Verein gegen Tierfabriken VgT
Im Buehl 2
9546 Tuttwil
Tuttwil, den 29. Juni 2001
Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger,
mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Zensur eines
Tierschutz-Werbespots im Schweizer Fernsehen als rechtmässig
erklärt. Das hat dazu geführt, dass die Schweiz nun vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen
Menschenrechtsverletzung verurteilt wurde.
In einem Brief an ein VgT-Mitglied haben Sie behauptet, die Zensur
der VgT-Nachrichten durch die Ihnen unterstellte Schweizerische Post
sei rechtmässig. Vor Gericht erhielten wir dann Recht und die
Postzensur wurde als rechtswidrig festgestellt.
Im erwähnten Brief an das VgT-Mitglied haben Sie noch
heuchlerisch beigefügt: "Zensur ist mir ein Greuel."
Kennen Sie den Unterschied zwischen Rückgrat und
Wirbelsäule? Eine Wirbelsäule hat jeder.
Aber natürlich: als Politiker muss man eine harte Haut haben, so
hart, dass kein Rückgrat mehr nötig ist.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz
VgT
E-Mail an: Mythen-Post