(vo) Was würden Sie von einer Polizei halten,
der es egal ist, wieviele Entreissdiebstähle, bewaffnete
Raubüberfälle usw. es in ihrem Einzugsgebiet gibt? Wie
würde eine Presse über eine derartige Polizei
schreiben?
Oder was würde man von einer Polizei halten, die statistisch
festhält, wieviele kriminelle Taten in ihrem Gebiet verübt
werden - faktisch dagegen aber nichts unternimmt?
Von einer Polizei wird erwartet, dass sie Tag und Nacht Verbrechen
bekämpft, sich für Sicherheit, Ruhe und Ordnung einsetzt.
Man verlangt von ihr tadellose Arbeit. Sollte man dies nicht von
jeder staatlichen Institution erwarten dürfen?
Man sollte meinen Ja. Denn dafür, dass der Steuerzahler eine
finanzielle Leistung erbringt, müsste er auch eine entsprechende
Gegenleistung bekommen.
Nehmen wir im folgenden einmal das Amt für Umweltschutz des
Kantons Schwyz unter die Lupe. Fragen wir uns zuerst, wozu dieses Amt
dient. Wie der Name es sagt, soll es sich für unsere Umwelt
einsetzen. In einer Zeit, wo es der Umwelt nachweisbar schlecht geht,
eine entscheidende Aufgabe!
Wie erfüllt das Amt für Umweltschutz diese Aufgabe in der
Praxis?
Ist-Zustand 1994
Um diese Frage beantworten zu können, betrachten wir am
besten den Ist-Zustand (1994) im Kanton Schwyz. Der sieht so aus,
dass immer noch vielerorts sinnlos Grünabfall unter grossem
Gestank verbrannt wird, ohne, dass die verantwortliche Behörde
einschreitet.
Man stelle sich den Garagisten vor, der vor seiner Werkstatt einen
Stapel Pneus verbrennt, den Textilreiniger, der chemische
Rückstände durchs Abflussrohr abgibt. Heute bei uns
undenkbar. Wieso aber wird bei uns immer noch das Verbrennen von
Gartenabfall toleriert? Ist das nicht absurd?
Man kann beim Umweltschutz nicht die einen so behandeln und die
andern so. Es muss auch hier der Grundsatz der Gleichbehandlung
gelten. Man kann nicht auf der einen Seite Katalysator-Autos
vorschreiben und gleichzeitig den Verkauf stinkender Zweitakter
tolerieren. Es ist absurd, immer strengere Abgasvorschriften für
Ölfeuerungen zu erlassen und gleichzeitig das katastrophale
Emissionsverhalten von Holzfeuerungen nicht zu erwähnen. (Es ist
ein absoluter Witz von umweltfreundlichen Holzfeuerungen zu sprechen,
wenn man deren Schadstoffausstoss kennt.) Ebenfalls ist es falsch,
von umweltfreundlicher Kernenergie zu sprechen, solange das Problem
des radioaktiven Mülls besteht.
"Wir haben nicht das Geld für eine umweltgerechte Entsorgung
oder den Ersatz unserer alten Holzfeuerung", hört man etwa.
Wenn's nur das ist, ist die Sache in Zukunft lösbar.
Viel grösser ist das Problem des verkrusteten Denkens: "Wir
haben schon früher unseren Abfall verbrannt und es hat nicht
geschadet." Man hat früher schon viel Blödsinn gemacht. Und
ob's nicht geschadet hat? Wenn einer täglich zwei Päckchen
Zigaretten raucht und immer noch lebt, kann er Glück gehabt
haben. Es heisst aber noch lange nicht, dass sein Verhalten klug war
und es ihm nicht geschadet hat.
Leute, die immer noch sagen "Ich pfeife auf den Umweltschutz" handeln
verantwortungslos. Sie handeln nicht nur gegen die menschliche
Gesundheit, sondern auch gegen die Schöpfung.
Falsche Prioritäten
Für den Bau eines Krematoriums setzt sich der Bezirk mit
allen Kräften ein, obwohl eine Leichenverbrennungsanlage absolut
unnötig ist. Eine Kompogasanlage bzw. eine andere
umweltfreundliche Art der Grünabfall-Entsorgung steht nicht zur
Diskussion, obwohl eine solche Anlage dringen nötig wäre.
Für Dreifachturnhallen, für ein neues Casino usw. hat man
Geld, nicht aber für den Umweltschutz! Ist das nicht bedenklich?
Und haben sich die verantwortlichen Herren schon einmal gefragt, was
ihnen eine Dreifachturnhalle, ein neues Casino, ein Krematorium usw.
nützt, wenn die Umwelt zerstört ist? Sind diese Leute
wirklich nicht imstande, 1+1 zusammenzuzählen? Und sehen sie
nicht, dass erst immaterielle Werte (saubere Luft, sauberes Wasser,
gesunde Böden usw.) zur echten Lebensqualität
beitragen?
"Wir sind dafür nicht zuständig!"
Stellen Sie sich vor, Sie melden ein Umweltvergehen dem Amt
für Umweltschutz. Als Antwort bekommen Sie: "Wir sind dafür
nicht zuständig, verantwortlich ist die Gemeinde xy." Sie gehen
zur Gemeinde und dort sagt man ihnen: "Das ist wieder einmal typisch.
Jetzt werden Sie zu uns geschickt. Aber eigentlich ginge das doch das
Amt für Umweltschutz an."
Müsste es bei der ersten Anlaufstelle nicht so sein, dass es
heisst: "Danke für den Hinweis. Wir werden die Sache sofort
selber in die Hand nehmen bzw. das Nötige veranlassen?"
Sollte von den zuständigen Stellen nicht auch einmal klar
öffentlich dargelegt werden, wer für was zuständig
ist?
Keine oder wenig Eigeninitiative
Die Mythen-Post hat im Jahre 1992 als erstes Presse-Organ der
Region über die neuartige Kompogasanlage der Firma Schmid in
Glattbrugg berichtet. Sie hat auch den Vorsteher des Departements des
Innern darüber mündlich informiert und den Vorschlag
gemacht, ein solches Projekt zu fördern. Von amtlicher Seite
wurde - soviel uns bekannt ist - nichts in dieser Richtung getan -
bis Unternehmer Guido Käppeli mit dem Projekt einer
Kompogasanlage in Seewen kam. [Anmerkung der Redaktion: Das
Projekt Kompogasanlage wurde im nachhinein aus "wirtschaftlichen
Gründen" fallengelassen. Interessant ist Umweltschutz für
manche Unternehmer anscheinend nur, wenn damit Geld verdient werden
kann...]
Fehlende oder falsche
Aufklärungsarbeit
Es gibt immer wieder Leute, die sagen: "Wohin sollen wir denn mit
dem Abfall. Wir müssen ihn doch verbrennen." In Zukunft sollte
es so sein, dass niemand mehr mit dieser billigen Ausrede kommen
kann. Gerade hier wäre es eine Aufgabe des Amtes für
Umweltschutz, über die Presse die Leute darüber zu
informieren, wie dieser oder jener Abfall umweltfreundlich entsorgt
werden kann. [Anmerkung der Redaktion: Jahre später ist dies
dann auch erfolgt] Hier müssten die Behörden endlich
Hand bieten und sagen: "Für jeden Abfall haben wir eine
entsprechende Entsorgungsmöglichkeit. Fragen Sie uns an. Wir
freuen uns, Sie beraten zu dürfen!"
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Ein Schwyzer Hobby-Photograf berichtet: "Am 4. März 1994 zieht dicker Qualm über den Lauerzersee, weil zwischen Seewen und Lauerz Grünabfall verbrannt wird. Der Rauch ist so dicht, dass das Seeufer in der gesamten Breite nicht mehr zu erkennen ist. Dasselbe ist am Samstag, den 5. März 1994, zu beobachten. Ein älterer Mann (Name der Redaktion bekannt) in Lauerz verbrennt nasses Laub und Schilf. Grosse Teile von Lauerz befinden sich unter einer Rauchglocke. Im Segel wird ebenfalls Grünzeug unter grossem Gestank verbrannt. Weite Teile des Segels werden von Qualm überzogen. Zwischen dem Zingel und dem "Chämiloch" wird Schilf verbrannt. Qualm steigt auf ob der Schlagstrasse (Maihof), weil dort Abfall vom Heckenschneiden verbrannt wird. Dann überzieht eine Rauchdecke den Grund. In der Nähe der Laimgasse in Ibach steigt dicker Rauch auf. Das Ergebnis: Gegen Abend liegt der ganze Talkessel Schwyz unter einer Rauchdecke... Das Wetter wäre am 5. März zum Photografieren herrlich gewesen (gute Fernsicht!), wenn nicht überall Abfall verbrannt worden wäre." |
Gesundheitliche Auswirkungen
Das Tolerieren sinnloser Luftverschmutzung bleibt nicht ohne
Folgen. Atemwegbeschwerden und -erkrankungen kommen bei uns
häufig vor. Über ein Viertel der Gesamtbevölkerung
leidet unter Atemnot bereits bei geringer körperlicher
Belastung. 20% der Erwachsenen klagen über Schnupfen, 6,7
Prozent leiden unter ärztlich diagnostiziertem Asthma;
chronische Bronchitis (chronischer Husten, kombiniert mit chronischem
Auswurf) betrifft 2,1 Prozent der Bevölkerung. Diese Beschwerden
stehen in direktem Zusammenhang mit der Luftverschmutzung.
Allergien weisen eine steigende Tendenz auf. Rund 30 Prozent der
erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz neigt zu Allergien.
Es steht ebenfalls fest, dass Luftschadstoffe Ökosysteme wie den
Wald schädigen und massive Ernteeinbussen bewirken.
Klimaveränderungen sind bereits eingetreten.
Taten statt Worte!
Das Amt für Umweltschutz ist zu wenig aktiv, die
Umweltkommissionen der Gemeinden sind zu wenig aktiv - so sieht die
heutige Realität aus. Es wird zum Thema Umweltschutz Stellung
bezogen, weil es gerade "in" ist, aber in der Praxis tut sich wenig.
Dies muss sich ändern! Nicht Alibiübungen, sondern Taten
sind in Zukunft gefragt!
Wie's ausschaut, muss die Initiative aber wieder einmal von den
Bürgerinnen und Bürger, d.h. der Basis ausgehen. Es
nützt nichts, auf die Entscheidungen von "oben" zu warten. Bis
die kommen, ist der Zug längst abgefahren. Der Bürger muss
auf die Behörden Druck ausüben, nur so geschieht
etwas!
Mutiges Handeln ist gefragt!
Es ist Aufgabe des Pfarrers in der Kirche, des Lehrers in der
Schule, des Fabrikdirektors, des Bauern usw. sich für saubere
Luft einzusetzen. Es wird in der heutigen Zeit zwar viel über
Umweltschutz gesagt und geschrieben, doch ein echtes Umdenken hat
noch nicht stattgefunden. [Anmerkung der Redaktion: Das hat sich
zum Glück in den vergangenen Jahren geändert.]
Stellen wir uns einen mutigen Pfarrer vor, der zu einem unbelehrbaren
Bauer sagt: "Woche für Woche kommst du in die Kirche,
gelegentlich auch zur Beichte. Dein Verhalten jedoch änderst du
nicht. Du verbrennst weiter Woche für Woche Abfall und
behandelst die Tiere in deinem Stall schlecht. Gott schuf die Luft,
damit du frei atmen kannst, und nicht mit dem Zweck, dass du sie
verpestest. Und mit welchem Recht behandelst du dein Vieh im Stall
schlecht? Tiere sind Gottes Geschöpfe wie du, merk' dir
das!"
Oder stellen wir uns einen konsequenten Vorsteher des Departements
des Innern vor, der zum Leiter des Amtes für Umweltschutz sagt:
"Sie stehen schon seit vielen Jahren dem Amt für Umweltschutz
vor. Wenn ich sehe, was sie in all den Jahren praktisch geleistet
haben, so ist das schon nicht gerade überwältigend. Wir
machen es jetzt so: Ich gebe Ihnen noch ein Jahr Zeit, damit Sie
etwas Positives in unserem Kanton für die Umwelt tun
können. Nach Ablauf dieser Zeit ziehen wir Bilanz. Wenn das
Ergebnis gut ist, bleiben Sie weiter im Amt, andernfalls wird jemand
anders den Posten übernehmen müssen."
Oder stellen wir uns einen mutigen Journalisten vor, der in der
Lokalzeitung schreibt: "Als Bürger haben Sie ein Recht auf
saubere Luft! Kämpfen Sie dafür! Wenn Ihnen ein
Amtsvorsteher sagt, dass die gesetzlichen Grundlagen angeblich noch
nicht so weit seien, dann sagen Sie ihm doch einfach ins Gesicht,
dass er ein Drückeberger ist. Und wenn die gesetzlichen
Grundlagen tatsächlich nicht da sind, so müssen sie eben
geschaffen werden. So einfach ist das! Und ebenso müssen
gesetzliche Grundlagen, die überholt oder falsch sind,
abgeschafft werden.
Man macht es sich in manchen Ämtern heutzutage schon etwas
einfach, indem man immer auf 'Sachzwänge' verweist. Die
Behörden sind es nämlich selber, die diese Sachzwänge
erzeugen!"
Pionierarbeit
In Sachen Umweltschutz will sich in Schwyz niemand exponieren.
Jeder hat Angst, als "Grüner" verschrienen zu werden. Zeugt das
nicht von Schwäche? Wo bleibt hier der urschwyzerische Mut?
Es geht hier doch gar nicht um grün, rot, blau, braun, schwarz
oder irgend eine andere politische Färbung, sondern um den Kampf
für saubere Luft - und um nichts anderes!
Gerade der Kanton Schwyz hätte doch die Chance, Pionierarbeit zu
leisten. In der umweltfreundlichen Entsorgung von Abfällen
könnte der Kanton Schwyz beweisen, dass er es besser kann als
die andern.
Es könnte auch anders gehen
Stellen wir uns einmal einen engagierten Vorsteher des Amtes
für Umweltschutz des Kanton Schwyz vor. Er schreibt folgenden
Brief: "Sehr geehrter Herr Schmidheiny, Sie werden in
Wirtschaftskreisen als 'Öko-Papst' gefeiert. Aber sind Sie
wirklich ein so fortschrittlicher Wirtschaftslenker? Falls ja, dann
stellen Sie doch in den nächsten Monaten die Holderbankcement in
Brunnen, die seit einiger Zeit zu Ihrer Unternehmensgruppe
gehört, auf umweltfreundliches Erdgas um. Damit beweisen Sie,
dass Sie es mit dem Umweltschutz ernst meinen. Die Bevölkerung
von Brunnen (besonders vom Wilen, dem Ballyweg und der
Schwyzerstrasse) und des ganzen Talkessels Schwyz wird Ihnen dankbar
sein. Mit freundlichen Grüssen. Das Amt für Umweltschutz
des Kantons Schwyz."
So etwas wäre innovativ! Und Herr Schmidheiny könnte dem
Vorsteher des Amts für Umweltschutz antworten: "Herzlichen Dank
für Ihr Schreiben. Es ist tatsächlich so, dass der heutige
Ausstoss der Zementfabrik eine Belastung für den Kurort Brunnen
darstellt. Wir werden deshalb unsere gesamte Anlage auf den neusten
technischen Stand bringen. Ich versichere Ihnen, dass ich mich
dafür persönlich einsetzen werde."
Warum läuft die Sache nicht so? Ist es nicht paradox, in der
Lokalzeitung vom 110jährigen Jubiläum der Zementfabrik zu
berichten und dabei die Schattenseiten dieser Fabrik mit keinem Wort
zu erwähnen? Warum interviewte man nicht Anwohner, die unter den
Immissionen seit Jahren (Jahrzehnten!) leiden?
Warum wird in der Presse nicht über solche Probleme geschrieben?
Weil man mit dem Strom schwimmen muss und nichts sagen darf? Weil man
dann gewisse Kunden verlieren würde? Grundsatz muss doch einzig
und allein der sein, dass man die Wahrheit sagt, koste es, was es
wolle.
Wer die Wahrheit sagt, schafft sich vielleicht Feinde. Aber wer
für eine gute Sache kämpft, sollte das ruhig in Kauf
nehmen.
Umweltschutz und Gewerbe
Jeder moderne Unternehmer weiss, dass ein Überleben
langfristig nur dann garantiert ist, wenn er den Umweltschutz aktiv
in seinem Betrieb einbezieht. Denn nicht in der auf dem Stand von
1920 stehenden Fabrik, die die Luft verpestet, lassen sich in Zukunft
Märkte erobern, sondern nur mit modernsten, umweltfreundlichen
High-Tech-Fabriken.
Die eidgenössische
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Am 1. März 1994 hätten in der ganzen Schweiz
übermässige Luftschadstoffbelastungen beseitigt sein
sollen. So wollte es die vom Bundesrat Mitte Dezember 1985 erlassene
und am 1. März 1986 in Kraft gesetzte Luftreinhalte-Verordnung
(LRV). Die Fakten zeigen leider, dass dieses Ziel der schweizerischen
Umweltpolitik noch längst nicht erreicht ist.
Sofortmassnahmen
Eine ehrliche Politik der Luftreinhaltung kann nicht darin
bestehen, die Termine für die Zielerreichung ins nächste
Jahrzehnt zu verschieben, sondern erfordert, dass Sofortmassnahmen
ergriffen werden.
Der Kanton Schwyz kann den ersten Schritt tun, indem er das
Verbrennen von Abfällen aus Wald, Garten und Landwirtschaft - so
wie es die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung vorsieht -
durchsetzt und sich nicht länger auf eine kantonale Regelung
(§ 20 der Luftreinhalte-Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz)
abstützt. Denn in 99% der Fälle ist es eben nicht so, dass
trockene Abfälle unter hoher Temperatur (d.h. mit wenig Qualm)
verbrannt werden. Meistens schwelt Grünzeug (z.B. nasse
Äste) während Stunden und setzt ganze Flächen unter
eine Rauchglocke.
Die schönen Sprüche von "dezentral kompostieren" und
"verbrennen unter Vorbehalt", die vom Amt für Umweltschutz des
Kantons Schwyz kommen, verfolgen nur ein Ziel: dass man weiter seine
Hände in den Schoss legen kann. Die lasche kantonale Auslegung
der Luftreinhalte-Verordnung soll für ein langes, bequemes
Beamtendasein sorgen und den verantwortlichen Politikern die
Wählerstimmen der Ewiggestrigen sichern...
Grünabfälle als Herausforderung
Eine derartige "Umweltpolitik" mit doppeltem Boden darf im Kanton
Schwyz aber nicht länger toleriert werden. Ein Verbot betr. dem
Verbrennen von Abfällen aus Garten, Landwirtschaft und Forst
muss und kann durchgesetzt werden. Gleichzeitig müssen aber auch
Möglichkeiten der umweltfreundlichen Entsorgung genannter
Abfälle im Kanton Schwyz geschaffen werden.
Das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz soll in Zusammenarbeit mit den Gemeinden endlich ein perfektes Entsorgungskonzept für Abfälle aus Garten, Feld und Forst erarbeiten und anschliessend durchsetzen. Ferner sollen die Gemeinden dafür sorgen, dass unverbesserlichen Luftverschmutzern das Handwerk gelegt wird.
|
Sofortmassnahmen gefordert (aus
dem Jahre 1994) Die bundesrätliche
Luftreinhalte-Verordnung besagt: Weiter heisst es im 8. Abschnitt
unter "Abfallverbrennung im Freien" In der kantonalen
Vollzugsverordnung heisst es dann: |
E-Mail an: Mythen-Post