(vo) In Heft 4/03 wurde darüber berichtet,
dass Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler vom Bezirksgericht Schwyz
wegen Warnung vor allergieauslösenden Waschmitteln und Kritik an
potentiell gesundheitsschädlichen Glas- und
Steinwolle-Isolationsmaterialien zu 20 Tagen Gefängnis und Fr.
3'000.-- Busse verurteilt wurde. Für das Kontumaz-Urteil
(Abwesenheitsurteil) vom 12. Februar 2003 verantwortlich sind
Vize-Gerichtspräsident lic. jur. Peter Linggi sowie die Richter
Amstutz, Muff und Trütsch. Strafkläger waren die
Oeko-Waschmittelfirma Held (Steffisburg), die Steinwolleherstellerin
Flumroc (Flums), der Glaswolleproduzent Isover SA (Lucens) sowie die
Sager AG (Dürrenäsch).
Am 24. Juni 2003 wurde das 24seitige Urteil den Parteien zugestellt.
Aus Platzgründen veröffentlicht die Mythen-Post daraus
lediglich die wichtigsten Passagen (in zwei Teilen).

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"Die Meinungs- und Pressefreiheit in der Schweiz ist gewährleistet." |
Held
Die Firma Held wirft der Mythen-Post vor, sie "preise das
Waschmittel OMO Sensitive in unzulänglicher Weise zum Kauf
an." Wenn die Mythen-Post ein unparfümiertes, gut
verträgliches Waschmittel anstelle eines
allergieauslösenden parfümierten anpreist, so hat dies mit
"unlauterem Wettbewerb" rein gar nichts zu tun, sondern mit
Verantwortung!

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S. 3: Der Held-Anwalt macht zusätzlich noch über Fr. 3'000.- für seine Bemühungen geltend! |
Bezirksamt Schwyz forderte gar
28 Tage Gefängnis und Fr. 4'000.--
Busse!
Löste die Bekanntgabe des Strafmasses
des Bezirksgerichts Schwyz bei vielen Leuten bereits einiges
Kopfschütteln aus, so staunt man erst recht über den
Strafantrag des Bezirksamtes Schwyz, der für die journalistische
Kritik gar 28 Tage Gefängnis und Fr. 4'000.-- Busse
forderte!

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S. 4: Der Strafantrag des Bezirksamtes Schwyz. |
Erwägungen
Auf den S. 5 und S. 6 begründet das
Gericht u.a. die Form des Kontumaz-Urteils. In der zweiten
Hälfte auf S. 6. wird darauf hingewiesen, dass das UWG mit der
Revision im Jahre 1986 bewusst auf Dritte ausgedehnt worden sei,
welche nicht in einem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis zu
einem Rechtssubjekt stehen, das Ansprüche aus dem UWG geltend
macht. Das UWG sei auch auf Medienberichterstattung
anwendbar.
Ein Journalist begeht in
der Schweiz auch "unlauteren Wettbewerb", wenn er die Produzenten
nicht einmal namentlich nennt!
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Die Kritik an Glas- und Steinwolle-Produkten war bewusst allgemein formuliert und bezog sich nicht auf bestimmte Hersteller. Aber das soll bereits schon strafbar sein! |
Folgt man dieser Logik, könnten Tabakfirmen
z.B. gegen die Lungenliga klagen, weil diese vor der Gefahr des
Rauchens warnt ("Unlauterer Wettbewerb") und dadurch die Umsätze
der Zigarettenhersteller gefährdet werden!
Interessant ist auch der folgende Hinweis auf Seite 8 (Anmerkung: Mit
"die drei Firmen" sind Isover, Flumroc und Sager gemeint):

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Obige drei KMF-Hersteller beherrschen in der Schweiz praktisch den (KMF-) Isolationsmarkt und diese MONOPOLSTELLUNG muss nach Ansicht des Bezirksgerichts Schwyz unbedingt geschützt werden! |
Auf S. 9 des Urteils befasst sich das Gericht mit dem Begriff "unlautere Wettbewerbshandlungen" und auf S. 10 mit Held.
Falsche Anschuldigung durch das
Bezirksgericht Schwyz
Die Mythen-Post hat nie behauptet, die Firma Held
würde nitro- oder polyzyklische Moschusverbindungen einsetzen.
Jedermann kann das wörtlich nachprüfen. Was wir kritisiert
haben, ist die unnötige Zwangsparfümierung der Produkte mit
"normalen" Duftstoffen. In dieser Kritik eine "Straftat" sehen zu
wollen, ist absurd! Wer hingegen parfümierte
allergieauslösende Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel speziell
für Allergiker und Hautkranke anpreist, der begeht
tatsächlich unlauteren Wettbewerb und Körperverletzung! Da
nützen auch Oeko-Geschwafel und Sonnenkollektoren auf dem
Oeko-Waschmittel-Fabrikdach nichts. Gerade in diesem entscheidenden
Punkt aber schlafen sowohl das Bezirksamt Schwyz wie das
Bezirksgericht Schwyz! Schuld ist nach dieser grossartigen Justiz
nämlich nicht, wer unnötig potentiell
allergieauslösende Produkte herstellt, sondern, wer dies
kritisiert!

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S. 12: Jeder vernünftige Leser erkennt, dass es im obigen Text gar nicht um nitro- oder polyzyklische Moschusduftstoffe geht. In reinster Willkür wird dann aber vom Bezirksgericht Schwyz behauptet (frei erfunden!), es würden "insbesondere nitro- und polyzyklische Moschus-Verbindungen" verwendet. |

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S. 13: Umwerfend auch folgende Justiz-Logik: Wer das einzige nicht allergieauslösende Waschmittel OMO Sensitive empfiehlt, macht sich strafbar!!! |
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Das Problem |
Juristischer Schutz von
Isolations-Sondermüllproduzenten
Glas- und Steinwolle sind nichts anderes
als potentiell gesundheitsschädigender Sondermüll. Hier
irgend etwas beschönigen zu wollen, ist völlig fehl am
Platz.
Das Bezirksgericht Schwyz verfällt dem Grundirrtum, bei KMFs
würde es sich um nützliche, unproblematische Produkte
handeln, was in Tat und Wahrheit überhaupt nicht zutrifft!! Der
Mythen-Post werden folgende Zitate als "unlauterer Wettbewerb"
ausgelegt:
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S. 15: Die Vorwürfe. - Was ist mit der garantierten Meinungs- und Pressefreiheit? |
Isover bezeichnet sich selbst als
"Ökologie-Pionier". Der Mensch und die Natur stünden im
Mittelpunkt.
Was soll das Herstellen von Glaswolle-Sondermüll-Altlasten mit
Ökologie zu tun haben? Ist das Allergien auslösende,
ausgasende Phenolformaldehyd, mit dem KMFs gebunden sind, speziell
umwelt- oder hautfreundlich? Oder die juckenden
Glaswolle-Partikel?

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"Glas- und Steinwolle sind völlig ungefährlich!" |
SUVA-Arzt Dr. med. Marcel Jost bestätigt
(Schreiben vom 6.6.2002): "Künstliche Mineralfasern
können auch zu echten allergischen Kontaktekzemen und dem Bild
der Kontakturtikaria (nesselfieberähnliche Erscheinungen der
Haut) führen. Die genannten Expositionen gegenüber
Glasfasern resp. künstlichen Mineralfasern können nicht nur
Hauterkrankungen verursachen, sondern auch vorbestehende
Hauterkrankungen, beispielsweise eine atopische Dermatitis, erheblich
verschlimmern ."
Isover wirbt auf seiner Homepage mit Küken auf Glaswolle!!
(Dokumentiert in Mythen-Post 4/03)
Zu Punkt 2: Hier möge man erklären, was an diesem Satz
angeblich falsch sein soll.
Die Firma Thermofloc hat eine interessante
Dämmstoffvergleich-Tabelle im Internet veröffentlicht, aus
der hervorgeht, dass der Herstellungsaufwand bei einer
Zellulosedämmung dem Faktor 5, der von Steinwolle dem Faktor 600
resp. Glaswolle 550 entspricht, d.h. der Energieverbrauch das 110-
oder gar 120fache ausmacht! Selbst wenn es der Faktor 10 wäre,
wäre es schon zuviel! Liest man dann die PR-Texte der Firma
Flumroc, strotzen diese aber nur so von Worten wie Ökologie,
Umwelt etc.
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Thermofloc-Dämmstoff-Tabelle. |
Zum unsinnigen Energieaufwand bei der
KMF-Herstellung kommen die gesundheitlichen Nebenwirkungen hinzu:
Juckreiz, Asthma, Ekzeme, Allergien etc.
Und noch eine Bemerkung zum Stichwort Betrug: Dipl.-Ing. Paul
Bossert, Schweizer Pionier der modernen Dämmtechnik, befasst
sich seit 1964 mit dem Thema Wärmedämmung und hat
herausgefunden, dass mit Mineralwolle an der Aussenfassade gar keine
Energie eingespart wird!! Paul Bossert spricht offiziell von BETRUG.
Bosserts empirische Untersuchungen werden übrigens durch den
bekannten deutschen Experimentalphysiker Prof. Dr.-Ing. habil. P.M.
Weinspach bestätigt.
Glas- und Steinwolle sind nicht sorptionsfähig. Im Brandfall
entweichen giftige Gase. Für die Verarbeitung von KMFs werden
Mundschutz, Augenschutz, Overall, Handschuhe, Stiefel etc. empfohlen.
Alles klar? Dass diese Produkte trotz all ihren negativen
Eigenschaften nach wir vor die Marktführerschaft inne haben, ist
schon mehr als erstaunlich. Kann das alles mit rechten Dingen
zugehen?
Im Internet findet man in der Suchmaschine google.ch lange Listen,
wenn man die Begriffe Bankenmafia, Fleischmafia, Ärztemafia etc.
eingibt. Das deutsche Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL z.B. verwendet
in einem Beitrag den Begriff "Pharmamafia". Ich habe nicht
gehört, dass irgendwer deshalb wegen "unlauterem Wettbewerb"
eingeklagt oder gar verurteilt worden wäre. Und wieso sollte man
gerade den Begriff "Glas- und Steinwollemafia" nicht verwenden
dürfen? Peter Gwerder, Transporte, Muotathal, fährt
für die Firma Isover. Er inseriert nicht mehr in der
Mythen-Post. Wie auch das Gipsergeschäft Mario Bianchi, die
Biberbau AG, Zimmerei Nietlisbach, Holzbau Lüönd, Annen
Holzbau AG, Holzbau R. Betschart AG uva. Ob da wohl irgend ein
Zusammenhang besteht? Durch die Boykotte der mit der KMF-Lobby
liierten Firmen ist der Mythen-Post in den vergangenen 5 Jahren ein
Umsatzschaden von weit über Fr. 100'000 entstanden. Alles
klar?!
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Reaktionen auf das
Urteil Urteil im KMF-Prozess Urteil Recht des Mächtigeren Staat schützt KMF-Lobby |
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