(vo) An warmen Sommernächten, wo die Leute
vorwiegend bei geöffneten Fenstern schlafen, werden sie
besonders wahrgenommen: laute Stalllüfter, Heugebläse
usw.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Lärmimmissionen
dieser Art den Schlaf stören. Vielen Menschen ist das nicht
bewusst und die gesundheitlichen Folgen werden erst nach einiger Zeit
erkannt: Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität
usw.
Schlafen bei offenen Fenstern oft nicht
möglich
Da und dort sind Stall- und Heulüfter, Industrieanlagen usw.
in Betrieb, die das Schlafen bei offenen Fenstern
verunmöglichen. Sind die entsprechenden Lärmvorschriften zu
grosszügig formuliert oder werden sie von den Behörden zu
wenig auf die Einhaltung überwacht?
Richard Furrer vom Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz
hält bezüglich Lärmimmissionen folgendes fest:
"Lärmquellen wie Ventilatoren, Heulüfter,
Industriemaschinen usw. werden bezüglich den
Belastungsgrenzwerten nach Anhang 6 'Belastungsgrenzwerte für
Industrie- und Gewerbelärm' der Lärmschutzverordnung (LSV)
beurteilt. Dabei kommt der durch die LSV vorgegebene
Beurteilungspegel getrennt für Tag (7.00 bis 19.00 Uhr) und
Nacht (19.00 bis 7.00 Uhr) zur Anwendung. Der Belastungswert richtet
sich nach der Empfindlichkeitsstufe, die dem Immissionsort zugeteilt
wurde."
Lärmimmissionen sind technisch
lösbar
Oft wird heutzutage bei Ställen der Fehler gemacht, dass
Lüftungsventilatoren mit zu geringem Durchmesser eingebaut
werden. Lüftungsfachmann René Schibig (Spenglerei Annen +
Schibig, Ibach) sieht das Problem wie folgt: "Leistungsschwache
Gebläse mit kleinem Durchmesser müssen immer am Limit
laufen und erzeugen entsprechend hohe Lärmimmissionen. Für
Abhilfe kann in vielen Fällen ein grösser dimensioniertes,
geräuscharmes Gebläse sorgen, dessen Leistung nicht voll
ausgeschöpft werden muss."
Lärmimmissionen sind technisch lösbar. Die Sanierung
von bestehenden Lärmquellen muss nur noch in die Hand genommen
werden.
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