(si) Bei der Volksabstimmung vom 7. Juni 1998
über die Genschutz-Initiative verzichtete die Schweizer
Bischofskonferenz auf eine Parole. Sie könne die Initiative
nicht zur Annahme empfehlen, so Amédée Grab. Der
Grundsatz "der Würde und der Unverletzlichkeit der Lebewesen"
sei zu absolut. Aus christlicher-ethischer Sicht komme ein derart
weitgehender Schutz nur den Menschen zu. Eine Neinparole oder
Stimmfreigabe wurde aber auch nicht beschlossen.
Würde und Unverletzlichkeit ausschliesslich dem Menschen, nicht
der gesamten Schöpfung, zukommen zu lassen, ist eine einseitige
Betrachtungsweise. Alles höhere Leben hat sich aus niedereren
Formen heraus entwickelt. Es ist entscheidend, dass der Mensch
gegenüber seinen Mitgeschöpfen und der Natur Verantwortung
trägt.
Aus echt christlich-ethischer Sicht hätte die Schweizer
Bischofskonferenz ein Ja zur Genschutz-Initiative beschliessen
müssen.
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