(vo) Am 31.5.02 richtete die Mythen-Post eine
Anfrage an die Stiftung für Konsumentenschutz, Bern, mit
folgendem Wortlaut:
"Apotheker Albert Kälin, Einsiedeln, verkauft
Bärlauchfrischblattkapseln 'Dr. Pandalis' (in Zusammenhang mit
Schwermetallausleitung). Auf dem Deckel jedes Fläschchens steht,
dass der Käufer gegen Einsendung von 12 leeren Fläschchen 1
gratis bekäme.
Das stehe tatsächlich auf der Verpackung 'und müsste
eigentlich so ein', meint Kälin. Nur gelte das in der Schweiz
nicht. Ist eine solche Handhabung zulässig oder hätten die
Kunden ein Anrecht auf das in Aussicht gestellte 13.
Gratis-Fläschchen?"
Antwort der SKS
Am 6. Juni 2002 schreibt Frau Oriana Zwygart von der Stiftung
für Konsumentenschutz:
"Sehr geehrter Herr Beeler
Wir sind der Meinung, wenn die Fläschchen so angeschrieben sind,
dies eigentlich auch für die Schweiz gelten sollte. Sonst
müssten sie eine andere Verpackung haben. Wir bitten Sie, sich
bei der folgenden Adresse zu erkundigen: Schweizerischer
Drogisten-Verband (SDV), Nidaugasse 15, 2500 Biel 3, Tel. 032 328 50
30.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und
grüssen Sie freundlich.
Stiftung für Konsumentenschutz, Oriana Zwygart,
Beraterin"
Am 7.6.02 richtet sich die Mythen-Post an den Drogistenverband mit der Frage, wie der Kunde sein Recht geltend machen könne. Bis zum Redaktionsschluss (14.6.02) haben wir noch keine Nachricht erhalten.
E-Mail an: Mythen-Post