Original-Text zu finden unter: http://www.parlament.ch/ab/data/d/n/4604/18116/d%5Fn%5F4604%5F18116%5F18409.htm
Nationalrat - Herbstsession 2000 - Vierte Sitzung - 25.09.00-14h30
Ruth Gonseth: Ich spreche zu meinem
Eventualantrag und gleichzeitig auch für die grüne Fraktion
zu diesem Artikel.
In meiner Arbeit als Hautärztin bin ich immer wieder mit
Allergien infolge von Innenraumbelastung konfrontiert. Deshalb
ist es für mich sehr wichtig, dass wir
heute eine genügende Regelung für die Prävention
schaffen. Ein "krankes" Haus - das wissen
wir - kann auch seine Bewohner krank
machen. Dafür sind nicht nur die Milben, die Tiere, die im
Haus sind, verantwortlich, sondern eben auch
sehr viele Baustoffe, sehr viele Stoffe, die beim Hobby bzw.
im Haushalt gebraucht werden. Die
Symptome dieses so genannten
Sick-Building-Syndroms sind Kopfschmerzen, Reizung von
Schleimhäuten wie Augenbrennen
oder Dauerschnupfen, es sind Atembeschwerden,
Asthma, allergische Hautreaktionen, verminderte
Leistungsfähigkeit usw. Die
auffällige Zunahme von Beschwerden, vor allem auch die enorme
Zunahme von Allergien in den letzten zwanzig Jahren,
haben auf die Problematik der Innenraumbelastung mit
Schadstoffen aufmerksam gemacht. Umweltmediziner sind der
Meinung, dass das Übermass an Umweltchemikalien
und an Zusatzstoffen in der Nahrung eine dauernde Belastung
und Überforderung für das
menschliche Abwehrsystem darstellt. Diese Dauerbelastung könnte
auch erklären, warum Allergien - nicht
nur auf Chemikalien, sondern auch auf natürliche Lebensmittel -
ständig zunehmen.
Während heute Chemikalien mit Gift erzeugender oder Krebs
erzeugender Wirkung recht gut untersucht sind, weiss man
über die reiz- und
allergieauslösende Wirkung von vielen Stoffen im Wohnbereich
noch sehr wenig. Paradebeispiel für Wohngifte
waren für lange Zeit das Formaldehyd und
Lösungsmittel, welche in Farben, Lacken, Klebstoffen usw.
verwendet werden. Erfreulicherweise werden heute aufgrund dieser
Erkenntnisse immer mehr Farben und Lacke ohne Lösungsmittel
hergestellt. Doch leider kommen anstelle
der Lösungsmittel nun andere allergisierende Substanzen zum
Einsatz.
Als Beispiel erwähne ich das stark allergisierende
Kathon, welches als Allergen in Kosmetika unter Hautärzten
sehr gut bekannt ist. Nun wird dieses Kathon
neuerdings als Mittel gegen Pilze und Bakterien in
wasserlöslichen Farben, aber auch in
Verputzen und Klebstoffen verwendet. Damit wird es
zur neuen Ekzemursache in Innenräumen. Aber wie soll man
diese Ursache erkennen, wie soll sich ein
Kathon-Allergiker schützen, wenn Kathon auf diesen Produkten
nicht deklariert werden muss? Wie soll ich in
meinem Beruf als Hautärztin die Patienten beraten können,
wenn wir wegen des Produktionsgeheimnisses
keine Informationen erhalten, wenn keine Deklarationspflichten
bestehen?
Ein weiteres Beispiel ist die enorme Zunahme von
Duftstoffallergien. Duftstoffe sind in den letzten Jahren zur
zweitwichtigsten Ursache von
Kontaktekzemen geworden. Ausser in den Kosmetika, in denen sie
leider immer noch nicht deklariert werden
müssen, spielen sie in den Innenräumen eine
wichtige Rolle, da sie ja flüchtig sind und auch in vielen
Haushaltprodukten - Sprays, Farben - verwendet
werden.
AB 2000 N 980 / BO 2000 N 980
Wegen der Zunahme solcher Allergien haben beispielsweise die
Behörden der Stadt Halifax in Kanada den Gebrauch
von starken Parfums in
öffentlichen Gebäuden verboten. Dies sind nur zwei von
sehr vielen Beispielen, weshalb ich Sie bitten möchte, dem
Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der
Minderheit zuzustimmen.
Wenn Sie bedenken, dass heute mehr als 40 000 verschiedene Baustoffe
verwendet und in Innenräumen Tausende von
chemischen Substanzen nachgewiesen werden, so werden
sie schnell nachvollziehen können, dass man sehr viel
Spezialwissen braucht, um daraus die
gesundheitsgefährdenden Substanzen zu eruieren und Wege zu
finden, sie zu vermeiden. Wir Ärztinnen
und Ärzte sind keine Spezialistinnen und Spezialisten, die das
können, wir sind keine Chemikerinnen und
Chemiker, keine Baufachleute und schon gar keine Detektivinnen und
Detektive, die die Möglichkeit haben, bei den
Patienten zu Hause nachzuforschen.
Deshalb können sehr viele Fälle von
Sick-Building-Syndrom nicht aufgeklärt werden. Die
Patienten kommen weiter mit ihren
Atembeschwerden, Gesichtsekzemen und
Schleimhautreizungen in die Sprechstunde oder wandern von einer
Praxis zur andern, ohne dass ihnen geholfen
wird. Am Schluss landen sie dann oft bei Scharlatanen, oder sie
werden einfach als psychisch krank
abgestempelt. Das ist äusserst unbefriedigend.
Die rasante Zunahme von Allergien auf schon heute 15 Prozent
belastet unser Gesundheitswesen mit schätzungsweise
einer Milliarde Franken und
treibt auch die Krankenkassenprämien in die Höhe. Ich bin
deshalb sehr gespannt, wie die vielen
Kassenvertreter unter Ihnen heute abstimmen werden.
Es geht bei diesem Artikel um Prävention und wirklich
nicht um die Schikanierung von irgendwelchen
Chemikalien- oder Bauprodukteherstellern. Es geht darum, endlich eine
Lücke zu schliessen, gutes
fachübergreifendes Fachwissen zu erarbeiten und präventive
Massnahmen zu ergreifen damit künftig
Ursachen von Krankheiten, Allergien usw.
eliminiert werden können. Auch die Kantone haben diesen
Artikel unterstützt, damit dieses
Fachwissen, das es jetzt gibt nicht verloren geht. Im Vergleich etwa
zu Deutschland, wo es beispielsweise allein im
Bundesland Hessen acht ärztlich geleitete
umweltmedizinische Beratungsstellen gibt, finden bei uns Betroffene
kaum Anlaufstellen. Sie werden oft
schulterzuckend von Amt zu Amt von Stelle zu Stelle geschickt.
Sie haben alle den Brief der Fachorganisationen erhalten. Das sind
Fachleute, die sich seit Jahren mit dieser Problematik
befassen, beispielsweise das Institut für
Sozial- und Präventivmedizin in Basel oder die Ärztinnen
und Ärzte für Umweltschutz, welche
diesen Wohngiftartikel fordern, weil sie die Problematik aus ihren
Praxen kennen und nicht einfach nur immer
Medikamente verschreiben, sondern
Ursachenbekämpfung betreiben wollen.
Wir brauchen diese rechtlichen Grundlagen, damit die Bevölkerung
geschützt werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat und der Minderheit zuzustimmen.
Falls die Minderheit unterliegt, bitte ich Sie, meinen
Eventualantrag zu unterstützen.
Ich schlage Ihnen vor, in Artikel 20 Absatz 2 die Kompetenz des
Bundesrates, Grenzwerte für Schadstoffe in der
Innenraumluft festzulegen, zu streichen. Es ist ja
diese Kompetenz welche die Gegner dieses Artikels am meisten
stört und die wahrscheinlich auch
schwierig zu vollziehen wäre.
Ich möchte Sie also noch einmal bitten, im Sinn einer sinnvollen
Prävention zu ermöglichen, dass durch Deklaration der
Stoffe, die eben diese Allergien auslösen
Prävention gemacht werden kann. Für diese
Deklarationsvorschriften genügt der neue
Artikel 29a nicht. Damit ist es nicht möglich,
diese Deklaration zu machen. Deshalb brauchen wir zumindest
meinen Kompromissvorschlag.
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