(vo) Die Rückstände von Rauschgiften, Heilmitteln und Giftstoffen lassen sich in Körperflüssigkeiten wie Urin oder Blut nachweisen, allerdings nur wenige Tage nach der letzten Applikation. Amphetamine (=stimulierende Kreislaufmittel), Kokain, Heroin und Methadon werden innert 2 bis 4 Tagen vollständig aus dem Organismus eliminiert. Lediglich Substanzen mit langer Eliminationshalbwertszeit können noch 3 bis 6 Wochen später nachgewiesen werden. Dazu gehören Beruhigungsmittel wie "Valium", lang wirksame Schlafmittel und Haschisch, allerdings nur bei chronischem übermässigen Gebrauch.
Haar als Untersuchungsmaterial
Das Kopfhaar andererseits, das einen Bestand von mindestens
einigen Wochen, im Grenzfall von mehreren Jahren hat, wirkt als
Langzeitspeicher. Anorganische wie organische Wirkstoffe gelangen mit
dem Blut zur Haarwurzel, werden dort eingebaut und bleiben im Haar,
bis es abgeschnitten wird oder ausfällt. Die Analyse von Haaren
auf Fremdstoffe macht es sogar möglich, eine langfristige
"Drogenkarriere" zeitlich zu rekonstruieren, wenn das Haar
abschnittweise analysiert wird. Man weiss ja, dass die
durchschnittliche Wachstumsgeschwindigkeit des Kopfhaares 10 mm pro
Monat beträgt.
Aus der Fachliteratur geht hervor, dass Amphetamine, Barbiturate
(=Schlaf- oder Beruhigungsmittel), Benzodiazepine, Canabinoide,
Kokain, sowie Opiate Codein, Morphin (=Schmerzlinderungsmittel) und
Heroin (=sehr starkes, süchtig machendes Rauschmittel) im Haar
nachgewiesen werden können. Dazu kommen die im Tabak enthaltene
legale Droge Nikotin sowie zahlreiche ärztlich verordnete
Wirkstoffe. Auf solche Untersuchungen hat sich das Institut für
Rechtsmedizin der Universität Giessen in Deutschland
spezialisiert. Dort wurden neuartige Aufarbeitungsverfahren
entwickelt, dank denen auch hydrolyseempfindliche Stoffe (Hydrolyse =
Spaltung chemische Verbindungen durch Wasser) sicher erfasst werden
können. Häufig werden aggressive, saure oder alkalische
Hydrolysemethoden eingesetzt, um die Haarstruktur zu zerstören
und die Wirkstoffe oder ihre Stoffwechselprodukte zur Analyse
freizusetzen. Dabei werden häufig auch die nachzuweisenden
Stoffe selbst hydrolysiert. Bewährt hat sich das feine
Pulverisieren von Haarproben, nachdem man sie in flüssigem
Stickstoff abgekühlt und versprödet hat. Die anschliessende
Extraktion (=Herauslösung einzelner Bestandteile aus einem
flüssigen oder festen Stoffgemisch mit einem geeigneten
Lösungsmittel) kann dann in neutralen Reagenzien oder mit Hilfe
von Enzymen erfolgen.
|
Kriminalfälle und
Versicherungsbetrug |
E-Mail an: Mythen-Post