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Originaltext zu finden unter http://www.naturkost.de/aktuell/980105b.htm |
Brüssel/Bonn, 5. Januar. Offensichtlich auf
Druck der internationalen Mineralfaser-Industrie hat die EU neue
Richtlinien für die gesundheitliche Einstufung künstlicher
Mineralfasern verabschiedet. Das zuständige Technische
Anpassungs-Komitee folgte mehrheitlich einem Vorschlag der
EU-Kommission. Kern des Beschlusses sind neue Kriterien für die
Beurteilung der Krebsgefahr durch künstliche Mineralfasern mit
dem Ergebnis, daß ein Krebsverdacht nunmehr verneint wird. Das
berichten die in Frankfurt/Main erscheinenden "Arbeit &
Ökologie-Briefe", ein Informationsdienst der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Kern des EU-Beschlusses sind neue Kriterien für die Beurteilung
der Krebsgefahr durch künstliche Mineralfasern.
Keinen Krebsverdacht nimmt die EU an, wenn die
Faser im Tierversuch eines von vier Kriterien erfüllen kann:
1. Kurzzeit-Inhalationstest: Fasern mit einer Länge von
über 20 m haben eine biologische Halbwertzeit von < 10
Tagen.
2. Kurzzeit-Intratrachealtest (direktes Einblasen in den Rachen):
Fasern mit einer Länge von über 20 m haben eine
Halbwertzeit von < 40 Tagen.
3. Intraperitonealtest (Einspritzung in den Bauch): keine
Krebsfolge.
4. Langzeit-Inhalationstest: keine relevanten krankhaften
Veränderungen oder bösartige
Gewebeveränderungen.
Welche Folge die Übernahme dieser Regelungen
für Deutschland hätte, zeigt der deutsche Markt. Nach den
strengeren deutschen Bestimmungen gilt z.B. die Steinwolle der
Deutschen Rockwool-Mineralwoll GmbH, Gladbeck, bisher als "im
Tierversuch krebserzeugend", während sich das Konkurrenzprodukt
der Grünzweig + Hartmann AG als "frei von Krebsverdacht"
bezeichnen darf. Würde die EU-Richtlinie in Deutschland
umgesetzt, würde auch die Rockwool-Steinwolle "frei von
Krebsverdacht", daneben so gut wie alles, was aus Osteuropa den Markt
überschwemmt.
Die EU-Entscheidung hat die gesamte Fachwelt in Deutschland
aufgescheucht. Die Ablehnungsfront reicht vom
Bundesarbeitsministerium über die Deutsche
Forschungsgemeinschaft bis zu den Gewerkschaften einschließlich
der IG Bergbau-Chemie-Energie.
Die von der EU gesetzten Beurteilungskriterien &endash; so
heißt es allgemein &endash; seien wissenschaftlich nicht
akzeptabel. Insbesondere die Inhalationstests sind schon seit Jahren
umstritten, da unzuverlässig und wenig aussagekräftig. So
ist etwa die krebserzeugende Wirkung bei der Asbestfaser
"Krokydolith" beim Menschen nachgewiesen. Inhalationstests mit Ratten
dagegen ergaben in der Regel negative Ergebnisse &endash; die Tiere
erkrankten nicht. Nach den neuen EU-Kriterien könnten
Krokydolith-Hersteller ihr Asbest-Produkt folglich als "frei von
Krebsverdacht" anpreisen. Das Bundesarbeitsministerium sucht jetzt,
wie die "Arbeit & Ökologie-Briefe" berichten, nach Wegen,
"die in Deutschland geltenden Schutzbestimmungen zu
künstlichen Mineralfasern nicht der Wettbewerbsfähigkeit
des europäischen Binnenmarktes zu opfern."
(...)
[Anmerkung der Redaktion: Im Sommer '01 hat die Schweiz sich
dem EU-Recht betr. KMFs angepasst.]
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