Jeder Mensch hat Anspruch auf eine
Privatsphäre, und dazu gehört auch, dass der Staat und
Private nicht jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse und
Verhaltensweisen seiner Bürger Zugriff haben. Die Diskretion ist
ein wesentlicher Standortvorteil für den Finanzplatz Schweiz. So
wie die Ärzte und Anwälte ihren Klienten gegenüber zur
Diskretion verpflichtet sind, müssen es auch die Banken,
Versicherungen und die Post sein. Dies ist der Zweck des
Bankkundengeheimnisses. Und schliesslich sollte nicht vergessen
werden, unter welchen Umständen das Bankgeheimnis entstand. Das
Bankgeheimnis diente in Kriegszeiten vielen politisch und anders
Verfolgten zum Schutz vor Übergriffen ausländischer
Staaten. Die Gefahr eines Missbrauchs öffentlich einsehbarer
Konten ist sehr gross, lässt sich doch allein aus dem
Zahlungsverkehr einiges über die Persönlichkeiten, denen
die Konten gehören, ableiten und ausnützen. Auch die
Verbrecher sind daran interessiert, herauszufinden, wer über
Vermögen verfügt, wollen sie Erpressungen oder andere
Verbrechen planen. Basis eines geregelten Zusammenlebens in einem
Staat kann nicht ein generelles Misstrauen gegen all jene sein, die
in der Schweiz über ein Bankkonto verfügen. Wer kriminelles
Geld verstecken oder Steuern hinterziehen will, könnte dies auch
in seiner Wohnung tun. Und hier verlangt auch niemand freien Zutritt
in die Wohnungen. Mit gleichem Recht könnte man die Offenlegung
aller Beträge, die einzelne Bürger vom Staate beziehen,
verlangen, da auch hier die Gefahr eines Missbrauchs besteht.
Hans Kaufmann, Nationalrat
E-Mail an: Mythen-Post