"Zur Gruppe der künstlichen Mineralfasern
(KMF) gehören Steinfasern, Glasfasern, Keramikfasern und
Schlackefasern. Die Rohstoffe der KMF werden
geschmolzen und in Schleuder- oder Blasverfahren durch dünne
Düsen gepreßt. Die unzähligen, kleinen
Fasern werden mit Bindemitteln (z.B.
Phenol-Formaldehydharzen) vermischt, so daß beim Verarbeiten zu
Dämmmatten der Faserbruch verhindert und
durch das Zusammenkleben ein Auseinanderfallen der Platten
unterbunden wird. Bei den fertigen Dämmmatten beträgt der
Anteil an Mineralfasern ca. 90 %, während der Rest aus
Kunstharzbindemitteln und aliphatischen Mineralölen besteht.
Nachdem feststand, daß die krebserzeugende Wirkung von Asbest
auf die langgestreckte Partikelgestalt (Faser)
zurückzuführen ist, gerieten auch
andere faserförmige Materialien in Verdacht. KMF bestimmter
Geometrie (Durchmesser < 1µm) wurden daher 1980 in der
MAK-Liste in Gruppe IIIB (begründeter
Verdacht auf krebserzeugendes Potential) eingestuft.
1994 hat der Ausschuß für Gefahrstoffe eine Empfehlung
für die offizielle Einstufung im Gefahrstoffrecht unterbreitet.
Danach soll für alle KMF eine Bewertung
auf der Grundlage eines Kanzerogenitätsindex - abgeleitet aus
der chemischen Zusammensetzung - vorgenommen
werden. Die Abstufungen reichen von Kategorie 2 (KI
< 30; krebserzeugend im Tierversuch) über Kategorie 3
(krebsverdächtig; KI 30 bis 40) bis zu
'keine Einstufung' (KI > 40).
Der Kanzerogenitätsindex ist allerdings nicht unumstritten.
Kritiker wenden ein, daß er nicht die Biolöslichkeit
selbst, sondern - indirekt über
die chemische Zusammensetzung - lediglich als
deren Indikator das kanzerogene Potential der jeweiligen Faser
beschreibt.
Die Mineralwolle-Industrie hat wiederholt ihren Standpunkt
bekräftigt, daß KMF nicht krebserzeugend seien ('Keine
Gefahr für den Menschen').
Alle von den Herstellern vorgenommenen Einstufungen stellen aber
keinen 'Freispruch' der KMF dar, da auch eine Einstufung als
nicht krebserzeugend nach derzeitiger
Rechtslage eine Selbsteinstufung eines Gefahrstoffes darstellt.
(...)
Der Kanzerogenitätsindex gilt zwar nach dem
deutschen Gefahrstoffrecht als gesicherte wissenschaftliche
Erkenntnis, ist allerdings nicht
unumstritten. Kritiker wenden ein, daß
er nicht die Biolöslichkeit selbst, sondern - indirekt über
die chemische Zusammensetzung - lediglich als
deren Indikator das kanzerogene Potential der
jeweiligen Faser beschreibt.
Eine gemeinsame Stellungnahme einer Arbeitsgruppe aus BGA, BAU
und UBA anläßlich des VDI/DIN-Kolloquiums
'Faserförmige Stäube' 9/1993 in Fulda besagt:
'Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der
begründeten Annahme, daß die Exposition eines Menschen
gegenüber Glaswollfasern und
Steinwollfasern Krebs erzeugen
kann.'
Sonstige gesundheitliche Auswirkungen von
KMF:
Außer der krebserzeugenden Wirkung können bedingt
durch Faserstruktur und Zusatzstoffe (Bindemittel) eine Reihe
weiterer gesundheitlicher Auswirkungen beim
Umgang mit KMF auftreten, insbesondere Reizungen von Haut und
Schleimhäuten, aber auch der oberen
Atemwege und der Augen. Die Reizungen und eventuellen
Entzündungen sind eine mechanische Reaktion auf scharfe,
abgebrochene Faserenden. (...)
Die feinen Stichverletzungen der Haut können das
Eindringen von Krankheitserregern und damit das Entstehen von
Entzündungen fördern."
[Anmerkung der Redaktion: Wichtige Text-Passagen von der
Mythen-Post fett hervorgehoben.]
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