Umweltfreundliche Entsorgung von
Grünabfällen funktioniert im Kanton Schwyz immer noch
nicht
Unnötige
Luftverschmutzung durch Grünabfallverbrenner - ein
Rückblick ins Jahr 1995
(vo) Im April 1994 brachte die Mythen-Post einen
Beitrag unter dem Titel "Grosser Nachholbedarf". In diesem Artikel
wurden u.a. das Departement des Innern, das Amt für Umweltschutz
sowie die Umweltkommissionen wegen ihrer Untätigkeit
bezüglich der Durchsetzung der LRV im Kanton Schwyz kritisiert.
Konkret ging es um die umweltfreundliche Entsorgung von Abfällen
aus Garten, Landwirtschaft und Forst. Statt aus dieser Kritik
entsprechende positive Konsequenzen zu ziehen, verurteilte
Regierungsrat Richard Camenzind, damals Vorsteher des Departements
des Innern, lediglich den von der Mythen-Post geführten
"Pauschalschlag" gegen die Behörden. Interessant ist dabei
festzuhalten, dass es weder dem Departement des Innern noch dem Amt
für Umweltschutz oder irgend einer Umweltschutzkommission bis
heute gelang, den Beitrag in der Mythen-Post 4/94 zu widerlegen.
Regierungsrat Richard Camenzind wurde in einem Schreiben
persönlich aufgefordert, er solle doch versuchen, den Beitrag zu
widerlegen. Antwort kam keine. Mit Genugtuung darf zur Kenntnis
genommen werden, dass der Vorsteher des Amtes für Umweltschutz
des Kantons Schwyz (Anmerkung: Caspar Simeon) noch im Sommer 1995 in
Pension geht und es im betreffenden Amt im Stillen zu weiteren
personellen Veränderungen gekommen ist.
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Wie effizient arbeiteten 1994/95
die Schwyzer Umweltbehörden?
In der Lokalpresse lässt das Amt für
Umweltschutz des Kantons Schwyz regelmässig verlauten,
wie schlecht es um die Schwyzer Luft bestellt sei. Aber
werden daraus Konsequenzen gezogen?
Da und dort arbeiten die Umweltbehörden leider immer
noch sehr träge. Ein Beispiel: die Umweltkommission der
Gemeinde Schwyz war in einem konkreten Fall nicht
fähig, eine schriftliche Anfrage innerhalb eines
Zeitraums von sage und schreibe 5 Monaten (!) zu
beantworten.
Die Anfrage wurde am 17.9.94 per Post zugestellt. Anfangs
1995 (!) teilte ein Angestellter der Bauverwaltung mit, dass
der Präsident der Schwyzer Umweltkommission das besagte
Schreiben zwar erhalten habe, aber noch nicht dazu gekommen
sei, es zu beantworten.
Ist die Umweltkommission der Gemeinde Schwyz
tatsächlich so überlastet, dass sie es nicht
schafft, innerhalb von ein paar Tagen die Anfrage eines
Bürgers zu beantworten? Und wenn diese Kommission
angeblich so beschäftigt ist - wo bleiben die
Früchte ihrer Arbeit?
Da hat das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz
inzwischen schneller reagiert. Auf eine Anfrage betr. den
Immissionen der Zementfabrik Hürlimann (heute
Holderbankcement) in Brunnen wurden die entsprechenden
Resultate in kurzer Zeit geliefert, leider aber nicht auf
Anhieb alle Fragen im betr. Schreiben beantwortet.
Was generell noch immer auffällt: Den
Umweltbehörden mangelt es nach wie vor an
Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen.
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Wo sind die umweltbewussten Bauern?
Wie sieht die Situation bei der Entsorgung von Grünabfall im
Kanton Schwyz aus?
Wären manche Schwyzer Bauern tatsächlich so für den
Umweltschutz, wie sie sich vor der Abstimmung über den
Landwirtschaftsartikel vom 12. März 1995 gaben (Werbekampagne
des Bauernverbandes im Stile einer Ökopartei), dann wäre
das Thema Grünabfallentsorgung wenigstens bei der Landwirtschaft
längst vom Tisch. Die Realität sieht aber leider so aus,
dass vielerorts noch im alten Stil fortgefahren wird. Da wird weiter
sinnlos tonnenweise Grünabfall verbrannt, obwohl sich
Sträucher, Äste, Blätter usw. umweltfreundlich
entsorgen liessen. Alternativen gäbe es genügend. Als
Beispiel sei nur die Feldrandkompostierung erwähnt, die von
Landwirten in anderen Kantonen erfolgreich praktiziert
wird.
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Übertriebener
Umweltschutz?
Es ist nicht so, dass unsere Forderungen, die wir in
Heft 4/94 und anderswo erwähnt haben,
"übertrieben", "realitätsfremd", "nicht
durchsetzbar" sind, wie es uns vereinzelt unterstellt wurde.
Ganz im Gegenteil: Wir stützen uns auf die
eidgenössische Luftreinhalteverordnung. Was wir tun,
ist, die Kluft zwischen Soll- und Ist-Zustand aufzeigen. In
diesem Zusammenhang betrachten wir es auch als unsere
journalistische Pflicht, auf behördliche
Unterlassungssünden aufmerksam zu machen.
Eigenverantwortung?
Eigenverantwortung ist schon recht, wenn Leute
fähig sind, sie wahrzunehmen. Wo diese jedoch nicht
wahrgenommen wird, müssen Missstände konsequent
und hart bekämpft werden.
Wer "vogtet" hier wen?
Von einem notorischen Luftverpester hörten wir auch
schon: "Ich lasse mich nicht vogten." - Seit wann gibt es
ein Recht, die Luft zu verpesten? Und sollen in einem
Wohnquartier 100 Bewohner brav schweigen und die Fenster
schliessen, nur weil ein Herr xy nebenan der Meinung ist, er
habe das Recht gepachtet, seinen Abfall unter grossem
Gestank zu verbrennen? Wer vogtet hier wen? Und sollen
Hausfrauen weiter ihre Wäsche nicht im Freien
aufhängen können, weil das Recht des
Luftverpesters im Kanton Schwyz mehr gilt?
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Was immer wieder festgestellt werden kann:
Organische Abfälle werden nicht einmal schnell und unter hohen
Temperaturen (d.h. mit weniger Immissionen) verbrannt, sondern so,
dass weite Flächen stundenlang von einer Rauchschicht
überzogen werden. Eine Rechtfertigung für solchen Unsinn
gibt es nicht.
Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um einen Pauschalangriff gegen die
Landwirtschaft. Gute, verantwortungsbewusste Landwirte werden nicht
kritisiert. Im Gegenteil! Ihnen gilt unsere Solidarität. Wem
jedoch bewusst der Kopf gewaschen werden muss, ist den
Rücksichtslosen unter den Bauern, die meinen, für sie gelte
die Luftreinhalteverordnung nicht. Als Subventionsempfänger,
sprich "Staatsangestellte", darf die Bevölkerung wohl erwarten,
dass auch sie geltendes Recht einhalten.
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Was sagt das Gesetz
Art. 1 der Luftreinhalteverordnung lautet: "Diese
Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre
Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden
vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen
schützen." Trotz dieser gesetzlichen Grundlage wird im
Kanton Schwyz z.T. immer noch sinnlos Abfall aus Garten,
Feld und Forst verbrannt. Wie lange geht es, bis dieses
Problem endlich gelöst ist?
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Rücksicht nehmen auf die
Schwächeren
Kinder, ältere Menschen, Asthmakranke usw. haben in unserem
Kanton ein natürliches Anrecht auf saubere Luft.
Rücksichtslose Luftverpester dürfen von den Behörden
nicht weiter verschont, sondern müssen bestraft werden.
Es ist Aufgabe der Behörden, die Gesetze betr. der
Luftreinhalteverordnung im Interesse der Gesundheit der gesamten
Bevölkerung endlich durchzusetzen.
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Ein Lösungsvorschlag
In einem ersten Schritt werden Luftverschmutzer durch die
Behörden ausfindig gemacht. Die betreffenden Bauern,
Gartenbesitzer usw. werden verwarnt und parallel dazu
über die emissionslose Entsorgung von pflanzlichen
Abfällen schriftlich informiert. Wo es nötig ist,
orientieren Beamte z.B. Landwirte über die Vorteile des
Häckselns, der Feldrandkompostierung usw. vor Ort.
Wer sich schliesslich trotz allen gut gemeinten
Ratschlägen nicht um den Umweltschutz kümmert,
wird bestraft.
Es gibt kein Recht auf sinnlose Luftverschmutzung, aber
ein Recht aus saubere Luft!
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