(lc) Ausländische Nahrungsmittel werden bei uns verkauft, bei denen man auf Pestizidanteile stösst, die nach Schweizer Recht nicht zulässig sind. - Salat darf einen zehnmal so hohen Nitrat-Wert aufweisen wie Trockenfleisch, obwohl mehr Salat gegessen wird. - Käfighaltung von Hühnern ist bei uns verboten, der Import von KZ-Eiern jedoch erlaubt.
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