Von Dr. Jürg Meister
Vor Jahren lies der Bundesrat verlauten, in der Schweiz werde das Wohneigentum steuerlich gefördert. Diese Behauptung lässt bezweifeln, dass unsere Landesregierung über die steuerliche Sonderbelastung des Grundeigentums überhaupt im Bilde ist.
Eigentumsfeindliche Regierung
Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Der Eigenheimbesitzer
wird durch verfassungswidrige Sondersteuern so stark belastet, dass
vor allem ältere Eigentümer, Rentner mit kleinerem
Einkommen, ihr Eigentum nicht mehr halten können. Dies ist nicht
nur gravierend unsozial, sondern auch ein wirtschaftlicher
Unsinn.
Mieter wohnen heute günstiger als
Hauseigentümer
Zwei neuere wissenschaftliche Arbeiten haben bewiesen, dass der
Eigenheimbau in der Schweiz fiskalisch nicht mehr attraktiv ist und
ein Mieter viel günstiger wohnt.
Es gibt keine Rechtfertigung für die
Eigenmiete-Sondersteuer
Der Grundsatz der Rechtsgleichheit ist verletzt, wenn nur gerade
bei Eigenheimen eine fiktive Rendite versteuert werden muss, bei
Gold, Bildern, Bargeld etc. aber nicht.
Der Eigentümer hat auch kein "Naturaleinkommen", wenn er die
Wohnung nicht leerstehen lässt, sondern selbst bewohnt. Er wohnt
ja nicht gratis, sondern "verwohnt" sein Eigenkapital. Die These von
einem Naturaleinkommen stimmt schon deshalb nicht, weil auch für
leerstehende Wohnungen und Häuser eine Eigenmiete versteuert
werden muss, auch für Ferienhäuser. Niemand kann an zwei
Orten gleichzeitig wohnen. Es gibt keine Rechtfertigung für
diese Steuer. Sie benachteiligt den Eigenheimbesitzer fiskalisch
gegenüber anderen Vermögensanlegern, was den Grundsatz von
Art. 4 der Bundesverfassung verletzt.
Sämtliche Länder haben dies eingesehen und diese Steuer
abgeschafft. Nur die Schweiz nicht, welche sich gerne weltweit als
Muster-Rechtsstaat darstellt...
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