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Das Schwyzer Rathaus beherbergt das Bezirksgericht Schwyz. |
(vo) Gemäss "Bote der Urschweiz" vom 22.
Februar 2003 wurde Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler vom
Bezirksgericht Schwyz zu 20 Tagen Gefängnis bedingt und Fr.
3'000.-- Busse wegen Kritik an Glas- und Steinwolle sowie wegen
Warnung vor allergieauslösenden Waschmitteln verurteilt.
Die Kläger waren die KMF-Produzenten St. Gobain Isover
(Glaswolle) Lucens, Flumroc (Steinwolle) Flums, Sager (Glaswolle)
Dürrenäsch sowie die Oeko-Waschmittelfirma Held,
Steffisburg.
Die Meinungs- und Pressefreiheit existiert heutzutage nur noch in der
Theorie. Möglicherweise ist dies sogar die letzte Ausgabe der
Mythen-Post.
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