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Das Schwyzer Rathaus beherbergt das Bezirksgericht Schwyz. |
(vo) Gegen das Kontumaz-Urteil "20 Tage
Gefängnis und Fr. 3'000.--" des Bezirksgerichts Schwyz (siehe
Heft 4/03) legte Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler am 15. Juli 2003
fristgerecht beim Kantonsgericht Schwyz Berufung ein.
Traurig: Die Mehrheit des Schwyzer Gewerbes verweigert in diesem
historischen Kampf der Mythen-Post die Solidarität.
Baugeschäfte, Isolationsfirmen, Zimmerleute, Architekten etc.
wollen weiter an der Verarbeitung von
Isolations-Sondermüllaltlasten mitverdienen. Parallel dazu wird
die Mythen-Post ohne wahre Begründung, dafür aber umso
härter, mit Inserate-Boykott belegt.
Da Unabhängigkeit, Charakter und Rückgrat im Kanton Schwyz
selten geworden sind und stattdessen billiges Mitläufertum
Trumpf ist, ist die Mythen-Post
dringend auf
(auswärtige) Inserate, Sponsoren- und Abo-Beiträge
angewiesen. Bitte unterstützen Sie
uns (EZ in diesem Heft)!
E-Mail an: Mythen-Post