedanke. Er werde alle juristischen Mittel ausnützen, um zu
seinem Recht zu kommen.
Weiterzug ans Bundesgericht in
Lausanne
Das Bundesgericht erwähnt zusätzlich zu den Argumenten
der Vorinstanzen im Urteil, Kessler habe in den Jahren 1997/98
regelrecht mit Geld geprahlt und von "1 Mio. freien, einsetzbaren
Barmitteln" gegenüber Beeler gesprochen, die er
nötigenfalls im "Schwyzer Schweinekrieg" in die Mythen-Post
investieren könne. Beeler habe damals aus Gründen der
journalistischen Freiheit und Unabhängigkeit dieses Angebot
abgelehnt und gesagt, dass er unabhängig und aus eigener Kraft
weiterkämpfen werde.
Da Kessler 5 Jahre später seinem langjährigen
Weggefährten in einer Notsituation finanzielle Hilfe hätte
leisten können, diese aber verweigert habe, sei der Vorwurf des
Geizes durchaus gerechtfertigt. Urs Beeler sei
freizusprechen.
Kessler holt seinen letzten Trumpf
aus dem Ärmel
Kessler - in Rage - engagiert jetzt als letzten Joker Ludwig A.
Minelli, Zürcher Staranwalt und Spezialist für
Menschenrechte. Mit ihm an der Seite wird der Fall vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Im
Laufe dieses Verfahrens stellt sich heraus, dass Kessler seit Jahren
seiner Ehefrau Heidi viel zu wenig Haushaltgeld zur Verfügung
gestellt hat. Bewiesen wird dies u.a., indem man Frau Kessler das
Jahr durch nur mit ganz schlichtem, meist orangen Gewand
("Nachthemd") gekleidet sieht bzw. sah. Das habe mit Bhagwan zu tun
und nichts mit Geld, verteidigt sich Kessler. Feministinnen jedoch
sind überzeugt: Diese Frau leidet seit Jahren unter ihrem Mann -
auch finanziell.
Oberster Gerichtshof
bestätigt: Kessler ist geizig!
Ausschlaggebend für das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes ist jedoch, dass in den VgT-Nachrichten "stets karge
Malzeiten auf kargen Holztischen mit daneben plazierter Kerze" als
Menü-Tipps präsentiert würden. Dadurch, so
erklärt das Gericht, würde ein Leser kaum richtig satt und
es sei aufgrund aller Indizien und Gutachten erwiesen, dass Kessler
tatsächlich geizig sei...
Ein allerletzter Versuch, das
Blatt doch noch zu wenden...
"Diese Menüs habe nicht ich gemacht, sondern meine Frau!
Ich habe die Teller lediglich photografiert und in den
VgT-Nachrichten veröffentlicht", sagt Kessler nach
Durchlesen des schriftlichen Urteils aus Strassburg. - "Mag
sein", meint dazu Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, "nur
nützt uns das nichts. Ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte ist definitiv und lässt
sich nicht mehr weiterziehen."
Schluss
Schweissgebadet wacht Erwin Kessler in seinem Ohrensessel in der
warmen Stube seines Hauses in Tuttwil auf. Alles nur geträumt.
Vor einer Stunde eingeschlafen bei der Lektüre von "Die NZZ am
Sonntag"...
E-Mail an: Mythen-Post