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Von den Tierschutzbehörden geduldete gewerbsmässige Tierquälerei in der Schweinezucht "Waldhof", Steinerberg. (Betrieb der Molkerei/Biokäserei Alphons Vogel, Steinerberg.) |
Zur Erinnerung: Art. 2 des Tierschutzgesetzes
verlangt: "Tiere sind so zu behandeln, dass ihren
Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck
zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen."
Die meisten Schweine im Kanton Schwyz merken leider bis heute
nicht viel oder gar nichts von einem Tierschutzgesetz. Was
können Sie persönlich dagegen tun? Essen Sie wenig oder
gar kein Schweinefleisch! (Übrigens ist Schweinefleisch auch
nicht speziell gesund für Ihre Gelenke, sowieso nicht, wenn das
Fleisch zusätzlich noch mit Antibiotika-Rückständen
angereichert ist.)
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